W
Winston Smith
Gast
Ich hätte gerne gewusst wie folgender staatl. exam. Altenpfleger nach AVR heute eingruppiert sein müsste:
- Examen 1996 in NRW
- Ausbildung 2 Jahre + bestandene Prüfung + absolviertes Anerkennungsjahr
- seit 1996 in der gleichen stationären Einrichtung in NRW als exam. Altenpfleger mit 10,5 Wochenstunden (schriftlichem Arbeitsvertrag als exam. Altenpfleger besteht) in nicht leitender Funktion tätig
- laut Dienstplan ist derjenige als exam. Altenpfleger tätig und wird so geführt
- das Haus mit kirchlichem Träger bezahlt nach AVR
Ich frage deshalb, weil derjenige seit Beginn nach Kr 4 bezahlt wird, aber seitdem nie in eine höhere Vergütungsgruppe eingestuft wurde. In der Grundvergütungsstufe wurde er regelmäßig höher eingestuft, befindet sich heute in Stufe 9.
Laut AVR steigt ein exam. Altenpfleger z.B. nach dreijähriger Tätigkeit von Vergütungsgruppe Kr 4 in Vergütungsgruppe Kr 5 auf. Ist dies nur bei Vollzeittätigkeit der Fall, oder gilt dies auch für Teilzeittätigkeit (wie in diesem Fall mit 10,5 Wochenstunden)? Verlängert sich die Zeit des Aufstiegs entsprechend der Wochenstunden?
Laut AVR verkürzt sich die Zeit zum Aufstieg in Vergütungsgruppe Kr 5 um 1 Jahr, falls man eine dreijährige Ausbildung zum staatl. exam. Alenpfleger gemacht hat. Gilt die alte Ausbildung in 2 Jahren + Anerkennungsjahr als dreijährige Ausbildung?
Falls derjenige heute in einer zu niedrigen Lohngruppe ist, für welchen Zeitraum kann er den zu wenig ausbezahlten Lohn einfordern?
Bitte antwortet mir!
- Examen 1996 in NRW
- Ausbildung 2 Jahre + bestandene Prüfung + absolviertes Anerkennungsjahr
- seit 1996 in der gleichen stationären Einrichtung in NRW als exam. Altenpfleger mit 10,5 Wochenstunden (schriftlichem Arbeitsvertrag als exam. Altenpfleger besteht) in nicht leitender Funktion tätig
- laut Dienstplan ist derjenige als exam. Altenpfleger tätig und wird so geführt
- das Haus mit kirchlichem Träger bezahlt nach AVR
Ich frage deshalb, weil derjenige seit Beginn nach Kr 4 bezahlt wird, aber seitdem nie in eine höhere Vergütungsgruppe eingestuft wurde. In der Grundvergütungsstufe wurde er regelmäßig höher eingestuft, befindet sich heute in Stufe 9.
Laut AVR steigt ein exam. Altenpfleger z.B. nach dreijähriger Tätigkeit von Vergütungsgruppe Kr 4 in Vergütungsgruppe Kr 5 auf. Ist dies nur bei Vollzeittätigkeit der Fall, oder gilt dies auch für Teilzeittätigkeit (wie in diesem Fall mit 10,5 Wochenstunden)? Verlängert sich die Zeit des Aufstiegs entsprechend der Wochenstunden?
Laut AVR verkürzt sich die Zeit zum Aufstieg in Vergütungsgruppe Kr 5 um 1 Jahr, falls man eine dreijährige Ausbildung zum staatl. exam. Alenpfleger gemacht hat. Gilt die alte Ausbildung in 2 Jahren + Anerkennungsjahr als dreijährige Ausbildung?
Falls derjenige heute in einer zu niedrigen Lohngruppe ist, für welchen Zeitraum kann er den zu wenig ausbezahlten Lohn einfordern?
Bitte antwortet mir!