Praktisch durchgefallen! Wie lange muss ich wiederholen?

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Hallo, ich bin leider im praktischen Teil der Ausbildung durchgefallen. :(
Es lag wohl an mehreren Kleinigkeiten.

Jetzt schwirren sehr viele fragen in meinem Kopf rum.. u.a. wielange ich die Ausbildung verlängern muss. Ich kenne mehrere Schüler die unterschiedlich lange nacharbeiten müssen. z.B. eine nur 8 wochen und der andere ein halbes Jahr.

Kennt jemand die Gründe warum das so unterschiedlich gehandhabt wird?

Ich möchte nicht ein halbes Jahr dran hängen :(
 
Ausbildungs- und Prüfungsordnung
für den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegeassistentin
und des Gesundheits- und Krankenpflegeassistenten
(GesKrPflassAPrV)
Vom 6. Oktober 2008
§ 14
Bestehen und Wiederholen der Prüfung
(4) Hat der Prüfling den praktischen Teil der Prüfung oder alle Teile der Prüfung zu
wiederholen, so darf er zur Wiederholungsprüfung nur zugelassen werden, wenn er an einer
weiteren Ausbildung teilgenommen hat, deren Dauer und Inhalt vom Vorsitz des
Prüfungsausschusses bestimmt werden. Die weitere Ausbildung darf einschließlich der für die
Prüfung erforderlichen Zeit die Dauer von 6 Monaten nicht überschreiten. Ein Nachweis über
die weitere Ausbildung ist dem Antrag des Prüflings auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung
beizufügen. Die Wiederholungsprüfung muss spätestens 12 Monate nach der letzten Prüfung
abgeschlossen sein; Ausnahmen kann die zuständige Behörde in begründeten Fällen zulassen.
 
Angenommen ich muss ein halbes Jahr verlängern, könnte man dann einen Wiederspruch einlegen auf verkürzung?
 
Wie lange "wiederholt" werden muss liegt am Prüfungsausschuß. Die Entscheidung ist abhängig von den Lücken des Auszubildenden bzw. wie der Prüfling eingeschätzt wird - die Schule gibt ebenfalls eine Empfehlung.
Eigentlich kannst du mit 6 Monaten rechnen, da für die praktische Prüfung der komplette Ausschuß zusammen kommen muss, was in der Regel (zumindest bei uns) für einen Einzelnen nicht gemacht wird. Es ist schlicht einfacher einen Teil der Theorie in einem "fremden" Krankenhaus nachprüfen zu lassen (wo ein Kurs gerade komplett geprüft wird, was 8 Wochen später sein kann) als die praktische Prüfung in einem komplett fremden Krankenhaus fremden Lehrern, fremder Station inkl. anderer Dienstabläufe zu machen. Weshalb dir auch nur zu empfehlen ist, auf den nächsten Kurs an eurer Schule zu warten..sofern sie halbjährlich stattfindet..um das Risiko wegen einer fremden Station durchzufallen und damit 3 JAhre Ausbildung für immer in den Sand zu setzen zu vermeiden..

Einen Widerspruch kannst du natürlich einlegen. Aber worauf.. mit welcher Begründung, das ist nun einmal Ermessenssache.. Generell haben dieseWidersprüche wenig Erfolg außer auf Verfahrensfehler....

PS: Unterschiedlich gehandhabt wird das, weil durcvh unterschiedliche Prüfungsteile durchgefallen werden kann. Fällt jemand nur durch einen Teil der theoretischen Prüfung, muss er auch nur diesen einen Teil wiederholen- das ist nicht viel Lernarbeit und wird daher auch dann bestanden und benötigt nicht viel Vorbereitung. Anders wenn jemand in der kompletten Therorie durchfällt. Oder eben in der PRaxis- wie erwähnt... ein Teil der Theorie (auf den es sich sehr gut vorbereiten lässt) kann ein paar Wochen später an einer anderen Schule nachgepüft werden.. bei der Praxis ist das schwerer..
Habt ihr _vor_ der Prüfung über solche Dinge gar nicht gesprochen bzw. die abgeklärt an der Schule?
 
Hallo, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Die Frage beschäftigt mich, weil ich der Meinung bin, dass in meinem Fall Gründe bestehen die zusätzlich dazu geführt haben das ich nicht bestanden habe.

Natürlich bin ich mir bewusst, dass die größte Schuld meine ist, aber ich hatte u.a. viel Stress auf der Examensstation.. Ich würde schon fast sagen Mobbing, keine Anleitung etc. Habe diesbezüglich meinem Lehrer schon vor dem Examen informiert.

Außerdem war ich praktisch immer ein guter Schüler, wurde meist mit 1 und 2 benotet.

Dann kam am Tag des Examens noch dazu, dass mein Hauptpat. über Nacht präfinal wurde und leider noch während der Prüfung verstorben ist. Ich war Anfangs total überfordert mit der Situation. Vor der Prüfung habe ich das dem Team auch noch gesagt und um einen Rat gebeten was ich denn jetzt ab besten machen soll. Es kam nur ein desinteressiertes Achselzucken!

Meiner Meinung sind das alles Gründe die dazu geführt haben, dass ich diese Prüfung nicht bestanden habe. Ich möchte nur ungern ein halbes Jahr dranhängen müssen.
 
Dann benatrage Prüfungseinsicht und ggf. Nachkorrektur wenn du dich ungerecht behandelt fühlst.

Aus den Protokollen muss die praktische Note ersichtlich sein.
 
Genau so ist es.

Wenn aus den Protokollen hervorgeht, dass alles korrekt gelaufen ist, dann musst Du die Verlängerungszeit hinnehmen.
Übrigens: der externe Prüfungsvorsitzende nimmt Einsicht in die Protokolle und legt endgültig fest ob eine 5 gerechtfertigt ist oder nicht!

Zu den Vornoten: sollten diese auf Stationsbeurteilungen beruhen, muss ich Dir sagen dass diese leider keine Aussagekraft haben.
Hattest Du benotete PAs? Diese Noten sind eher geeignet eine Prognose abzugeben....
 
Ausbildungs- und Prüfungsordnung
für den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegeassistentin
und des Gesundheits- und Krankenpflegeassistenten
(GesKrPflassAPrV)
Vom 6. Oktober 2008
§ 14
Bestehen und Wiederholen der Prüfung
(4) Hat der Prüfling den praktischen Teil der Prüfung oder alle Teile der Prüfung zu
wiederholen, so darf er zur Wiederholungsprüfung nur zugelassen werden, wenn er an einer
weiteren Ausbildung teilgenommen hat, deren Dauer und Inhalt vom Vorsitz des
Prüfungsausschusses bestimmt werden. Die weitere Ausbildung darf einschließlich der für die
Prüfung erforderlichen Zeit die Dauer von 6 Monaten nicht überschreiten. Ein Nachweis über
die weitere Ausbildung ist dem Antrag des Prüflings auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung
beizufügen. Die Wiederholungsprüfung muss spätestens 12 Monate nach der letzten Prüfung
abgeschlossen sein; Ausnahmen kann die zuständige Behörde in begründeten Fällen zulassen.

Hallo,

ich verstehe das so, dass man die Prüfung nach max. 6 Monaten wiederholen muss.. oder?
Bei uns an der Schule muss man aber EIN JAHR dran hängen wenn man die praktische nicht schafft. Wie kann das sein??
 
Hallo,

ich verstehe das so, dass man die Prüfung nach max. 6 Monaten wiederholen muss.. oder?
Bei uns an der Schule muss man aber EIN JAHR dran hängen wenn man die praktische nicht schafft. Wie kann das sein??

Machst Du die ein- oder zweijährige Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflegeassistenten oder die dreijährige zum Krankenpfleger? Im zweiten Fall zitierst Du aus dem falschen Gesetz :mryellow:
 
Natürlich bin ich mir bewusst, dass die größte Schuld meine ist, aber ich hatte u.a. viel Stress auf der Examensstation.. Ich würde schon fast sagen Mobbing, keine Anleitung etc. Habe diesbezüglich meinem Lehrer schon vor dem Examen informiert.
Auch wenn du dort nicht vernünftig angeleitet wurdest, oder gar gemobbt wurdest (?), so bist du doch 3 Jahre auf die Pat-Versorgung vorbereitet worden. Am allerletzten Einsatz dürfte es da nicht mehr hapern. Du sagst ja selbst:
Außerdem war ich praktisch immer ein guter Schüler, wurde meist mit 1 und 2 benotet.
...

Dann kam am Tag des Examens noch dazu, dass mein Hauptpat. über Nacht präfinal wurde und leider noch während der Prüfung verstorben ist. Ich war Anfangs total überfordert mit der Situation. Vor der Prüfung habe ich das dem Team auch noch gesagt und um einen Rat gebeten was ich denn jetzt ab besten machen soll. Es kam nur ein desinteressiertes Achselzucken!
Abgesehen davon, dass du auch damit umgehen können musst (klar, ist das nicht gerade die leichteste Situation für ein Examen), DÜRFEN dir die Kollegen im Examen (das Praktische beginnt den tag davor, du bist also am Morgen bereits mittendrin) keine Hilfestellung mehr dazu geben!


Meiner Meinung sind das alles Gründe die dazu geführt haben, dass ich diese Prüfung nicht bestanden habe. Ich möchte nur ungern ein halbes Jahr dranhängen müssen.

Aber unabhängig von All dem: Warte doch erstmal ab wie lange du wiederholen sollst! Wenn es wirklich "nur" so war wie du sagst, wird dir auch kein ganzes Jahr vorgegeben werden!!
 
Machst Du die ein- oder zweijährige Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflegeassistenten oder die dreijährige zum Krankenpfleger? Im zweiten Fall zitierst Du aus dem falschen Gesetz :mryellow:


ah, mist. :(
mache natürlich 3 jahre nursing
 

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