Portversorgung in der ambulanten Pflege

Ich bin mir da nicht sicher, ob das nicht 2 Paar Schuhe sind.

Du hast selbst geschreiben:
1. Es ist eine ärztliche Tätigkeit - da hilft auch kein Schein von einer Firma.

Eine ärztliche Tätigkeit darf meines Wissens nicht via Verordnung delegiert werden. Die Kassen bezahlen solche Arbeiten auch nicht, bzw. genehmigen eine evtl. Verordnung nicht. Verordnet werden Leistungen wie BZ- und RR-Messung, Insulingabe, Medikamentengabe etc. Das sind eindeutig keine Tätigkeiten die von einem Arzt ausgeführt werden müssen. Wir sind verpflichtet uns an seine Anweisung halten die eigentlich bei jeder Verordnung automatisch dabei sein müßte.

Gib es in Bezug auf die Delegierbarkeit nicht auch noch eine Zusatzbestimmung? Ich habe eine Definition im Kopf in der Form wie: Wenn eine ärztliche Tätigkeit delegiert wird muß zumindest ein Arzt im Hause sein.
Die Frage hat also für mich weiter Bestand. Sinn dieser angeblich existierenden Bestimmung soll ja sein, dass bei Problemen schnellstmöglich ein Arzt zur Stelle ist. In der ambulanten oder in Heimen ist dies natürlich nicht der Fall. Je aufwendiger und schwieriger die delegierten Arbeiten sind, desto eher kann es auch zu Komplikationen kommen. Im ambulanten Bereich werde ich also einen Teufel tun, eine ärztliche Tätigkeit zu übernehmen und ggf. zur Verantwortung gezogen zu werden, wenn etwas schief läuft.
Immerhin habe ich in der ambulanten nicht die Mittel, um Komplikationen ggf. schnellstmöglich abzufangen.
 
Portversorgung

Zitat:
1. Es ist eine ärztliche Tätigkeit - da hilft auch kein Schein von einer Firma - soll sagen, dass es vom behandelnden Arzt delegiert wird, viele meinen sie haben mit einem Schein eine Freifahrtkarte, und können dies ohne Absprache mit dem behandelnden Arzt durchführen.

Deine Einstellung ist natürlich OK und richtig, aber da ich zu 99% onkologische Kunden betreue die wir aus unserem Krankenhaus übernehmen wo auch eine Tagesklinik angeschlossen ist, kennen mich die behandelnden Ärzte und unseren Pflegestandard, von diesen erhalten wir auch die Verordnung für die Tätigkeiten.

Ich habe noch nie erlebt, dass ein Hausarzt eine Portnadel welche vom Patienten unbeabsichtigt gezogen wurde (meistens Nachts) neu legt, den meisten ist das egal die sagen, dass macht morgen jemand. Und schon steht der Patient wieder da mit Schmerzen und einer PCA Pumpe die ins Freie läuft und die Ernährung plätschert auch so vor sich hin.

30min später und um Schmerzen stärker wird dann die Tagesklinik angerufen, und die ruft uns dann an und da ich LEIDER der einzige bin der die bei uns wechselt fahre ich dann raus und versuche das arme Stück Mensch zu beruhigen, wechsele die Portnadel, was bei Patienten unter starken Schmerzen bestimmt nicht leicht ist, kann dann die Pume neu einstellen und 2*bolus geben und dann die PCA wieder in das ursprüngliche Programm (das ist alles über die VO geregelt, also keine Eigenmächtigkeit).

Und wenn der Tipp kommt: ruft den Notarzt - alles schon gehabt und glaubt mir bringt nichts.

Sorry aber ich mußte mir mal Luft machen, habe das erst gestern Nacht wieder gehabt.

Tja, ist das Leben nicht schön ohne Privatversicherung?

Lieben Gruß der verzweifelte Pfleger:verwirrt:
 
Starbreeze schrieb:
Hi!

Naja es stellte sich heraus das der gute Doktor den Unterschied zwischen einem Port und ner PEG nicht kannte . . :schraube:

Autsch!!!!8O
Mehr schreib ich nicht.
 
Hallo zusammen,

altes Thema neue Frage. Wie sieht es den überhaupt mit den Verordnungen aus? Welche Leistung(en) lasst Ihr euch verordnen? ich bin aus Bayern, hier gibt es keine Pauschale. Gibt's die hier bei jemandem? Ich bin es Leid zum 100sten Mal mit den bekannten Kostenträgern zu streiten, weil sie gemäß Richtlinien am liebsten gar nichts zahlen wollen. Und dabei meine ich gar nicht das punktieren des Ports, sondern die 2 Anfahrten und die Leistung der Vorbereitung der Infusionslösung (3 Kammer-Beutel, Zusätze wir Spurenelemente, Vitamine, Calcium etc.). Laut Rahmenvertrag stünde mir nur die Leistung "Anhängen oder Wechseln einer Infusion an... Port" zu. Den Infusionsplan bekomme ich von den Versorgern der in Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus vor der Entlassung des Kunden erstellt wurde. Der Hausarzt wurde auch bereits schriftlich und persönlich von den Versorgern in Kenntnis gesetzt. Jetzt brauche ich also die VO für die Durchführung....

Danke

Lexapop
 
Hallo,

also erstmal ein Arzt kann doch nicht in allen Bereichen "fit" sein. Kommt doch darauf an, in welchem Bereich er tätig ist.
Wenn ein Arzt sich nicht auskennt (Port), ist es doch noch lange kein Beinbruch..
Im Gegenteil er beweist Stärke, indem er zugibt, sich nicht auszukennen. Bzw um Hilfe bittet.

Bei uns haben beide Gruppenleitungen einen Kurs belegt, über Umgang und Legen eines Port. Ein Arzt hat das alles anschließend in der Praxis kontrolliert und einen Schein ausgestellt, dass Sie befugt sind, dies zu tun.

Ich war auch mal in der Situation, als ich Vertretung meiner Gruppenleitungen war. Ich habe es damals bewußt abgelehnt.
1. ich habe diesen Berechtigungsschein nicht
2. rechtlich bin ich dran wenn was sein sollte
3. ich hatte keine Verordnung diesbezüglich.

Ich lege doch auch keinen DK, oder verabreiche ne Injektion ohne Verordnung!! Also da bin ich knallhart!

Somit habe ich damals den Hausarzt informiert. Er wollte auch alles auf mich abschieben. Nicht mit mir. Habe Ihn dann aufgeklärt (keine Verordnung.etc..)
Er hat daraufhin das DRK und den Notarzt verständigt.
Die Ärzte sollen so etwas untereinander klären. Ich mache mich dafür nicht verantwortlich..
 
Hallo ich bin PDL in einem ambulanten Pflegedienst in Sachsen Anhalt
und wir bekommen nächste Woche einen neuen Patienten mit Port.
Hatten zwar schon ab und an welche aber immer in großen abständen das ist der erste Patient wo ich als PDL den Kopf für hinhalten muss.
Wir machen im April mit dem gesamten Team eine Schulung über Port und parenterale Ernährung.
Nun lese ich hier ständig von berechtigungsscheinen, davon war hier bei uns noch nie die rede. Wir wurden auch noch danach gefragt auch bei der MDK Kontrolle nicht. Weiß jemand ob das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist?
 
Hallo

Also von einem Berechtigungsschein hab ich auch noch nix gehört...
Die Portversorgung wird vom Arzt deligiert, er muss sich vorher aber davon überzeugen das das PP darüber bescheid weiss was es da tut.
Viele Ärzte haben wie schon vorher mal geschrieben, in den versch.Beiträgen, meist selbst keine oder nur unzureichende Erfahrung und Ahnung von der Portversorgung und sind meist dankbar (so habe ich es erlebt) wenn man ihnen da Infos zu kommen lässt. Und man evtl.mal gemeinsam vor Ort einen Port versorgt.
Dann liegts an dem PP ob sie das können und sich die Versorgung zu trauen..
Ich habe in dem PD in dem ich vor kurzem noch gearbeitet habe auch mit dem gesamten Team ne Fortbildung zum Thema Portversorgung und parenterale Ernährung gemacht. Am Schluss haben wir nach "praktischer Prüfung" an einem "Demoport" unser Zertifikat erhalten. Das genügte um ganz offiziell solche Patienten in der häuslichen Umgebung zu versorgen.

Lieben Gruss an alle Mitschreiberlinge:)
 
Also was wollt Ihr denn "berechtigt" oder "delegiert" haben?

Portpunktion?
Vorbereiten der Infusion?
VW der liegenden Portnadel?
Infusion an- und abhängen?
i.v.- Injektion?

Ich glaube, da muss man differenzieren.

Eine Krankenschwester, deren Ausbildungsinhalte u.a. das Vorbereiten und Anschließen/Anhängen einer Infusion sind, sollte dafür keine "extra" Delegation benötigen.

i.v.-Injektion von NaCl-Lösung über den Port (spülen der Portnadel) und Portpunktion sind individuell nach Wissensstand, ggf. nach Schulung delegierbar. (Delegation immer individuell Arzt/Patient:bezogen auf eine bestimmte Schwester. Eine persönliche Delegation kann nicht selbst wieder delegiert werden) (Was nicht automatisch abrechenbar mit der KK heißt!)

Medikamente mit Wirkstoff würde ich ambulant nur dann i.v. verabreichen, wenn der Arzt neben mir steht. (Und dann kann er es selber tun) Die Technik ist nicht das Problem, aber die eventuelle Behandlung von Nebenwirkungen (die bei einer i.v.-Injektion genau so schnell auftreten wie die Wirkung eintritt.)

Viele Grüße, Susanne
 
Hallo,

3. 1000 Mal geht's gut und einmal richtig in die Hose, sollte es nicht fachkundig gemacht werden. Es hat seinen Grund warum, es mit LG 3 berechnet wird. Es belibt ein zentraler Zugang.
Hallo Pio,

aus Neugier, was bedeutet LG 3? Arbeite selbst auch in der Portversorgung, LG 3 sagt mir allerdings nichts.

Piet
 
LG3 = Leistungsgruppe 3, ein Begriff für die Bezahlung.
 
Hallo...

Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben einen Lehrgang zu besuchen um einen Port versorgen zu dürfen.

Portversorgung ist ein Bestandteil in der Ausbildung (zumindest theoretisch).

Wer Glück hatte, durfte die Theorie in die Praxis umsetzen. :daumen:
Jeder ist in Anatomie geschult,weiß wie/wo eine Portanlage implantiert wird.
Wir kennen alle das aseptische arbeiten. Wir haben alle schon venöse Zugänge mit Infusionen bedient.

Jeder Arzt und jede Schwester weiß das Erstgaben von Medikamenten i.v. vom Arzt durchzuführen sind.

Jede weitere Gabe dieses Medikaments wird schriftlich ärztlich angeordnet.

Lebensbedrohliche Nebenwirkungen werden ärztlich ausgeschlossen.

Das Bedienen eines Ports wird von den Materialversorgenden Firmen geschult ggf auch zertifiziert. :deal: Bittet eure PDL um eine Schulung.

Sehe in Sache Portpunktion keine Schwierigkeit, da es im Grunde genommen "nur" eine s.c. punktion ist, da der Hauptzugang ja schon von einem Arzt venös gelegt worden ist.

Leider zahlen die Kassen diese Punktion nicht. Wir punktieren Portanlagen und Mitarbeiter der materialliefernden Firmen.

Läßt der Port sich einmal trotz allen kenntlichen und erlaubten Bemühungen nicht versorgen, wird der Pat. umgehend ins KH
geschickt. :wavey:
Emboliegefahr 8O
 
Hallo...


Jeder Arzt und jede Schwester weiß das Erstgaben von Medikamenten i.v. vom Arzt durchzuführen sind.


Lebensbedrohliche Nebenwirkungen werden ärztlich ausgeschlossen.


Sehe in Sache Portpunktion keine Schwierigkeit, da es im Grunde genommen "nur" eine s.c. punktion ist, da der Hauptzugang ja schon von einem Arzt venös gelegt worden ist.

Hallo Finja,
nur um vielleicht bei jungen Kollegen keine falschen Informationen aufkommen zu lassen:
1. i.v. Injektionen sind prinzipiell immer eine ärztliche Tätigkeit, die im Einzelfall vom Arzt auf entsprechend medizinisch geschultes Personal deligiert werden kann. Diese Delegation ist immer personenbezogen. D.h. Sr. Susi darf nun nicht Sr. Moni mit einer i.v. Injektion beauftragen, die sie eigentlich im Auftrag des Arztes durchführen sollte.

2. Es würde mich grundsätzlich interessieren, wie ein Arzt hier lebensbedrohliche Komplikationen grundsätzlich ausschließen kann. Der verdient den Nobelpreis!!

3. Portpunktion ist eine Punktion einer sterilen Nadel mit speziellem Schliff in ein meist zentralvenös (wenn wir vom ven. Port sprechen) implantiertes Kathetersystem. Die Komplikationen hier, bei der Punktion und auch in der Handhabung sind ungleich größer und vielfältiger als bei einer s.c. Injektion und daher auf keinen Fall damit zu verlgeichen. (Gefahr Luftembolie, Gefahr Sepsis, Unmittelbare Gefahr sofortiger Unverträglichkeitsreaktion der verabreichten Medikamente, Gefahr paravasat u.s.w.)

Viele Grüße, Susanne
 
Jeder Arzt und jede Schwester weiß das Erstgaben von Medikamenten i.v. vom Arzt durchzuführen sind.
Ach ja?
Du sprachst ja grad schon die Gesetze an. Wo steht das Erstgaben von Medikamenten generell ärztlich anzuhängen/spritzen sind
Lebensbedrohliche Nebenwirkungen werden ärztlich ausgeschlossen.
Wie geht denn das?
Sehe in Sache Portpunktion keine Schwierigkeit, da es im Grunde genommen "nur" eine s.c. punktion ist, da der Hauptzugang ja schon von einem Arzt venös gelegt worden ist.
Ich hab schon erfahrene Ärzte gesehen, die nach 15min aufgegeben haben, weil sie den port nicht vernünftig punktiert bekommen haben.
Kann also doch schwierig sein...
Wir punktieren Portanlagen und Mitarbeiter der materialliefernden Firmen.
Das würd ich lassen, Punktionen sind Körperverletzung und mit ein bisschen Pech tun sich die Mitarbeiter zusammen und rächen sich fürchterlich...

:knabber: Sorry, bei DER VOrlage konnt ichs mir nicht verkneifen ;)
 

Ähnliche Themen