Ist der examinierte Altenpfleger in der richtigen Vergütungsgruppe?

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Winston Smith

Gast
Ich hätte gerne gewusst wie folgender staatl. exam. Altenpfleger nach AVR heute eingruppiert sein müsste:

- Examen 1996 in NRW
- Ausbildung 2 Jahre + bestandene Prüfung + absolviertes Anerkennungsjahr
- seit 1996 in der gleichen stationären Einrichtung in NRW als exam. Altenpfleger mit 10,5 Wochenstunden (schriftlichem Arbeitsvertrag als exam. Altenpfleger besteht) in nicht leitender Funktion tätig
- laut Dienstplan ist derjenige als exam. Altenpfleger tätig und wird so geführt
- das Haus mit kirchlichem Träger bezahlt nach AVR

Ich frage deshalb, weil derjenige seit Beginn nach Kr 4 bezahlt wird, aber seitdem nie in eine höhere Vergütungsgruppe eingestuft wurde. In der Grundvergütungsstufe wurde er regelmäßig höher eingestuft, befindet sich heute in Stufe 9.

Laut AVR steigt ein exam. Altenpfleger z.B. nach dreijähriger Tätigkeit von Vergütungsgruppe Kr 4 in Vergütungsgruppe Kr 5 auf. Ist dies nur bei Vollzeittätigkeit der Fall, oder gilt dies auch für Teilzeittätigkeit (wie in diesem Fall mit 10,5 Wochenstunden)? Verlängert sich die Zeit des Aufstiegs entsprechend der Wochenstunden?

Laut AVR verkürzt sich die Zeit zum Aufstieg in Vergütungsgruppe Kr 5 um 1 Jahr, falls man eine dreijährige Ausbildung zum staatl. exam. Alenpfleger gemacht hat. Gilt die alte Ausbildung in 2 Jahren + Anerkennungsjahr als dreijährige Ausbildung?

Falls derjenige heute in einer zu niedrigen Lohngruppe ist, für welchen Zeitraum kann er den zu wenig ausbezahlten Lohn einfordern?

Bitte antwortet mir!
 
Meinst Du die AVR Caritas?
Teilzeitstellen werden, was den Bewährungsaufstieg anbelangt, wie Vollzeitstellen verrechnet. Entscheidend ist nicht der Beschäftigungsumfang. Der Kollege gehört höhergruppiert!
Eine Unterscheidung zwischen 2- und 3jähriger Ausbildung ist mir unbekannt. Aber sicherlich gehört ein praktisches Jahr ebenso zur Ausbildung, würde ich sagen, der Unterschied ist ja nur, dass der Praxisteil nach hinten verlagert wird. Kannst Du vielleicht die entsprechende Stelle mal benennen?
Rückforderungen verjähren nach 6 Monaten, man kann sie also nur 6 Monate rückwirkend geltend machen.
 
Meinst Du die AVR Caritas?
Teilzeitstellen werden, was den Bewährungsaufstieg anbelangt, wie Vollzeitstellen verrechnet. Entscheidend ist nicht der Beschäftigungsumfang. Der Kollege gehört höhergruppiert!
Eine Unterscheidung zwischen 2- und 3jähriger Ausbildung ist mir unbekannt. Aber sicherlich gehört ein praktisches Jahr ebenso zur Ausbildung, würde ich sagen, der Unterschied ist ja nur, dass der Praxisteil nach hinten verlagert wird. Kannst Du vielleicht die entsprechende Stelle mal benennen?
Rückforderungen verjähren nach 6 Monaten, man kann sie also nur 6 Monate rückwirkend geltend machen.

Vielen dank für Deine Antwort! Ja, ich meine die AVR Caritas. Etwas enttäuschend ist natürlich, das der zu wenig bezahlte Lohn nur für 6 Monate eingefordert werden kann. Im Prinzip ist es in meinen Augen in diesem Fall so, das der Arbeitgeber wissentlich viele Jahre lang zu wenig Lohn ausgezahlt hat. Ist das nicht eigentlich Betrug am Arbeitnehmer und müsste der Arbeitgeber dafür nicht belangt werden? Es geht letztendlich ja auch nicht nur um den Monatslohn, sondern auch um Steuern, Sozialabgaben und nicht zuletzt die gesetzlichen Rentenansprüche und die kirchliche Zusatzversorgung. Da kommt einiges zusammen.

Ich möchte dazu noch anmerken, das es sich ganz offensichtlich nicht um einen Einzelfall handelt. Es sind mittlerweile schon mehrere sehr ähnliche Fälle hausintern bekannt geworden. Leider trauen sich die entsprechenden Kolleginnen bisher nicht entsprechend zu reagieren. Die MAV ist schon von Einzelnen auf das Thema angesprochen worden, aber die kann und will laut eigener Aussage nichts unternehmen, schließlich "sind alle Mitarbeiter erwachsene Leute und können sich selber helfen". (Zitat MAV Vertreterin)

Wie sollte es die Kollegin am besten anstellen, wenn sie ihren zu wenig erhaltenen Lohn nach gezahlt bekommen möchte? Gibt es eine Chance, das sie den gesamten noch ausstehenden Lohn von allen Jahren bekommen kann? An wen sollte man sich in diesem Fall am besten wenden, sollte man sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten?
 
Hallo,

da bei uns die Thematik Bewährungsausstieg und evt. Rückforderungen oft heftig diskutiert werden, hier einige Erkenntnisse aus unserem Bereich (allerdings ein anderer Tarifvertrag):

a) wie meine Vorrednerin schon richtigerweise feststellte, können Rückforderungen in der Regel nur 6 Monate in der Vergangenheit eingefordert werden, da hilft leider auch kein Fachanwalt, wenn der Arbeitgeber sich darauf beruft. Die einzige Chance ist, das die Mitarbeitervertretung hier mit dem Arbeitgeber eine Art "Kulanzlösung" vereinbart. Bei uns hat man sich in diesen Fällen darauf geeinigt, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich den finanziellen Schaden geteilt haben, es wurden also 50% der Zeiten nachgezahlt, die vor diesen 6 Monaten lagen.

b) ein grundsätzliches Argument des Arbeitgebers, warum diese Bewährungsaufstiege "vergessen" wurden war, das gesagt wurde, der Arbeitnehmer hätte diese von sich aus beantragen müssen. Da teilweise im "Kleingedriuckten" bei den Tarifverträgen auch Ausführungsbestimmungen bestehen können, die eine Ablehnung oder zeitliche Verschiebung dieser Aufstiege möglich machen, ist dieses Argument leider nicht komplett von der Hand zu weisen.

Ich kann dir aus unseren Erfahrungen daher nur wenig Hoffnung für die Vergangenheit machen, der beste Weg ist immer noch über die Personalvertretung.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo,
kann mir wer helfen ich bin EX. Altenpfleger und arbeite seit 16 Jahren in einem Heim für Behinderte. Meine Vergütungsgruppe ist AVR-C 06B Stufe 10. OZ 2. kann mir wer sagen ob ich denn richtig Eingruppiert bin.
Danke
 
Hallo,
kann mir wer helfen ich bin EX. Altenpfleger und arbeite seit 16 Jahren in einem Heim für Behinderte. Meine Vergütungsgruppe ist AVR-C 06B Stufe 10. OZ 2. kann mir wer sagen ob ich denn richtig Eingruppiert bin.
Danke
Da das scheinbar als "Sozialdienst" nach caritas fällt (da 6B?!) weiß ichs nicht aus dem Kopf. Steht aber hier: beschrieben:

AVR - Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)

(Anlage 2d und 3)
 
Danke für die schnelle Antwort, aber muß sagen das ich mit den ganzen Tabellen und Gesetzen nicht zurecht komme.
 
Hallo Fiss,
zunächst wäre es wichtig, zu sehen, welche Aufgaben Du in dem Heim wahrnimmst? Arbeitest Du mehr im sozialen/erzieherischen Bereich, oder geht es wirklich um Pflege? Denn wenn Du hauptsächlich pflegerisch tätig bist, wärst Du ganz falsch eingruppiert. Was steht in Deinem Arbeitsvertrag? Steht da examinierter Altenpflege oder z.B. Mitarbeiter im sozialen Bereich? Das wäre alles wichtig, dann kann ich Dir sicher weiterhelfen. Liebe Grüße!
 
Hallo also bei mir im Vertrag steht Altenpfleger, und tätig bin ich im Wohnbereich, unser Haus zählt als Haus der Eingliederung. Ich mache Schichtdienst und die Tätigkeiten sind wie man sagt alltäglich ( waschen, Frühstück machen usw.)
Ich bin nicht hauptsächlich zur Pflege eingestellt.
gruß Jörg
 
Lieber Jörg,
gelten bei Euch bereits die neuen AVR und hast Du vielleicht eine neue Eingruppierung erhalten? Kannst Du mir sagen, wann Dein letzter Bewährungsaufstieg gewesen ist? Falls es sich um die Überleitung in eine neue Eingruppierung handelt, welche hattest Du zuvor? Welchem Bistum gehört eure Einrichtung an? Dann könnte ich es Dir ganz genau sagen.

Falls Euer Bistum die AVR neu bereits anwendet, was die meisten tun, dann wirst Du nach Anlage 33 eingruppiert. Du arbeitest, wenn ich es richtig verstanden habe, in einer Einrichtung der Behindertenhilfe in einem qualifizierten Beruf. Du kannst selbst mal schauen, wo Du Dich wiederfindest: AVR Anlage 33 Die 6B ist hier meiner Meinung nach schon sehr zutreffend, insb. Ziffer 1 oder 3. Irritieren tut mich die Stufe 10, da diese eigentlich den alten AVR entsprechen. Das ist jedenfalls die höchste Betriebszugehörigkeitsstufe. In den AVR neu gibt es aber nur noch 6 Stufen. Am besten beantwortest Du mir die Fragen oben, und welches Bundesland Eure Einrichtung ist, dann kann ich weiterschauen.
Lieben Gruß
Brigitte
 

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