PKMS in der Kinderkrankenpflege

Mascha85

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10.10.2016
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Hallo ihr Lieben,

mich würde mal interessieren welche Erfahrungen ihr bereits mit dem PKMS in der Kinderkrankenpflege gemacht habt? Welche Kinder betrifft es meistens bei euch, gibt es Kinder mit typischen Krankheitsbildern, die in den PKMS fallen?

Und wie sieht es mit der Neonatologie aus? Das ist ja jetzt der neue Katalog für die Frühchen und Säuglingen. Ist hier überhaupt ein Potenzial vorhanden?


Vielen Dank schon mal für eure Antworten und ganz liebe Grüße :)
 
Ist schon ein bisschen länger her, aber...
In der Ausbildung hatte ich Kontakt mit PKMS auf der allgemeinpädiatrischen Station. Der PKMS kam immer dann zum Einsatz, wenn wir hochaufwändige Kinder hatten. Es gab drei Kinder mit schwerer Mehrfachbehinderung, die Stammgäste bei uns waren, zwei wegen rezidivierender Atemwegsinfekte mit O2Bedarf, eine wg. Status epilepticus zur postiktalen Überwachung. Bei den dreien haben wir den PKMS verwendet. Als Schülerin war ich natürlich oft mit einer Examinierten zusammen bei diesen Kindern eingesetzt, da man da einfach am meisten lernen konnte (hat mir auch total Spaß gemacht, vielleicht hab ich deshalb meinen jetzigen Arbeitsbereich für mich entdeckt). Die Kinder waren aber auch wirklich sehr pflegeintensiv, PKMS war da schon gerechtfertigt.

Kind 1: 2 Jahre altes Mädchen mit Lissencephalie bei Miller-Dieker-Syndrom; fokale Krampfanfälle mehrmals täglich; Grand Mal-Anfälle ca. alle 2-3 Tage, dabei Apnoe und Sättigungsabfälle bis in den 20er-Bereich, musste dadurch häufig bebeutelt werden, Reaktion auf Bedarfsmedikation meistens innerhalb von ca. 2 min, aber wenn nicht dann: Status epilepticus mit Grand Mal ca. alle 6-8 Wochen; Monitoring über Vitaguard, im KH zusätzlich über "normalen" Klinik-Monitor, weil die Alarme beim Vitaguard zu leise sind; ohne Eltern aufgenommen (Eltern berufstätig, zu Hause 24h-Pflegedienst und ambulanter Kinderhospizdienst); Überwachung über Babyfon mit Kamera; PEG-Ernährung (Gott sei Dank mit guter Nahrungsverträglichkeit); logischerweise in der Grundpflege vollständige Übernahme unter erschwerten Bedingungen (Spastik)

Kind 2: 16 Jahre alter Junge mit NCL (neuronaler Ceroid-Lipofuszinose); ebenfalls Epileptiker, aber Anfallsfrequenz "nur" ca. alle 2-3 Wochen und mit "unkompliziertem Verlauf"; auch PEG-ernährt; häufig Atemwegsinfekte mit Sättigungsabfällen unter 80% und daher Sauerstoffbedarf, dabei auch Absaugbedarf nasal und oral; dementsprechend häufige Inhalationen; ebenfalls am Monitor; ebenfalls ohne Eltern aufgenommen (lebte sonst im Internat); Grundpflege ebenfalls vollständige Übernahmem unter erschwerten Bedingungen (Spastik, Myoklonien); häufiges, dünnflüssiges (nicht-infektiöses) Abführen durch die SK, dementsprechend mind. 3x/Schicht wickeln); Dauermedikation auf acht Uhrzeiten verteilt, weil er nicht mehr Medikamente zur gleichen Zeit vertragen hat

"Kind" 3: 24 Jahre alte Patientin mit ICP nach schwerer perinataler Asphyxie (GMFCS 5); massive Spastik; diverse Kontrakturen; ausgeprägte neurogene Skoliose; daraus resultierend deutliche restriktive Ventilationsstörung; Trachealkanüle; Trachealkanülenwechsel schwierig wegen ausgeprägter Neigung zum Bronchiospasmus; dauerhaft sehr verschleimt und obstruktiv, häufig Atemwegsinfekte mit Sättigung <75; häufiger Absaug- und Sauerstoffbedarf; zwischendurch immer mal wieder Apnoen; daher natürlich ebenfalls am Monitor; ebenfalls häufige Inhalationen (sowohl Feuchtinhalation als auch Dosieraerosol mit Aerochamber) PEG-Ernährung mit schlechter Nahrungsverträglichkeit (häufiges Spucken/Erbrechen); Medikamentengabe ebenfalls stark aufgeteilt; auch ohne Eltern aufgenommen (zu Hause auch mit 24h-Pflegedienst versorgt), selbstverständlich auch hier vollständige Übernahme der Grundpflege unter erschwerten Bedingungen (Spastik, Skoliose, Kontrakturen, häufiges Erbrechen bei Lagewechsel); Dystrophie/Kachexie, dadurch sehr hohe Dekubitusgefahr, Lagerung alle 30-max. 60min erforderlich; Epileptikerin, aber mit geringer Anfallshäufigkeit (ca. alle 6-8 Monate).

Ja, das waren unsere PKMS-Kandidaten. Die wurden in der Regel von zwei Personen versorgt, meistens eine Examinierte und eine Schülerin, wenn nur Schülerinnen da waren, die das noch nicht konnten, dann Anleitung während der Pflege durch zwei Examinierte. Wenn ich mit der examinierten Schwester zusammen bei einem dieser Kinder in der Pflege war, habe ich eben auch die zweite Unterschrift im PKMS geleistet. Die Unterschrift durch Schüler war ja sehr umstritten. Aber letztendlich hat der MDK sowieso nur geprüft, ob das zwei Handzeichen drauf sind, die haben nicht in die Handzeichenliste geschaut, ob eines dieser Handzeichen zu einer Schülerin gehört.
 
Es ist nicht ganz so einfach in der Pädiatrie PKMS Punkte zu generieren, das sind Einzelfälle. In den meisten Fällen sind, und das gerade bei den schwerbehinderten Kindern, aber die Eltern dabei, die die Pflege zum grössten Teil übernehmen. Also keine PKMS Punkte. Meiner Erfahrung nach prüft der MDK sehr genau, ob eine Begleitperson mitaufgenommen wurde und was die Begründung für die Abrechnung der Begleitperson ist. Da schaut der MDK ganz genau hin. Und mit Recht meiner Meinung nach, denn die Leistung wurde vom Krankenhaus nicht erbracht.

Ganz genau genommen, könnte sich der MDK eure Kürzelliste zeigen lassen um festzustellen, wer da abgezeichnet hat.
In ganz vielen Fällen werden Punkte nicht anerkannt, weil die Dokumentation nicht ausreichend ist, die gewählten Gründe nicht zum Patienten passen. Es musste schon entsprechend nachgewiesen sein, was da als hochaufwendig bezeichnet wurde.

Bezgl. der Frühchen. Eine PKMS-Doku lohnt sich da meines Erachtens nicht. Die meisten Frühchen fallen raus, weil sie auf der Intensivstation versorgt werden, wenn sie wirklich noch die Kriterien erfüllen würden. Ich kenne keine Klinik in meinem Umfeld, die das PKMS bei Frühchen abrechnen, vor allem weil es noch keine Erlösrelevanz hat. Wofür soll man sich da die Mühe machen?
Wenn die Frühchen nicht mehr intensivpflichtig sind, werden sie wenigstens tagsüber von den Elterrn versorgt und dafür gibt es auch bei den Frühchen keine Punkte. Eine Anleitung der Eltern als Aufwand zu dokumentieren mag eine gewisse Zeit gehen, aber auch nicht über Wochen. Das glaubt doch keiner, beim MDK sitzen auch Fachleute, die das beurteilen können.
@Mascha85: Wo siehst du den die hochaufwendige Pflege bei den Frühchen, wenn sie nicht mehr intensivpflichtig sind?
 
Ganz genau genommen, könnte sich der MDK eure Kürzelliste zeigen lassen um festzustellen, wer da abgezeichnet hat.
Klar könnten sie das. Haben sie bei uns nicht getan. Aber was ich mich frage... Würden die Punkte denn nicht mehr anerkannt werden, wenn sie wüssten, dass ein Handzeichen das einer Schülerin ist? Eigentlich ist die Schülerin ja auch eine Pflegekraft, nur halt keine examinierte, und da die Schülerin beim KH angestellt ist, wurde die Leistung auch durch das KH erbracht. Soweit zumindest der gesunde Menschenverstand, aber ob der MDK das auch so sieht? Manchmal haben die Herrschaften dort ja etwas merkwürdige Ansichten...
 
Ich bin echt froh, dass wir bei uns kein PKMS mehr brauchen. Bei uns wird das alles ganz anders abgerechnet, weil wir eine Rehaklinik sind. Wie genau die Abrechnung funktioniert, weiß ich nicht, aber definitiv ohne PKMS, auch bei den Kindern, die reinpassen würden (und das sind bei uns viele). Wir müssen nur die PPR-Einstufung erfassen und natürlich Pflegemaßnahmen etc. dokumentieren.
 
Aber mal noch ne andere Frage zu PKMS, auch wenn ich es wie gesagt glücklicherweise nicht mehr brauche...
Wie ist es denn, wenn ein Elternteil mit aufgenommen ist, die Pflege aber nicht alleine bewerkstelligen kann und das Kind immer durch Elternteil plus Pflegekraft versorgt wird?

Kein PKMS-Bogen?
Oder PKMS-Bogen mit einem Pflege-Handzeichen und statt dem zweiten Handzeichen den Vermerk BGL (=Begleitperson)?

Die zweite Variante wird der MDK ja vermutlich nicht gelten lassen.
Aber trotzdem muss es ja irgendwie berücksichtigt werden, dass die Pflege dieses Kindes hochaufwändig ist und nicht dadurch abgedeckt wird, dass eine BGL dabei ist. Normalerweise wird ja davon ausgegangen, dass keine grundpflegerischen Handlungen mehr durch das Pflegepersonal erbracht werden, wenn Eltern dabei sind. Das trifft in dem Fall aber nicht zu. Es muss ja bei jeder Pflegehandlung trotzdem eine Pflegekraft mithelfen, d.h. die Leistung ist durch das KH erbracht worden.

Oder nimmt man dann den "normalen" Durchführungsnachweis und zeichnet alles so ab, als ob man es alleine gemacht hätte, weil es nur eine Pflegekraft war (und die zweite Pflegekraft durch BGL ersetzt wurde)?

Dieser Abrechnungskram ist ganz schön kompliziert...:gruebel::schraube:
 
Aber mal noch ne andere Frage zu PKMS, auch wenn ich es wie gesagt glücklicherweise nicht mehr brauche...
Wie ist es denn, wenn ein Elternteil mit aufgenommen ist, die Pflege aber nicht alleine bewerkstelligen kann und das Kind immer durch Elternteil plus Pflegekraft versorgt wird?

Kein PKMS-Bogen?
Oder PKMS-Bogen mit einem Pflege-Handzeichen und statt dem zweiten Handzeichen den Vermerk BGL (=Begleitperson)?

Die zweite Variante wird der MDK ja vermutlich nicht gelten lassen.
Aber trotzdem muss es ja irgendwie berücksichtigt werden, dass die Pflege dieses Kindes hochaufwändig ist und nicht dadurch abgedeckt wird, dass eine BGL dabei ist. Normalerweise wird ja davon ausgegangen, dass keine grundpflegerischen Handlungen mehr durch das Pflegepersonal erbracht werden, wenn Eltern dabei sind. Das trifft in dem Fall aber nicht zu. Es muss ja bei jeder Pflegehandlung trotzdem eine Pflegekraft mithelfen, d.h. die Leistung ist durch das KH erbracht worden.

Oder nimmt man dann den "normalen" Durchführungsnachweis und zeichnet alles so ab, als ob man es alleine gemacht hätte, weil es nur eine Pflegekraft war (und die zweite Pflegekraft durch BGL ersetzt wurde)?

Dieser Abrechnungskram ist ganz schön kompliziert...:gruebel::schraube:

Das hängt davon ab, welche Gründe du genommen hast um die Maßnahmen zu begründen. Hast du unter Körperpflege beispielsweise die Maßnahme genommen, die angibt dass die Pflege aus pflegefachlichen Gründen mit 2 PFKs durchgeführt werden muss, müssen auch 2 Pflegefachkräfte diese durchgeführt und abgezeichnet haben. Wenn eine Person von den Zweien die Begleitperson war, werden die Punkte nicht gezählt.

Wenn beispielsweise die Mutter/der Vater mitaufgenommen war und das Kind auch zuhause alleine von den Eltern versorgt wird, stellt sich die Frage warum im KH das nur zu zweit gehen sollte? Aber ordentlich und nachvollziehbar dokumentiert, wäre es möglich dass die PFK die Maßnahme abzeichnet..., wenn sie unterstützt hat und nicht 2 PFK gefordert sind.
 
Ein PKMS-Bogen ist nicht Pflicht. Wenn du PKMS Grund, Maßnahme und HZ sauber und leserlich irgendwo in der Akte dokumentierst, ist das ausreichend.
 
Wie sieht es denn eigentlich aus mit Kindern, die man theoretisch alleine versorgen könnte, wo dies aber schwierig zu handlen und sehr zeitintensiv wäre, so dass man sie in der Praxis zu zweit versorgt? Ist ja in Bezug auf Selbstschutz und Zeitmanagement nicht so abwegig (wir machen es auch oft, aber wir sind ja wie gesagt nicht PKMS-abhängig).
Selbstschutz, weil es oft große, schwere Kinder oder Jugendliche sind, wo gerade wir kleineren Pflegekräfte "Schwierigkeiten" haben. Bei uns sind die Kinder ja oft sehr spastisch und teilweise kontrakt, so dass kinästhetische Methoden zur Mobilisation im Bett kaum umsetzbar sind. Da kann es zum Teil schon wirklich schwer sein, so ein Kind einfach nur zu drehen, damit man es anziehen oder sogar nur wickeln kann.
Zeitmanagement, weil man zu zweit deutlich weniger als die Hälfte der Zeit braucht. Bei so großen Kiddies muss man als kleine Person (was ca. 3/4 meines Teams einschließlich mir nunmal sind) ständig ums Bett herumlaufen, weil man sonst nicht richtig herankommt. Und dafür dann jedes Mal die Bettgitter hoch und runter und evtl. (z.B. wenn Kinder kraniektomiert sind) auch noch abpolstern, selbst für einmal auf die andere Bettseite gehen, das dauert einfach. Zu zweit ist man viel schneller.
Und das Wichtigste: Für die Kinder ist es angenehmer und schonender!
Würde das als PKMS-Begründung ausreichen? Wahrscheinlich nicht, oder?
 
Spastiken und Kontraturen würden mir als Grund ausreichen, ein grösseres Kind zu zweit zu versorgen. Das ist pflegefachlich begründbar. Aber das muss nachvollziehbar dokumentiert sein.
Und dann nimmt man Grund G2 mit dem Erschwernisfaktor Spastik, Kontrakturen usw
als Maßnahme nimmt man A3.
Also theoretisch kein Problem
 

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