Das ist leicht. Pflege fällt nicht unters Berufsbildungsgesetz, sondern unters Krankenpflegegesetz, und da steht:Laut BBiG sogar für Schüler nur max. 4 Monate. Allerdings werden immer 6 Moante in der AP Ausbildung gegeben. Würde mich auch mal interessieren, wie jeder Ausbildungsbetrieb es schafft, das zu umgehen.
§ 13
Probezeit
Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit.Die Probezeit beträgt bei Gesundheits- und Krankenpflegerinnen,Gesundheits- und Krankenpflegern, Gesundheits-und Kinderkrankenpflegerinnen und GesundheitsundKinderkrankenpflegern sechs Monate.
Also alles rechtens.
Also alles rechtens.