stormrider
Poweruser
- Registriert
- 10.02.2006
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- 1.273
- Beruf
- ex. Krankenschwester + MFA
- Akt. Einsatzbereich
- Psychiatrie-Praxis und. amb. Pflege
- Funktion
- Praxisleitung
Ich bin mir da nicht sicher, ob das nicht 2 Paar Schuhe sind.
Du hast selbst geschreiben:
Eine ärztliche Tätigkeit darf meines Wissens nicht via Verordnung delegiert werden. Die Kassen bezahlen solche Arbeiten auch nicht, bzw. genehmigen eine evtl. Verordnung nicht. Verordnet werden Leistungen wie BZ- und RR-Messung, Insulingabe, Medikamentengabe etc. Das sind eindeutig keine Tätigkeiten die von einem Arzt ausgeführt werden müssen. Wir sind verpflichtet uns an seine Anweisung halten die eigentlich bei jeder Verordnung automatisch dabei sein müßte.
Immerhin habe ich in der ambulanten nicht die Mittel, um Komplikationen ggf. schnellstmöglich abzufangen.
Du hast selbst geschreiben:
1. Es ist eine ärztliche Tätigkeit - da hilft auch kein Schein von einer Firma.
Eine ärztliche Tätigkeit darf meines Wissens nicht via Verordnung delegiert werden. Die Kassen bezahlen solche Arbeiten auch nicht, bzw. genehmigen eine evtl. Verordnung nicht. Verordnet werden Leistungen wie BZ- und RR-Messung, Insulingabe, Medikamentengabe etc. Das sind eindeutig keine Tätigkeiten die von einem Arzt ausgeführt werden müssen. Wir sind verpflichtet uns an seine Anweisung halten die eigentlich bei jeder Verordnung automatisch dabei sein müßte.
Die Frage hat also für mich weiter Bestand. Sinn dieser angeblich existierenden Bestimmung soll ja sein, dass bei Problemen schnellstmöglich ein Arzt zur Stelle ist. In der ambulanten oder in Heimen ist dies natürlich nicht der Fall. Je aufwendiger und schwieriger die delegierten Arbeiten sind, desto eher kann es auch zu Komplikationen kommen. Im ambulanten Bereich werde ich also einen Teufel tun, eine ärztliche Tätigkeit zu übernehmen und ggf. zur Verantwortung gezogen zu werden, wenn etwas schief läuft.Gib es in Bezug auf die Delegierbarkeit nicht auch noch eine Zusatzbestimmung? Ich habe eine Definition im Kopf in der Form wie: Wenn eine ärztliche Tätigkeit delegiert wird muß zumindest ein Arzt im Hause sein.
Immerhin habe ich in der ambulanten nicht die Mittel, um Komplikationen ggf. schnellstmöglich abzufangen.