Portversorgung in Altenheim: darf man ablehnen oder ist das Dienstverweigerung?

  • Ersteller Ersteller xavierka
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hmm, jede Fachkraft (TE gibt an sie sei Fachkraft, FK = 3jährige Ausbildung) die die Portversorgung in der Ausbildung gelernt hat, sollte diese ausführen können
ist die Ausbildung zu lang her, hat sie es nicht gelernt
(bin grad sehr am grübeln, ich kann mich nicht an einen theoretischen Teil in der Ausbildung erinnern) gelernt hab ich 90-93

o.k.
AH/PH besteht vermutlich nicht nur aus 1 Station
im Haus sollte 1 oder mehrere Fachkräfte sein, die sich mit Portversorgung auskennen?
Diese sollten dann hinzugezogen werden, bei Unsicherheiten, bzw. die Versorgung übernehmen, bis eine qualifizierte WB/ Einweisung erfolgt ist?
Der AG sollte Fachinformationen zur Verfügung stellen.
Immer noch nicht geht es um's anstechen vom Port (strittig) auch nach etlichen Beiträgen der TE

angenommen, TE und ihre Kollegen haben in ihrer Ausbildung nicht den Umgang mit Port gelernt (so lese ich das raus-richtig?)
dann ist auch eine rein praktische Einweisung (ohne Unterschrift) nicht ausreichend, oder?

@Eisenbarth: Hast noch Unterlagen dazu, Theorie und Praxis, wie lang wurde das in der Ausbildung abgehandelt, wie lang ist das her?
Irgendwie müsst man eine Ahnung davon bekommen ab wann die Portversorgung Teil der Ausbildung war, mein ich.
Kann da eine Schule das reinnehmen oder machen das, seit Zeitpunkt xy alle Schulen - bundesweit.

Mitbewohner hat nekrotische Zehen - DESWEGEN ist keine Portversorgung möglich, aseptisches arbeiten - hä?
 
Hallo nochmal,

Nur weil ich ein Examen als Krankenpflegerin habe, heisst das noch lange nicht, dass ich alles können muss
....
Da magst du wohl recht haben. man darf von dir aber erwárten, dass du nach einer immerhin 60-minütigen Einweisung dies leisten kannst. Du hats in der Ausbildung den Umgang mit intravenösen Infusionen inklusive Zentralen Venekathetern behandelt. Es ist dir zuzumuten, dass du in der Lage bist, theoretische Inhalte in die Praxis umzusetzen. Dafür hast du eine dreijährige Ausbildung gemacht. Es wird dir ja net das Anstechen des Ports sondern lediglich das An- und abhängen der Infunsionen abgefordert. Es geht hier um das andrehen un badrehen von systmen auf Luerlook. Eine Venüle/ZVD dürfte die TE in ihrer Ausbildung auch durchgespült haben.

Ergo: der Anwalt wird nachweisen müssen, dass die TE noch nie mit venösen Infusionen zu tun hatte. Es muss nachgewiesen werden, dass die Vorbereitung einer i.v.-Infusion nie Thema der Ausbildung war. Der Anwalt wird belegen müssen, dass der MA net zumutbar ist, mit den schulisch erworbenen Grundkenntnissen und nach erfolgter Einweisung, ein Infusionssystem an einen Wegehahn anzuschließen und per Rädchen die Infusion einzustellen.

Den Anwalt möchte ich sehen, der eine Tatsache widerlegen kann und es fertig bringt, nachzuweisen, dass es nie solche Ausbildungsinhalte gab und das die TE als GuK nur füttern, waschen, trocken legen braucht und net anderes machen darf.

Elisabeth

PS Man sollte sich net so an dem begriff Port festklammern. Es geht hier um das An- udn Abhängen einer Infusuion an eine Portnadel= einem zentralen Zugang.
 
Mitbewohner hat nekrotische Zehen - DESWEGEN ist keine Portversorgung möglich, aseptisches arbeiten - hä?- kann leider nicht alles hier schreiben, also lass es bitte:roll:.
...angenommen, TE und ihre Kollegen haben in ihrer Ausbildung nicht den Umgang mit Port gelernt (so lese ich das raus-richtig?)
dann ist auch eine rein praktische Einweisung (ohne Unterschrift) nicht ausreichend, oder?-
richtig.
 
Du hast in deiner Ausbildung den Umgang mit Zentralen Venenkathetern gelernt. Deine PDL hat dir zusätzlich eine Einweisung gewährt bei der dir erklärt wurde, wie das mit dem Port zu verstehen ist und was du beachten musst. Sie kann von dir verlangen, dass du in der Lage bist, deine Grundkenntnisse zu Zentralen Venenkathetern und zu i.v. Infusionen auf den Umgang mit einem Port übertragen kannst. Sie hat dich net ohne jegliche Information vor vollendete Tatsachen gestellt. Und ich denke, 60 Minuten müssen langen- wie hättest du es denn gern gehabt? Oder wärst du generell gegen solche Arbeiten im Pflegeheim?

Wenn ich an das konzentrierte Arbeiten denke- dass solltest du als GuK wohl honbekommen und Prioritäten setzen können. Oder wurde das auch net vermittelt?

Elisabeth
 
Ich erinnere mich daran, wie es war, als bei meinem alten AG vor einigen Jahren die Blutentnahmen als Pflegepersonal abgegeben wurden. Sind delegierbare Tätigkeiten, rechtlich kein Thema, genauso wie Infusionen. Hatten aber die meisten von uns, wenn überhaupt, vor etlichen Jahren zum letzten Mal gemacht. Also durfte ich schon, aber ich konnte es nicht mehr).

Also bekamen wir von den Ärzten praktische Einweisung, haben ein-, zweimal an Kollegen geübt und das war es dann. Ich bin nicht sicher, ob ich die Einweisung schriftlich bekommen habe - nachdem ich's beim Kollegen geschafft hatte, fühlte ich mich sicher genug, um es beim Patienten zu versuchen. Ich hätte dann aber auch nicht mehr Nein sagen können - ich hatte das Blutabnehmen ja wieder gelernt.

Eine Wiederauffrischung von Kenntnissen ist in solchen Fällen wichtig, aber da gab es ja zumindest einen Versuch. Es geht hier darum, eine Infusion zu richten und an einen liegenden Zugang anzuhängen. Leute, das bringt man jedem Azubi bei. Wenn einer eine Infusion an eine s.c.-Kanüle schrauben kann, dann kann er die auch den Anschluss vom Port anschließen, Luer-Lock ist Luer-Lock. Sollte die Ernährung über eine Pumpe laufen, muss der Mitarbeiter natürlich auch noch in das Gerät eingewiesen werden.

60 Minuten sollten für eine Portschulung ausreichend sein. Das Anstechen ist die kitzligste Sache (außerdem rechtlich noch nicht eindeutig geklärt), aber wenn ich den Teil weglassen kann, reicht die Zeit gut hin. Wobei die Dauer der FoBi nichts über die Qualität aussagen muss - wenn ich von xavierkas Theoriekenntnissen aus diesen Beiträgen hier schließe, scheint die Schulung mehr Unklarheiten hinterlassen als beseitigt zu haben. Nichts für ungut.

@Eisenbarth: Wenn Du den Port unverschlossen lässt, kannst Du theoretisch eine Luftembolie auslösen. Das Ding liegt vom rechten Vorhof und zieht manchmal Luft. Wie lange es dauern würde, damit da eine kritische Menge zusammenkommt, weiß ich nicht. Ich glaube auch nicht, dass sowas häufig vorkommt: Bei den Recherchen für meine Fortbildung bin ich auf nicht einen beschriebenen Fall einer Luftembolie gekommen.
 
Mitbewohner hat nekrotische Zehen - DESWEGEN ist keine Portversorgung möglich, aseptisches arbeiten - hä?- kann leider nicht alles hier schreiben, also lass es bitte:roll:......
O.k. anders formuliert: Gibt es aus Deiner/ Eurer Sicht genug fachliche Gründe die objektiv gesehen dagegen sprechen - müsst einer der beiden Bewohner intern umziehen, oder?
...ein Nebenschauplatz, Ende.
 
@Claudia - ja, und das wäre ja wohl ein fehler, den man eigentlich nur dann machen kann, wenn... *grübel* mir fällt nur terror-fegefeuer-das-haus-brennt-gerade-ab-stress oder arbeiten unter alkohol oder anderen drogen ein. also will sagen: gröbste fahrlässigkeit.

was ich eigentlich sagen will:

wenn man nicht anstechen soll, dann ist die portversorgung nicht allzu schwierig (eigentlich ist da gar nichts schwierig) - im zweifel macht man sich dann noch exakte notizen & wenns sein muss -> fachbuch zur hand haben. macht man zwischendurch einen groben fehler (z.b. die kanüle für eine der ampullen anfassen, dann die zuzuspritzende substanz damit aufnehmen & dann auch noch i.d. infusionsbeutel zuspritzen) - dann wird halt der nicht mehr verwendbare teil oder natürlich alles verworfen & auf geht's mit einem neuen versuch.
mit anderen worten: portversorgung macht spaß. einfach so halt. verantwortungsvolle aufgabe, anspruchsvoller patient, professionelles arbeiten, hintergründe kennen, vorgehensweise kennen - ist doch toll, oder nicht? der zeitmangel darf für die zeit der portversorgung kein thema sein, egal, wie stressig es ist. man ist dann 10-20 minuten (inkl. doku) fast meditativ nur auf den port, das besteck, die ampullen, die vorgehensweise und sich selber konzentriert. stressig darf erst das sein, was danach kommt (also quasi 'der rest der schicht').

ich würde empfehlen, sich neben der rechtsauskunft parallel intensiv selber aus eigenen unterlagen und fachbüchern zu informieren (man ist fachkraft; das kann man - keine sorge) oder vielleicht ergänzend mal im krankenhaus ne mehrstündige hospitation machen - vllt haben die ja portpatienten; pflegedienst geht ebenfalls. kurzer anruf bei der berufsgenossenschaft wegen der versicherung, kurzer anruf bei der jeweiligen pdl, hospitationsvertrag unterschreiben (dauert keine 5 minuten) und dann zuschauen. geht aber auch wirklich mit weniger aufwand. alternativ: anfrage i.d. apotheke über umfassende info zur vorgehensweise oder anruf bei einem hersteller mit d. bitte um zusendung umfassenden materials. und dann ist noch google da mit einigen fachinfos.



p.s.: wie wäre es eigentlich, wenn die pdl sich mal auf diese umfassende weise informieren würde & dann eine hausinterne FB macht?
 
Zur Schulung gibt es noch die Variante, sich an die Abteilung für Fort- und Weiterbildung (oder Personalentwicklung oder wie auch immer sie heißen mag) des nächsten Krankenhauses zu wenden und dort nach einer Schulung zu fragen. Auf die Art bin ich dazu gekommen.

Was Fachbücher angeht (und noch viel mehr Anleitungen, die im Internet frei verfügbar sind), da hab ich bei der Recherche für meinen Vortrag schlechte Erfahrungen gemacht. Zwei Philosophen, drei Meinungen. Ich hab mich dann schließlich an den Empfehlungen des RKI orientiert, das kann ja eigentlich nicht falsch sein... :roll:

Bzgl. der Gefahr der Luftembolie - die halte ich wie gesagt auch für niedrig. Aber wenn der Patient es irgendwie schafft, sich die Infusionsleitung abzuschrauben, wäre es möglich. Alternativ kommt dann keine Luft rein, sondern Blut raus - das ist aber nicht besser.

Wenn ein Patient mit Port z.B. in der ambulanten Pflege stundenlang keine Hilfe rufen kann, könnte sowas gefährlich werden. In der stationären Versorgung kann er dann ja laut geben, dann sollte jemand da sein, ehe es kritisch wird.
 
Mitbewohner hat nekrotische Zehen - DESWEGEN ist keine Portversorgung möglich, aseptisches arbeiten - hä?- kann leider nicht alles hier schreiben, also lass es bitte:roll:...
Ja, da kann man wirklich nur mit den Augen rollen. Es gibt also noch Leute, die der einen Bew. erst an den Füßen rumgrabeln (dabei dürfte es egal sein, ob onfoziert oder nicht), um dann ohne jegliche Händedesi der nächsten Bew. ins Gesicht zu greifen. Anders lässt sich das für mich net erklären. Wenn es um eine Arbeitsplatte in dem Raum geht. Da wird doch bestimmt ein Tisch vorhanden sein, der sich mit einem Flächendesinfizienz (z.B. terralin protect - Schülke - the plus of pure performance ) reinigen lässt. Wie man Händedesi gebraucht, sollte eigentlich klar sein nach 3 Jahren Ausbildung.

Es tut mir leid, es gibt keinen objeltiv vernünftigen Grund, um die Aufgabe ablehnen zu können. Der einzigste, der mir dann nich einfällt: outen, dass man net die fachlichen Fäihkeiten einer examinierten GuK mitbringt. In dem Falle tut jede PDL gut daran, auf die Ausführung der Tätigkeit zu verzichten. Damit wäre dann aber der Arbeitsvertrag nebst Entlohung ein Thema, über dass die PDL nachdenken sollte und wird. Dort dürfte drin stehen, dass man als examinierte GuK eingestellt ist und damit die entsprechende Quali- wie den Umgang mit i.v. Infusionen inklusive Umgang mit Zentralvenösen Kathetern- mitbringt.

Elisabeth
 
Ich gebe zu bedenken, dass der Port Ende der 80er erfunden wurde und sich erst nach und nach durchgesetzt hat. Ich hab 99 an einer Uniklinik, die bestimmt nicht hinterm Mond lag, Examen gemacht und während meiner Ausbildung nie einen Port zu sehen bekommen. Das kam erst in meiner Tätigkeit als Examinierte.

Insofern halte ich eine (Auffrischungs-) Schulung für legitim. Wir werden im Laufe unserer Tätigkeit zu Fachidioten; wenn was Neues dazukommt, müssen wir uns damit vertraut machen.

Die PDL hat zumindest einige Mitarbeiter geschult. Vielleicht wär's besser gewesen, diese Schulung allen Examinierten anzubieten (der Dozent wird doch eh bezahlt, egal ob da drei, zehn oder zwanzig Leute vor ihm stehen). Mit der Schulung sollten die Mitarbeiter dann aber die nötige Qualifikation haben.
 
Es geht doch net um das Anstechen- es geht um das An- und Abschrauben.

Ich hätte übrignes mittlerweile Probs eine Infusion ohne Infusiomaten einzustellen. Das Gefühl dafür ist mittlerweile komplett weg.

Kann es sein, dass man in der Einweisung ein bisschen zuviel mit Aspekt "Angst" gearbeitet und damit Unsicherheit hat? Wie stehen denn die anderen Kollegen zu diesem Theman.

Zum Thema Fachidioten. Wenn du regelmäßig eine Fachzeitschrift in die Hand nimmst, dann dürfte dir in knapp 30 Jahren wohl mal die Portanlage nebst Pflege untergekommen sein.

Elisabeth
 
Ganz ehrlich, ich verstehe das Problem auch nicht.
Der Grundlegende Umgang mit zentralvenösen Kathetern( ein Port ist ja nichts anderes) wurde mir vor ein paar Jahren, im Rahmen meiner Ausbildung zum Rettungsassistenten, von einer Intensivschwester beigebracht. Zeitansatz: 30 Minuten Theorie im Frühstücksraum plus 20 Minuten Praxis am Patienten. Mit inbegriffen waren hier die hygienische Händedesinfektion, das Anschließen/Wechseln von Infusionen und das aseptische Arbeiten.
Das ich hiernach nicht den Umgang mit ZVKs in allen Variationen beherrscht habe ist klar, allerdings verstehe ich nicht wie man sich als Pflegefachpersonal so vehement dagegen sträuben kann. Und das der Zimmernachbar einen nekrotischen Zeh hat ist nun wirklich auch kein Grund.
 
Na ja, der Port hat schon ein paar Besonderheiten - die Verwendung von Spritzen mit mind. 10 ml Volumen z.B. An den "normalen" zentralen Venenkatheter kannst Du auch mit kleineren Spritzen. Und ich lese zwar Fachzeitschriften, blätter da aber auch mal über Artikel weg, die mich nicht betreffen (OP, Intensivpflege usw. sind nicht mein Arbeitsgebiet).

Genauso wie meine Kollegen und ich meiner Meinung nach das Recht hatten, sich nochmal in den Blutentnahmen zu üben, hat die TE das Recht auf eine Einweisung. Wenn die nichts taugt (sowas soll vorkommen) muss das der PDL angezeigt werden, dann kann man da auch nachlegen. Für eine komplette Verweigerung gibt's danach aber keinen Grund mehr: Wenn die TE es gelernt hat, dann muss sie das auch anwenden.
 
Klar, aber die Besonderheiten beim Umgang mit Ports sollten doch auch erlernbar sein, oder?
 
Es ist lernbar, das bestreitet hier NIEMAND.
Ich habe aber 2005-08 Examen gemacht und bis zum Einstieg in der Inneren nie nen Port gesehen geschweige denn könnt den Theorie-Praxis-Transfer machen. Vielleicht hat die TE es mal in der Theorie gehabt. Das hat in meinen Augen aber nichts zu heißen. Theoretisch kann man viel lernen, die Praxis ist aber ne andere Sache.
Ich wurde gut angeleitet in der Praxis, durch Kollegen. Aber wie willst du dich durch Kollegen vernünftig anleiten lassen, wenn du mit der PH zusammen arbeitest?
Und Elisabeth, ich denk die TE hat nicht gesagt, dass sie nen Fusspilz am Port verschmieren möchte ohne die Hände zu desinfizieren. Aber stell dir mal vor, du schaffst imSpital/APH mit 30 Leute zu versorgen. Kriegste einen mit Infusomat. Die PDL stellt dir nen Fuzzi hin, der dir das ne Std. in Theorie erklärt. Und danach wird erwartet, dass du damit sicher und fehlerfrei umgehst. Auf dich alleine gestellt.
Mach mal, sag ich da nur. Und das bitte fehlerfrei. Und das ist hier das Problem. Jemand macht sich hier Gedanken um die Sicherhet von Pat. und bekommt dann so kontraproduktive Dinge zu hören a la man hätte sich fortbilden müssen, kriegt hier unterstellt, dass sie die Hygienerichtlinien nicht im Griff hat u.a.
Ich sag da nur: Jeder, der mit einer Theorie in der viele Fragen offen bleiben wegen Druck des AGs einfach wild loshantiert ohne zu hinterfragen, der sollte das besser überdenken. Wie Claudia bereits sagte, man wird leider zum Fachidioten, aber das heisst nicht, dass alle dasselbe können müssen. Nur weil man selbst es beherrscht. Da ist jeder anders.
 
Also die Einweisung in Geräte gestaltete sich in meiner Vergangenheit deutlich kürzer: Kabel in die Steckdose, Poweronoff-Knopf, Eingabe und los geht es. Eine einstündige Einweisung- was für ein Traum.

Und ja- ich musste mir ne Menge selbst erarbeiten, weil ich es nie in der Ausbildung hatte. Das bezieht sich net nur auf dei Theorie sondern auch auf die Praxis. Von daher- bist bei mir an der falschen Adresse. Hast du wirklich für alles eine praktische Anleitung erlebt in deiner Ausbildung? Kann ich mir kaum vorstellen bei der rasanten Entwicklung von Medizin inklusvie Technik.

Ich bleibe dabei: Theorie in die Praxis überführen- dass sollte wohl für ein GuK nach einer 60-minütigen Einweisung hinbekommen. Es geht hier net um etwas völlig fremdes. Es wird net verlangt, dass der Port angestochen wird. Sie soll lediglich etwas machen, was sie in der Ausbildung gelernt hat: Infusion an Wegehahn an- und abschrauben.

Wild loshantieren ohne Kenntnisse- da bin ich voll bei dir. Aber in dem Falle müsste die TE sich outen, dass sie es net rafft nach 60 Minuten Anleitung weil ihr schon die banalen Grundkenntnisse fehlen. Wie die PDL so eine Aussage sieht? Sie wird kaum amused sein weil sich damit die Einsatzfähigkeit der MA stark limitiert. Denn es scheint ja net nur der Port ein Problem zu sein.

Elisabeth
 
Ich bin ehrlich gesagt gespannt, was die Rechtsberatung ergeben hat. Im Prinzip ist es ja richtig, so etwas zu nutzen. In Rechtssachen ist ein Anwalt ein kompetenterer Ansprechpartner als ein Pflegeforum, ne?

Ich halte es immer noch für möglich, in Altenheimen eine Portversorgung durchzuführen. Nicht aus dem Stand, aber erlernen ist möglich. Hygienische Bedenken wegen des Mehrbettzimmers habe ich nicht, in Krankenhäuser liegen Patienten mit Port ja auch nicht im Einzelzimmer. Und bei dem Personalmangel schaff ich vielleicht nicht bei allen Patienten täglich eine Ganzkörperwäsche, ich kann nicht immer regelmäßig lagern oder genug Flüssigkeit anreichen oder rechtzeitig die Inkontinenzhose wechseln - aber die fünf Minuten für die Portversorgung, die machen den Kohl nun wirklich nicht mehr fett. Und wenn ich die wegen Überlastung ablehne, aber den ganzen Rest schluck ich - da würd ich mich als PDL kaputtlachen.

Wurde inzwischen beantwortet, wer der armen Frau zurzeit ihre Nahrung verabreicht? Die TE scheidet ja wohl aus.
 
Claudia,

natürlich ist die Dame versorgt worden, mach dir kein Kopf.
So, meine Frage habt ihr aus verschiedenen Sichtweisen beantwortet und dafür danke ich Euch. Alle andere Probleme muss ich selber schaffen.
Ich fand es nicht in Ordnung, das man uns einfach vor einem BW stellt und sagt- sieh zu, wie du kalr kommst; sonst Konsequenzen- daher meine ursprüngliche Frage- darf man nein sagen??? Manchmal habe ich den Eindruck, das wir in China, nicht in Deutschland leben- macht alles, weil chef das will... Sorry, aber ich denke da bisschen anders- und wenn ich Zweifel habe- informiere ich mich- was ich auch beim Port gemacht habe- deshalb meine Zweifel.. Sorry, alles darf ich nicht schreiben, weil ich nicht weiss, wer das alles mitliest.
Ich fand super alle Antworten, habe viele Denkanstösse erhalten- und jetzt bitte Euch- Thema ist geschlossen:troesten:
GLG
X.
 
Verstehe ich jetzt net- du bist doch geschult und net vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Mehr kann man wohl net verlangen.

Elisabeth
 
naja, möglicherweise ist hier miese schulung =/= ausreichende schulung.
 
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