Liebe Leute, ich brauch mal eure rechtliche Hilfe.
Ich möchte eine Weiterbildung in Portversorgung belegen.
Nun erzählten mir einige Sozialstationen, dass ich als exam. AP mit diesem Schein nichts anfangen könnte, da es Altenpflegern per Gesetz durch die KK untersagt worden sei, diese Tätigkeiten wie Infusionen, Portversorgung etc. auszuüben.
Stimmt das? Wo kann ich das nachlesen ?
Danke. MfG Blauwolf
Ich möchte eine Weiterbildung in Portversorgung belegen.
Nun erzählten mir einige Sozialstationen, dass ich als exam. AP mit diesem Schein nichts anfangen könnte, da es Altenpflegern per Gesetz durch die KK untersagt worden sei, diese Tätigkeiten wie Infusionen, Portversorgung etc. auszuüben.
Stimmt das? Wo kann ich das nachlesen ?
Danke. MfG Blauwolf