Ich arbeite seit 14 Jahren als Heilpraktikerin und würde gerne auf freiberuflicher Basis zusätzlich private Pflegedienste (keine Intensivbetreuung) anbieten. Meine Praxis ist ganz normal beim Gesundheitsamt gemeldet und eine Berufshaftpflicht habe ich natürlich auch.
Da ich zuvor neben dem Studium als Pflegehelferin im KKH gearbeitet habe und zusätzlich eine Ausbildung als Arzthelferin habe, sowie einige Jahre ein Familienmitglied gepflegt habe, dürfte es qualifikationstechnisch keine Infragestellung geben, aber wie sieht die Rechtslage aus? Darf ich das einfach anbieten und kann es nur wie meine Heilpraktikertätigkeiten privat abrechnen, oder besteht die Möglichkeit je nach Fall und Sachlage auch mit den Kassen abrechnen zu können?
Kennt sich da jemand von euch aus und kann mir Tipps geben?
Freue mich über jede Antwort,
Gruß Nicce
Da ich zuvor neben dem Studium als Pflegehelferin im KKH gearbeitet habe und zusätzlich eine Ausbildung als Arzthelferin habe, sowie einige Jahre ein Familienmitglied gepflegt habe, dürfte es qualifikationstechnisch keine Infragestellung geben, aber wie sieht die Rechtslage aus? Darf ich das einfach anbieten und kann es nur wie meine Heilpraktikertätigkeiten privat abrechnen, oder besteht die Möglichkeit je nach Fall und Sachlage auch mit den Kassen abrechnen zu können?
Kennt sich da jemand von euch aus und kann mir Tipps geben?
Freue mich über jede Antwort,
Gruß Nicce