Praktisch durchgefallen

Ich hatte (vor zwei Jahren) am 1. Tag Spätdienst, gegen halb zwei kam meine Lehrerin, es wurden Pat. ausgewählt und ich habe auf Station im Arztzimmer zwei Stunden eine Pflegeplanung geschrieben. Die musste ich dann auf Station abgeben und sie wurde bis zum nächsten Morgen weggeschlossen. Den restlichen Spätdienst durfte ich mich mit meinen Pat. befassen und vorbereiten (hatte aber auch Glück mit meiner Examensstation). Am nächsten Morgen hatte ich dementsprechend Frühdienst und durfte nach Examensende sogar früher gehen.
Aber wie gesagt: Ich hatte auch echt Glück mit meiner Station :wavey:
 
Du kannst sicher benennen wo das stehen soll, wenn du das behauptest?

Ich kenne keine Schulaufsichtsbehörde, die nach kontrolliert wann genau eine Planung abgegeben wird und wurde und Zeitlisten führt bzw. kontrolliert. Lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Laut Ausbildungs- und Prüfungsordnung muss die Praktische Prüfung nach sechs Stunden abgeschlossen sein. Die Pflegeplanung ist Teil der Praktischen Prüfung. Zeitpunkt von Beginn und Ende der Pflegeplanung kommen mit aufs Prüfungsprotokoll, genau wie die Daten des zweiten Pflegetages. Ich will stark hoffen, dass der Prüfungsvorsitzende das kontrolliert, das ist sein Job.

Ich war als Praxisanleiter und Zweitprüfer oft genug dafür zuständig. Die Pflanung wurde auf Station geschrieben, nach maximal zwei Stunden abgeben, und ich hab sie bis zum nächsten Tag eingeschlossen.
 
Hallo claudia und flexi,

das mag ja alles sein. Ich möchte nur Wissen wo das stehen soll, oder ob es in anderen Bundesländern detaillierte Bestimmungen zur Vorgehensweise gibt? Oder ob im vorauseilenden Gehorsam Bestimmungen sehr eng ausgelegt werden.

Denn bei uns im Umkreis, habe nochmal Kollegen befragt, heißt es natürlich Sie haben 2Stunden Zeit, aber

die einen haben nen Briefkasten, da muss halt die Pfpl. bis der erste Lehrer in der Früh kommt und diesen leert eingeworfen sein,
oder man gibt dem Schüler nach Frühdienst und Aufgabenstellung 2-3Std. "Pause":anmachen:, damit er dann ausgeruht die Planung schreiben kann etc.

Wurde bisher nie angemahnt oder nachgefragt, warum auch?

Gruß renje
 
Hallo Renje,

erwartest du eigentlich eine eigenständige Leistung des "Prüflings"?

Bei deiner Konstellation ist das wohl sehr fragwürdig..8O
 
Hallo,

ich erwarte vom Prüfling, dass er alle ihm gebotenen Möglichkeiten nutzt um ein gutes Examen und damit einen guten Berufsstart zu haben.

Ich erwarte von mir, dass ich ihm alle Möglichkeiten dafür einräume und die mir zur Verfügung stehenden Freiräume zu Gunsten des Schülern ausnutze.

Und wenn er es am Tag vor der Prüfung immer noch nicht kann, dann werd ich es ihm auch nicht mehr beibringen. Dann sollte er zumindest ein wenig Raffinesse an den Tag legen - oder?

Die Hilfsmöglichkeiten von Anderen sind meist auch nicht soooo doll.

Ich möchte Schüler mit einem best möglichen Examen ins Berufsleben entlassen. Ob jetzt da der eine oder andere sich bei dem einen oder anderen Satz hat helfen lassen in der Planung - na ja - forget it.

Das macht noch keine gute oder schlechte GuK.

Gruß renje
 
Hallo Renje,

dann sollte man doch die Prüfung einfach gleich sein lassen, weil dann alle "gute" GuK´s werden.
 
Und von Chancengleichheit kann man auch nicht mehr sprechen, wenn da jeder Lehrer/Prüfer sein eigenes Ding macht...
 
Ich bin einfach nur noch entsetzt!!! Aber gleichzeitig auch stolz, dass ich mein Examen ohne jegliche Hilsmittel bestanden habe. Pflegeplanung schreiben war nicht gerade mein Lieblingsbestandteil des Examens, aber da muss man durch. 2 Stunden haben gut gereicht für die Planung. Danach hat eine Lehrerin sie abgeholt und mitgenommen.
 
Von einer in 2-4Wochen exam. GuK kann doch erwartet werden, dass vor so einem ungeheuer wichtigen Termin alle Unklarheiten geklärt werden können und die angehende GuK dazu in der Lage sein sollte die Uhr im Auge zu behalten. Den schwarzen Peter jetzt der Schule oder AG zuzuschieben halte ich für fehl am Platze.

Stimmt. Aber dieses bißchen "Schwarzer Peter" ist der einzige Teil, den man überhaupt einem anderen als dem Prüfling selbst in die Schuhe schieben kann. Alle übrigen Ausreden halte ich auch für an den Haaren herbeigezogen.

Andererseits erwarte ich auch, dass die Station die Prüfungsmodalitäten kennt. Der Praxisanleiter ist einer der Prüfer, der muss den Ablauf doch genauso parat haben wie der Schüler. Wenn schon die SL nicht mitgekriegt hat, dass ihr da bei der Planung ein Fehler unterlaufen ist.

Laut Ausbildungs- und Prüfungsverordnung kann die Prüfung bei einem Regelverstoß - ob hier einer vorliegt, entscheidet letzten Endes der Prüfungsvorsitzende - als "nicht stattgefunden" gewertet werden, d.h. ich23 bekäme zwei Wiederholungschancen anstatt einer. Um die Ausbildungsverlängerung käme sie nicht herum, aber die interessiert heute sicher niemand (höchstens bei Durchschnittsnote vier, und da gäb's sowieso Probleme).
 

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