Als Heilpraktikerin private Pflegedienste anbieten?

Nicce

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Ich arbeite seit 14 Jahren als Heilpraktikerin und würde gerne auf freiberuflicher Basis zusätzlich private Pflegedienste (keine Intensivbetreuung) anbieten. Meine Praxis ist ganz normal beim Gesundheitsamt gemeldet und eine Berufshaftpflicht habe ich natürlich auch.
Da ich zuvor neben dem Studium als Pflegehelferin im KKH gearbeitet habe und zusätzlich eine Ausbildung als Arzthelferin habe, sowie einige Jahre ein Familienmitglied gepflegt habe, dürfte es qualifikationstechnisch keine Infragestellung geben, aber wie sieht die Rechtslage aus? Darf ich das einfach anbieten und kann es nur wie meine Heilpraktikertätigkeiten privat abrechnen, oder besteht die Möglichkeit je nach Fall und Sachlage auch mit den Kassen abrechnen zu können?
Kennt sich da jemand von euch aus und kann mir Tipps geben?
Freue mich über jede Antwort,
Gruß Nicce
 
Da ich zuvor neben dem Studium als Pflegehelferin im KKH gearbeitet habe und zusätzlich eine Ausbildung als Arzthelferin habe, sowie einige Jahre ein Familienmitglied gepflegt habe, dürfte es qualifikationstechnisch keine Infragestellung geben, aber wie sieht die Rechtslage aus?
Wie kommst du auf die Idee, dass es bei dir als "Hobbypflegerin" "qualifikationstechnisch keine Infragestellung" geben dürfte??
Der Gesetzgeber sieht das -zum Glück- anders:

(1) Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen.
.....

(3) Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft im Sinne von Absatz 1 und 2 ist neben dem Abschluss einer Ausbildung als 1.Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger,
2.Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder
3.Altenpflegerin oder Altenpfleger
eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre erforderlich. Bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, die überwiegend behinderte Menschen pflegen und betreuen, gelten auch nach Landesrecht ausgebildete Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sowie Heilerzieherinnen und Heilerzieher mit einer praktischen Berufserfahrung von zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre als ausgebildete Pflegefachkraft. Die Rahmenfrist nach Satz 1 oder 2 beginnt fünf Jahre vor dem Tag, zu dem die verantwortliche Pflegefachkraft im Sinne des Absatzes 1 oder 2 bestellt werden soll. Diese Rahmenfrist verlängert sich um Zeiten, in denen eine in diesen Vorschriften benannte Fachkraft 1.wegen der Betreuung oder Erziehung eines Kindes nicht erwerbstätig war,
2.als Pflegeperson nach § 19 eine pflegebedürftige Person wenigstens 14 Stunden wöchentlich gepflegt hat oder
3.an einem betriebswirtschaftlichen oder pflegewissenschaftlichen Studium oder einem sonstigen Weiterbildungslehrgang in der Kranken-, Alten- oder Heilerziehungspflege teilgenommen hat, soweit der Studien- oder Lehrgang mit einem nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Abschluss beendet worden ist.
Die Rahmenfrist darf in keinem Fall acht Jahre überschreiten. Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft ist ferner Voraussetzung, dass eine Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einer Mindeststundenzahl, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll, erfolgreich durchgeführt wurde.
(4) Stationäre Einrichtungen, in denen die Leistungen zur medizinischen Vorsorge, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung kranker oder behinderter Menschen im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen, sowie Krankenhäuser sind keine Pflegeeinrichtungen im Sinne des Absatzes 2.

mehr gibts im SGB XI, §§71ff
 
tja minilux,

dürfte es qualifikationstechnisch keine Infragestellung geben
ich glaube da täuscht du dich gewaltig. Deine Vorstellung von und Einstellung zur Pflege bedarf sicherlich einer deutlichen Horizonterweiterung, dazu fehlt dir eben die Ausbildung.

Der Gesetzgeber hat gut daran getan, da gewisse Standards an Ausbildung zu verlangen. Es fängt ja schon dabei an, dass du dann die Fachaufsicht über eine 3jährig ausgebildete AP oder GuK ausüben müsstest, wie willst du das denn machen???

sorry, aber mit so einer Aussage disqualifizierst du dich selbst.

renje
 
och,:gruebel:

Entschuldige, meinte natürlich nicce.

Gruß renje
 
Wow, ihr seid ja angriffslustig..., ich denke, wenn man über Monate einen an Darmkrebs erkrankten Angehörigen (Pflegestufe III ) tags und nachts pflegt, kann man das nicht mehr Hobbypflege bezeichnen. Abgesehen davon verfüge ich über medizinischen Sachverstand.
Aber ich will ja auch gar keinen eigenen Pflegedienst eröffnen, auch nicht Intensivpflege betreiben, wie ich es monatelang getan habe, sondern lediglich pflegerische Unterstützung anbieten, Medikamentenverabreichung, Betreuung, was auch immer u.U. kurzfristig nötig werden kann, wenn es z.B. um die Überbrückung geht, einen aus dem KKHs Entlassenen wieder soweit fit zu machen, dass er alleine klar kommt, oder wenn Betreuende in den Urlaub fahren und Unterstützung brauchen, etc.
Ich möchte einfach wissen, ob ich solche Dienste auch als HP anbieten könnte, oder juristisch gesehen ausgebildeter Pfleger sein muss.

Gruß Nicce
 
ich denke, wenn man über Monate einen an Darmkrebs erkrankten Angehörigen (Pflegestufe III ) tags und nachts pflegt, kann man das nicht mehr Hobbypflege bezeichnen. Abgesehen davon verfüge ich über medizinischen Sachverstand.
doch, kann man. Nicht persönlich gemeint, aber dir fehlen einfach 3 Jahre Ausbildung, mit praktischen und theoretischen Unterricht in den verschiedensten Fachrichtungen. Das kann man nicht durch monatelange Pflege ersetzen.
Nein, wie oben schon geschrieben, kannst du nicht mit den Kassen abrechnen.

btw: ich bin nicht angriffslustig, sondern sage meine Meinung. Deine Frage zielt darauf ob du direkt mit den Kassen abrechnen kannst, und darauf antworte ich mit "nein" und begründe meine Antwort. Empfindest du das als Angriffslustig tut es mir leid
 
ich denke, wenn man über Monate einen an Darmkrebs erkrankten Angehörigen (Pflegestufe III ) tags und nachts pflegt, kann man das nicht mehr Hobbypflege bezeichnen. Abgesehen davon verfüge ich über medizinischen Sachverstand.
Aber ich will ja auch gar keinen eigenen Pflegedienst eröffnen, auch nicht Intensivpflege betreiben, wie ich es monatelang getan habe, sondern lediglich pflegerische Unterstützung anbieten, Medikamentenverabreichung,
Gruß Nicce

Guten Morgen!

Warum denkst du, machen wir eine dreijährige Ausbildung? Eine staatliche Prüfung? Dir fehlen sämtliche Grundlagen, es geht nicht nur ums "Praktische", man erwirbt während der Ausbildung eine Menge theoretisches Hintergrundwissen. Was denkst du, kann passieren, wenn du "nur" Medikamente verabreichst, die man nicht zusammen verabreichen darf? Denkst du allen Ernstes, dass du so ein ausreichendes Wissen erlangt hast, dich mit dreijährig- Examinierten vergleichen zu können?
Ich finde es wirklich unglaublich, welche Einstellung du dazu hast. Aber "pflegen kann ja jeder"....

Und nein, ich bin nicht angriffslustig...

Gruß, Krissy
 
Hallo nicce,
trotz Deiner Qualifikationen giltst Du im Sinne der für die ambulante Pflege gültigen Sozialgesetzbücher V und XI als formal nicht qualifizierte Kraft.
Somit steht einer direkten Abrechnung mit den Kassen einiges im Wege.
Möglicherweise kannst Du in Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen einen Einzelpflegevertrag bekommen (Suchfunktion hier im Forum nutzen).
Auch wenn Du privat abzurechnende Pflegeleistungen anbietest, kommt auch einiges an Kosten und Organisation auf Dich zu, um Dich im Haftungsfall abzusichern. Deine Praxishaftpflicht dürfte derlei Risiken vermutlich nicht mittragen.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob eine Vermischung der Tätigkeitsfelder unter einem Dach (= Praxis) i.S. des HPG empfehlenswert sind.

Ich habe zwei Mitarbeiterinnen (KS), die beide eine HP-Praxis haben und beides sehr strikt trennen. Warum wohl?

Gruß,
Persephone
 

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