Private Telefonnummer

Der Katastrophenplan - den muss jeder Ort haben - tritt zum Beispiel bei einem Großbrand, einer Massenkarambolage oder einem Flugzeugunglück ab: sprich: einem nicht planbaren Massenandrang von Patienten, mit denen die Normalbesetzung unmöglich fertig werden kann.

Selbst für diese Situation ist die Telefonnummer nicht nötig. Es gibt meiner Meinung nach keine Dienstpflicht im Katastrophenfall für die Zivilbevölkerung.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,

worauf bezihst du deine Aussage?
In meinem Arbeitsvertrag gibt es eine Klausel wonach ich im Katastrophenfall erreichbar sein muss.

Liebe Grüsse
Narde
 
Kann meinen AV gerade nicht finden. Gehe aber davon aus, dass dort keine Klausel enthalten ist.
Aber vielleicht kann ja jemand anders uns weiter helfen. Bei wem steht diese Klausel im AV?

Elisabeth
 
Bei mit steht so eine Klausel net drin.
 
Ich bekomme dafür aber einen "Geldwerten Vorteil" (AG beteiligt sich an meinem Telefon)
 
Hallo!

Damit ich das richtig verstehe. Dafür, das du im Katastrophenfall erreichbar bist, zahlen die einen Teil deiner Telefonrechnung?

VG junni
 
ja, allerdings nur einen extrem kleinen Anteil, also ich bekomme nicht meine Telefonrechnung vom AG erstattet.

Schönen Abend
Narde
 
Hast du dann auch eine Rufumleitung auf's Handy?
 
NEIN - das ist keine Rufbereitschaft, die bekomme ich wenn ich eine mache vergütet. Das ist lediglich ein "Anteil" für das hinterlegen der Rufnummer.
 
Ach so. Na, das ist ja schon mal was.

VG junni
 
also bei uns steht im arbeitsvertrag auch keine klausel über das hinterlegen der telefonnummer, wenn ein geringer anteil durch ag bezahlt wird, wird das thema schon interessanter nur wird mein ag dies nie machen...wenn pdl uns über angegebene nummer nicht erreicht, suchen sie sogar alte bewerbungsunterlagen raus, in der hoffnung eine andere nummer von einem zu finden...und wiegesagt nur dafür das man mal wieder für kollegen, die krank geworden sind, einspringen soll...:knockin:
 
Hallo, tja das mit der Telefonnummer ist immer so eine Sache, meine Festnetznummer hat der Arbeitgeber und das wird dann z.B. mit dem Kommentar bewertet: Station hat am Freitag angerufen, wegen einspringen am Wochenende (kranker Kollege), ging auf den Anrufbeantworter. Beim nächsten Dienst: Na bist du mal wieder nicht zu Hause gewesen, obwohl deine Kinder doch Schule haben, da kannst du ja schlecht weggefahren sein. Da musste wieder eine arme Kollegin für dich einspringen, findest du das nicht unkollegial.
Telefonnummer angeben ist ok., aber unter Notfall ist immer noch was anderes zu verstehen.
LG Kätchen:streit:
 
Deswegen habe ich keinen Anrufbeantworter :-)

(Geht natürlich nicht bei jedem, ist klar)
 
@narde- Ist das bei dir nicht eine besondere Situation. Du bist ja der einizge in deinem Klinikum, der deine Aufgabe leisten kann. Da kann ich es schon verstehen, dass der AG sich an den Telefonkosten beteiligt.
Ich gehöre eher zu dem Meer der jederzeit Ersetzbaren. Mein AG finanziert da nix.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,

für meine besondere Aufgabe bin ich mit einem Diensthandy ausgestattet, das ist doch was anderes, dafür würde ich mich auch nicht mit einem kleinen Obulus zufrieden geben - das ist Rufbereitschaft.
Ich rede von dem was jede Pflegekraft in der Klinik hat, meine Sonderstellung tut hier nix zur Sache.

Schönen Tag
Narde
 
Es gibt meiner Meinung nach keine Dienstpflicht im Katastrophenfall für die Zivilbevölkerung.

Ich weiß, dass es sie für Beamte gibt. Ein Lehrer oder ein Richter muss im Bedarfsfall bei einer Katastrophe den Profis zur Hand gehen und zum Beispiel bei Hochwasser mit Sandsäcke füllen oder ähnliches.

Ich glaube, bei uns ist es ähnlich. Beim Einwohnermeldeamt gibt es für Mitarbeiter im Gesundheitswesen extra so ein Kästchen zum Ankreuzen; der ist für den Einsatz im Katastrophenfall. Auch ohne Klausel im Arbeitsvertrag kann ich meine Telefon-Grundgebühren von der Steuer absetzen - da ich erreichbar sein muss. Das Krankenhaus stellt mir dafür auch einen Schrieb aus.

Im Katastrophenplan der Stadt Mannheim (den kenne ich zufällig) standen aber auch die Telefonnummern aller lokalen Rundfunksender. Im Notfall können wir also auch über diesen Weg alarmiert werden.
 
Also in meinem AV steht nichts davon, dass ich im Katastrophenfall arbeiten muss.. aber bei uns im Haus gibt es für jede Station eine Dienstanweisung, dass wenn man in einem solchen Fall angerufen wird, man verpflichtet ist, so schnell wie möglich zur Stelle zu sein.
 
Mal die Gegenfrage

würde einer von Euch am Telefon sagen. "Ja wie jetzt Massenanfall von Verletzen durch Schadensgroßereignis- keinen Bock , ich hab frei, is mir doch egal ?"

Also schlechte Besetzung, knappe Stellenpläne, schlechte Dienstplangestaltung ist eine Sache- da schreit keiner Hurra- aber echte Großunglücke mit vielen Verletzten das würde ich mal als etwas sehen, das man nicht zu regeln braucht, weil es eine moralische Selbstverständlichkeit ist
 
Eben, darüber gibt es ja eigentlich auch keine Diskussion. Wer da auf sein Frei besteht ist fehl am Platz.
Nur leider ist es für viele AG's ja bereits eine unplanbare und nicht zu kompensierende Katatstophe wenn jemand krankheitsbedingt ausfällt!
 
Mal die Gegenfrage

würde einer von Euch am Telefon sagen. "Ja wie jetzt Massenanfall von Verletzen durch Schadensgroßereignis- keinen Bock , ich hab frei, is mir doch egal ?"

Also schlechte Besetzung, knappe Stellenpläne, schlechte Dienstplangestaltung ist eine Sache- da schreit keiner Hurra- aber echte Großunglücke mit vielen Verletzten das würde ich mal als etwas sehen, das man nicht zu regeln braucht, weil es eine moralische Selbstverständlichkeit ist

Also ich kann nur für mich sprechen, natürlich würde ich nicht nein sagen und auf mein Frei bestehen, sondern zusehen, dass ich in die Klamotten komme und vor Ort helfen kann. Ist für mich in meinem Job selbstverständlich. So einen Anruf kann man natürlich nicht mit dem alltäglichen "Du, XY ist krank, kannst du SD machen?" o.ä. vergleichen.
 

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