Examinierte Altenpfleger/in und Portversorgung

blauwolf

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31.03.2006
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155
Ort
Berlin
Beruf
Freiberufliche Exam. Altenpflegerin mit Palliativ Care
Liebe Leute, ich brauch mal eure rechtliche Hilfe.
Ich möchte eine Weiterbildung in Portversorgung belegen.
Nun erzählten mir einige Sozialstationen, dass ich als exam. AP mit diesem Schein nichts anfangen könnte, da es Altenpflegern per Gesetz durch die KK untersagt worden sei, diese Tätigkeiten wie Infusionen, Portversorgung etc. auszuüben.
Stimmt das? Wo kann ich das nachlesen ?
Danke. MfG Blauwolf
 
Hallo Blauwolf,

hab ich noch nicht gehört, daß man dies nicht dürfte. Aber warum rufst Du nicht am besten bei irgendeiner KK an (deiner vielleicht sogar) und fragst nach?? Wenn diese Info ja von KK kommen soll, müßten die es doch am besten beantworten können.
LG
 
Das ist Quatsch. Du musst nur nachweisen können, dass Du in der Richtung durch eine Fortbildung geschult worden bist (durch Portschwester/Arzt).
 

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