Hallo leute, danke das ihr euch so intensiv mit meinem Thema auseinander setzt. Ich habe schon einige Argumente dazu bekommen, welche ich in meiner nächsten Diskussion mit Chef und Team verwenden werde. Danke dafür!...
Mein Chef bezieht sich in der Diskussion immer auf das "Pflegegesetzbuch Schleswig-Holstein". Die Selbstbestimmung der Bewohner hat die höchste Priorität, wir dürfen Ihnen in ihren eigenen Wohnräumen nicht das Recht auf die Zigarette verwehren.
Eigene Wohnräume ja oder nein ist dort glaube ich der Knackpunkt, mein Chef sagt, die Räumlichkeiten gehören den jeweiligen Bewohnern, ich sage das sie das eben nicht tun, denn es gibt ja keinen Mietvertrag im eigentlichen sinne, jeder verpflichtet sich bei Einzug in unsere Wohneinrichtung sich an unsere Hausordnung zu halten. Diese sollten wir einfach aus begründetem anlass einfach ändern. Tun wir aber nicht, da wir niemanden bevormunden dürfen.
Aus meiner Sicht kann man nicht von einem Raum der zur alleinigen Verfügung steht Sprechen, wenn die Arbeitsplatzbeschreibung der Mitarbeiter vorsieht, dass diese sich regelmäßig in genau diesem Raum aufhalten.
Abgesehen von der Arbeitsplatzbeschreibung gibt es mehrere Dienstanweisungen, welche mich zum betreten der Räume verpflichten. z.B musste ich unterschreiben, dass ich mit einer Abmahnung zu rechnen habe, wenn ich den Bewohnern nicht zur richtigen Zeit ihre Medikamente verabreiche. Wenn die Bewohner aber nicht von alleine kommen, muss ich die Tabletten entweder zu ihnen ins Zimmer bringen, oder den Bewohner zum Gang in den Medikamenteraum überreden. Selbst wenn ich einen Bewohner nicht zur Einnahme der Tabletten überreden kann, so muss ich es zumindestens versuchen. Dies hat meistens ein Gespräch im Qualm zur folge, schließlich hatte der Bewohner nicht den nötigen Antrieb oder einfach nicht die Lust seine Tabletten zu nehmen.
Wenn ein Bewohner im laufe des Tages nicht gesehen habe, muss ich ihn in seinem Zimmer aufsuchen um nach dem rechten zu sehen, wieder Rauchkontakt.
Was das Grundsatzprogramm der AWO anheht, ist es ein netter Versuch. Mein Chef sagt zu diesem Thema jedoch das nicht die Grundsätze entscheidend sind sondern die Gesetze und wir würden den Bewohnern ihr recht auf selbstbestimmte Handlungen untersagen, wenn wir Ihnen das Rauchen verbieten!...
Der Chef von meinem Chef sieht das übrigens auch so.
Wenn ich etwas bewirken möchte, brauche ich knallharte Fakten, welche sich nicht verdrehen lassen.
Weiß jemand ob es spezielle Gerichtsentscheidungen gab, welche sich mit dem Thema Rauchen in der Psychiatrie auseinander gesetzt haben?
@Polly...
hier stehts schwarz auf weiß..Schleswig-Holstein ? Informationen zum Nichtraucherschutz
RAUCHEN IN GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN VERBOTEN.
Genau das würde ich deinem Chef mitteilen. UNd dann noch folgenenden Auszug aus dem Grundsatzprogramm der Arbeiterwohlfahrt:
" Die AWO orientiert sich an der Definition des Gesundheitsbegriffes durch die WHO im Rahmen der Ottawa-Charta´86:"Gesundheit ist der Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und soziale Wohlbefindens und nicht nur das freisein von Krasnkheit und Gebrechen"....
Vorbeugung ist ein bedeutendes Aufgabenfeld einer erweiterten Gesundheits-,und Sozialpolitik. Die Ausschaltung oder Minimierung von Krankheitsursachen muss schon im Lebensumfeld der Betroffenen ansetzen, Verhaltens-und Verhältnisprävention sind gleichermaßen zu betreiben. Verhütung und Behandlung von Krankheiten müssen von ganzheitlichen Ansatz ausgehen und das soziale Umfeld einbeziehen........
Und wenn das nicht reicht, Beschwerde beim Geschäftsführer !!!
Mein Chef bezieht sich in der Diskussion immer auf das "Pflegegesetzbuch Schleswig-Holstein". Die Selbstbestimmung der Bewohner hat die höchste Priorität, wir dürfen Ihnen in ihren eigenen Wohnräumen nicht das Recht auf die Zigarette verwehren.
Eigene Wohnräume ja oder nein ist dort glaube ich der Knackpunkt, mein Chef sagt, die Räumlichkeiten gehören den jeweiligen Bewohnern, ich sage das sie das eben nicht tun, denn es gibt ja keinen Mietvertrag im eigentlichen sinne, jeder verpflichtet sich bei Einzug in unsere Wohneinrichtung sich an unsere Hausordnung zu halten. Diese sollten wir einfach aus begründetem anlass einfach ändern. Tun wir aber nicht, da wir niemanden bevormunden dürfen.
Aus meiner Sicht kann man nicht von einem Raum der zur alleinigen Verfügung steht Sprechen, wenn die Arbeitsplatzbeschreibung der Mitarbeiter vorsieht, dass diese sich regelmäßig in genau diesem Raum aufhalten.
Abgesehen von der Arbeitsplatzbeschreibung gibt es mehrere Dienstanweisungen, welche mich zum betreten der Räume verpflichten. z.B musste ich unterschreiben, dass ich mit einer Abmahnung zu rechnen habe, wenn ich den Bewohnern nicht zur richtigen Zeit ihre Medikamente verabreiche. Wenn die Bewohner aber nicht von alleine kommen, muss ich die Tabletten entweder zu ihnen ins Zimmer bringen, oder den Bewohner zum Gang in den Medikamenteraum überreden. Selbst wenn ich einen Bewohner nicht zur Einnahme der Tabletten überreden kann, so muss ich es zumindestens versuchen. Dies hat meistens ein Gespräch im Qualm zur folge, schließlich hatte der Bewohner nicht den nötigen Antrieb oder einfach nicht die Lust seine Tabletten zu nehmen.
Wenn ein Bewohner im laufe des Tages nicht gesehen habe, muss ich ihn in seinem Zimmer aufsuchen um nach dem rechten zu sehen, wieder Rauchkontakt.
Was das Grundsatzprogramm der AWO anheht, ist es ein netter Versuch. Mein Chef sagt zu diesem Thema jedoch das nicht die Grundsätze entscheidend sind sondern die Gesetze und wir würden den Bewohnern ihr recht auf selbstbestimmte Handlungen untersagen, wenn wir Ihnen das Rauchen verbieten!...
Der Chef von meinem Chef sieht das übrigens auch so.
Wenn ich etwas bewirken möchte, brauche ich knallharte Fakten, welche sich nicht verdrehen lassen.
Weiß jemand ob es spezielle Gerichtsentscheidungen gab, welche sich mit dem Thema Rauchen in der Psychiatrie auseinander gesetzt haben?