Probezeit verlängerbar?

Laut BBiG sogar für Schüler nur max. 4 Monate. Allerdings werden immer 6 Moante in der AP Ausbildung gegeben. Würde mich auch mal interessieren, wie jeder Ausbildungsbetrieb es schafft, das zu umgehen.
Das ist leicht. Pflege fällt nicht unters Berufsbildungsgesetz, sondern unters Krankenpflegegesetz, und da steht:

§ 13
Probezeit​
Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit.Die Probezeit beträgt bei Gesundheits- und Krankenpflegerinnen,Gesundheits- und Krankenpflegern, Gesundheits-und Kinderkrankenpflegerinnen und GesundheitsundKinderkrankenpflegern sechs Monate.

Also alles rechtens.
 
Ich bin nur interessierter Laie, aber würde es nicht gehen, das sie ein halbes Jahr "beurlaubt" wird, in dieser Zeit intensiv deutsch lernt und dann mit dem nächsten Kurs neu einsteigt?
Wenn man ihr im Prinzip jetzt schon einen neuen Ausbildungsvertrag zur Unterschrift vorlegt, das sie den Platz sicher hat, könnte sie sich vielleicht auch darauf einlassen, denn dann hat sie ja eine Perspektive.
 
Das wäre ja wie kündigen und fang neu an ... ein verlorenes Jahr. Das ist wohl nicht gewünscht...
 
Genau das wollen ja beide Parteien umgehen. Unsere Schülerin ist auch schon 33, da grübelt man schon, ob noch ein Jahr mehr in Betracht kommt. Warscheinlich wird es jetzt darauf hinauslaufen, das sie im Sommer die Krankenpflegeassistenz beginnt.
 

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