Petition: Formulierungsvorschlag

Nee, nee, Lillebritt,

weil die Pflege in DE nur das Minimum dessen was möglich ist, gezahlt bekommt, muss sie auf Dumpinglohnangebote zurückgreifen, so ist das :engel:.

LG! :D
 
Naja, der betreffende Anwalt kann sich dafür aber die Pflege nicht leisten ...*g*.

Fakt ist, dass viele Dinge zirkulär zu betrachten sind. Wenn in einer Gesellschaft für bestimmte Dinge tendenziell weniger Geld fliessst (weil Geiz ja bekanntlich Geil ist), dann hat das Auswirkungen auf vielen Ebenen: weniger Steuern werden gezahlt, der Anwalt leistet sich vermutlich nur ein Minium an Versicherungssschutz oder überlegt sich vielleicht sogar, ob er das Geld für Gesundheitsleistungen ausgibt usw.
Es gibt viele solcher Beispiele.
 
Treffer und versenkt, Lillebrit.
 
Selbst wenn ich dem Anwalt nur 30-40EUR zahle, hat er nach Abzug seiner Kosten, bei einer reinen Internetpräsenz erheblich mehr Stundenlohn als ich.


Ich hab eine zweite Version des eigentlichen PEtitionstext geschrieben. PPR-Minuten wurden wegen zu hoher Minutenwerte abgelehnt. Ok, aber es ist ein bekanntes Scoring, und es fließt nicht gleichwertig zu den PFlegeminuten in die Berechnung ein, nach diesem Vorschlag:
Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass


a) in das Sozialgesetzbuch V folgende Paragraphen eingefügt werden

"1. In stationären und ambulanten Einrichtungen gilt die in den Absätzen a) und b) genannte Mindestanzahl an examinierten (Altenpfleger oder?)Krankenpflegern oder Gesundheits- und Krankenpflegern. Werden diese Quoten nicht erreicht, so sind die Bruttolöhne der unbesetzten Arbeitsstellen, inclusive den durchschnittlichen Zuschlägen, auf das Gehalt der angestellten Pflegekräfte aufzuschlagen.

a) In Krankenhäusern gilt für den ambulanten Bereich, dass pro 1000 jährliche Behandlungsfälle ... Pflegekräfte vorhanden sein müssen. Für Intensivtherapie- und Überwachungs-Stationen gelten die Empfehlungen der DGAI . Alternativ, gilt die Benutzung des TISS-28-Scores als obligatorisch und die geforderte Mindestbesetzung ist 1Pflegekraft auf 2Patienten bei einem Tiss-Wert bis 25; 1,5Pflegekräfte auf 2Patienten bei einem Tiss-Wert bis 40, und eine Pflegekraft pro Patient bei einem Tiss-Wert >40.

Für alle weiteren Stationen gilt die Stellenberechnung anhand der Pflegeminuten und der PPR, und der Anzahl der jährlichen Patienten anhand folgenden Schlüssels: (3 x Pflegeminuten + 1x PPR-minuten)/4 ergibt die benötigte Anwesenheitszeit von examinierten Personal.

b)Im ambulanten Versorgungsbereich gilt der Personalbedarfsschlüssel (3x Pflegeminuten + 1x PPR-Minuten)/4 + eventuell anfallender Wegezeit.


2. Unabhängig von der Gesamtbettenanzahl, der Anzahl belegter Betten und dem Aufwendigkeitsgrad der Patienten / Klienten / Bewohner müssen im Nachtdienst ohne Ausnahmen immer zwei examinierte Fachkräfte anwesend sein. Ein Ersatz mit Hilfskräften, BuFis, FSJ, Auszubilden ist nicht zulässig.
"

b) in das Sozialgesetzbuch XI folgender Paragraph eingefügt wird:


"1. Für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste gilt die in den Absätzen a) und b) genannte Mindestanzahl an examinierten Altenpfleger oder Krankenpflegern oder Gesundheits- und Krankenpflegern. Werden diese Quoten nicht erreicht, so sind die Bruttolöhne der unbesetzten Arbeitsstellen, inclusive den durchschnittlichen Zuschlägen, auf das Gehalt der angestellten Pflegekräfte aufzuschlagen.

a) In Pflegeheimen gilt der Schlüssel(3 x Pflegeminuten + 1x PPR-minuten)/4 ergibt die benötigte Anwesenheitszeit von examinierten Personal.

b)Im ambulanten Versorgungsbereich gilt der Personalbedarfsschlüssel (3x Pflegeminuten + 1x PPR-Minuten)/4 + eventuell anfallender Wegezeit.
Ist jetzt noch nicht perfekt ausformuliert, aber erstmal ein kurzer Vorschlag was da drin stehen könnte. Gegenvorschläge?

An eine neue Version der Begründung setz ich mich noch, bin aber auch nicht bös, wenn jemand anderes das umschreibt.
 
Selbst wenn ich dem Anwalt nur 30-40EUR zahle, hat er nach Abzug seiner Kosten, bei einer reinen Internetpräsenz erheblich mehr Stundenlohn als ich. ...
Welche Kosten meinst du denn? *g* Ich glaube, du hast da eine sehr rosige Vorstellung vom Nettoverdienst des Anwaltes, der sich mit 30-40 Euro Stundenlohn zufrieden gibt.

Zur PPR- die IneK nutzt die PPR-Punkte zur Berechnung der Fallkosten. Es werden die reinen PPR-minuten vergütet und es gibt keine "Extras" mehr für Urlaub, Krankheit, Weiterbildung. Das reduzierte die Einkommenserlöse im Vergleich zu vor den DRGs.
Ist dir eigentlich die PPR im Detail bekannt? Pflegegrundwert, Fallwert, Pflegeminuten? Hast du dich schon mal mit Personaberechnung beschäftigt? Pflege-Personalregelung: ein Leitfaden zur praktischen Anwendung der ... - Petra Zerbe - Google Bücher

Es wird bereits aktuell rückwirkend Personal berechnet. Das bringt dir kaum was, wenn du in diesem Jahr pflegeintensivere Pat. hast, als im Vorjahr. Und muss ich auf jeder Station das Maximum an Pflegekräften vorhalten oder ist es sinnig einen Pool zu führen um Arbeitsspitzen ausgleichen zu können.

Zum Einsatz von TISS28. TISS Ist bereits vorgeschrieben laut Dimdi. Zusätzlich wird SAPS genutzt: DIMDI - OPS Version*2012 . Die Verwendung ist also schon obligatorsich.

Kann mal jemand von den Fachexperten was zur Personalberechnung im ambulanten Dienst sagen? Da gibt es doch sicher auch aktuell schon konkrete Vorgaben.

Btw.- wird zukünftig auch wieder Stricken im Nachtdienst aktuell? Ich meine ja bloß- wenn man immer, unabhängig vom Pflegeaufwand, zu zweit sitzt, bietet sich das ja förmlich an. Oder waschen wir demnächst wieder des nächstens.

Elisabeth
 
Welche Kosten meinst du denn? *g* Ich glaube, du hast da eine sehr rosige Vorstellung vom Nettoverdienst des Anwaltes, der sich mit 30-40 Euro Stundenlohn zufrieden gibt.
Ich rede von 30-40EUR für eine Auskunft. Das heisst nicht Stundenlohn. Kosten für Anwälte sind z.B die obligatorische Haftpflicht die für Fehler haftet.


Btw.- wird zukünftig auch wieder Stricken im Nachtdienst aktuell? Ich meine ja bloß- wenn man immer, unabhängig vom Pflegeaufwand, zu zweit sitzt, bietet sich das ja förmlich an. Oder waschen wir demnächst wieder des nächstens.
Es geht dabei nicht um Arbeitsaufwand, sondern um PAtientensicherheit und Personalsicherheit. Oder denkste in anderen Ländern wo sowas gilt stricken die Pflegekräfte häufiger?

Welche Formulierungen schlägst du denn vor? Oder willst du hier nur kritisieren?
 
Ich rede von 30-40EUR für eine Auskunft. Das heisst nicht Stundenlohn. Kosten für Anwälte sind z.B die obligatorische Haftpflicht die für Fehler haf

Hallo,
nun - dieser Anwalt sitzt vermutlich als freiberuflich arbeitender in einer Kanzlei und muss diese finanzieren. Büromiete, Angestellte, (Sozial)-Versicherungen für diese und ihn selber ...dazu noch zu entrichtende Steuern. Das nicht zu unterschätzende Risiko des Verdienstausfalls durch Krankheit, Urlaub oder schlechte Auftragslage ist von diesem alleine zu tragen und muss ebenfalls in den Stundenlöhnen kalkuliert sein.

Einer unserer Dozenten in meiner alten Schule (Anwalt) hat uns mal vorgerechnet, was von einem Beratungshonorar von 80,- Euro übrigt bleibt....als Angestellter in Deiner Gehaltsgruppe bleibt mit weniger Aufwand und geringem Risiko mehr vom Lohn!

Ausserdem: auch wenn er "nur eine Auskunft gibt" muss diese fundiert geprüft und recherchiert sein. Denkst Du, dass man bei juritsichen Fragestellungen "mal eben einen aus der Hüfte schiessen kann"?
Mit "nur einer Auskunft" kann man den Anwalt schon mal einen Nachmittag beschäftigen...
 
Welche Kosten meinst du denn? *g* Ich glaube, du hast da eine sehr rosige Vorstellung vom Nettoverdienst des Anwaltes, der sich mit 30-40 Euro Stundenlohn zufrieden gibt.h

Mein Bruder ist Jurist und hat viele Jobangebote abgelehnt, bei denen er 1800 Euro Brutto (!!!) verdient hätte. Was hast du denn für Vorstellungen, Elisabeth? *g*
 
ED meint aber freiberuflich ....nicht angestellt.

Und- auch wenns jetzt immer mehr off-topic wird: auch Tierärzte (nicht selten promoviert) fangen nach 10-12 Semestern Studium mit exakt dem o.g. Betrag in einer Praxis an. Dafür tragen sie hohe Riskien und arbeiten im Schichtdienst und mit Rufbereitschaft etwa 70 Std. /Woche ....
Das mal zum nachdenken.
 
Kommen wir mnal wieder zum Thema.

Wir wollen mal die Kirche im Dorf lassen. Es dürfte wohl eine Präsenzkraft des nächstens bei 28-30 Patienten ausreichen, die- je nach Pflegeaufwand- entweder mit einem Springer oder einer zusätzlichen Hilfskraft aufgestockt werden kann.

Das Augenmaß sollte man schon wahren, wenn man was will.

Nun hab ich aber bei meinem ehemaligen OA gelernt, dass man immer mehr fordern muss, als man will. Dabei kann die Forderung von vornherein schon in den eigenen Augen unsinnig sein. Von daher- warum net so eine uninnige Idee wie das mit Nachtdienst einfügen.

Elisabeth
 
1. In stationären und ambulanten Einrichtungen gilt die in den Absätzen a) und b) genannte Mindestanzahl an examinierten (Altenpfleger oder?)Krankenpflegern oder Gesundheits- und Krankenpflegern. Werden diese Quoten nicht erreicht, so sind die Bruttolöhne der unbesetzten Arbeitsstellen, inclusive den durchschnittlichen Zuschlägen, auf das Gehalt der angestellten Pflegekräfte aufzuschlagen.

-generell, bei jeder Nennung das Wort - Pflegefachkraft verwenden, dies unter 1. 1x kurz erläutern (eine Pflegefachkraft hat eine 3 jährige Ausbildung in einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte, sowie ein staatliches Examen. Berufsbezeichnungen: Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in)

generell wenn es um die Forderung nach Besetzung geht - Pflegefachkraft in Vollzeit - verwenden, nicht alleine die Köpfe zählen sondern die Gesamtarbeitsstunden aller Pflegefachkräfte, nicht (irgendwas)Pflegekraft, nicht die der Pflege zugeordneten Hilfskräfte.
Die Pflegefachkraft, so genannt in vielen Büchern, auch in der Heimverordnung (Fachkraftquote)

Auch wenn's grad völlig wurscht ist, weil zu speziell, es gibt die Kriterien der Deutschen Schlaganfallgesellschaft (DSG)
zur Zertifizierung von SU's
lauter SOLL-Kriterien - Kriterien, wünsch ich mir, sollten verbindlich sein, gerne auch Strafzahlungen bei Missachtung.
----keine Ahnung ob es so 'ne SOLL-Kriterien, auch für andere, spezialisierte Bereiche gibt, da kennst Dich besser aus.
Warum? Weil man sonst wieder macht was man will, wie letzte Woche - wir wissen ALLE dass man uns schon wieder veräppelt
Weil soll ist kein muss. Ganz easy. Nix gibt's.

Kriterium Zertifizierung regionale Stroke Unit
[FONT=&amp] "...8. Pro Bett mindestens 1,5 Pflegevollstellen, die der SU zugeordnet sind. Die interne Weiterbildung des Pflegeteams speziell in der Versorgung von SU-Patienten ist erforderlich (Nachweis).[/FONT]..."
Kriterium Zertifizierung überregionale Stroke Unit
[FONT=&amp]"....8. Pro Bett mindestens 2 Pflegevollstellen, die der SU zugeordnet sind. Die interne Weiterbildung des Pflegeteams speziell in der [/FONT][FONT=&amp]Versorgung von Schlaganfallpatienten ist erforderlich (Nachweis).[/FONT]..."

Mir stösst das ungemein sauer auf, mal kurz gedanklich zusammengezählt, mal nur die Köpfe gezählt.
Es fehlen....mindestens....nach dem 1. Kriterium (1,5)....5 Pflegefachkräfte in Vollzeit.
Nicht nur gefühlt fehlen mir Kollegen.

Es fehlt mir auch, irgendwo ein Kriterium für die IMC, hab beim MDK mal - ohne Nennung AG, nachgefragt - bislang keine Antwort.

Nachtdienst. Verbindliche Obergrenze Patienten für 1 Pflegefachkraft (iwas - 40 IST-Grenze, in meinem Hinterkopf)
Realität: Patienten im ND: 40+x, Springer fällt aus, schau wie'st zurechtkommst.
Rein auf dem Papier (so ist mein Eindruck) WIRKT alles o.k., genügend Nachtdienstspringer/Pausenablösen vorhanden.
Bei einer Überprüfung - kannst nachweisen - genug Personal vorhanden. Alles klar.
Mir ist es völlig wurscht wo da jemand herkommt, DAS ist nicht mein Problem.
Es muss genügend Personal vorhanden sein, es kann, liegt in der Natur des Menschen, IMMER mal jemand krank werden.
Das Problem des AG ist es, genügend Springer/ Aushilfen bereitzustellen...kosten 'nen Haufen Geld.
Die bisherige Lösung: Man apelliert ans Verantwortungsbewusstsein, übt Druck aus, solang bis jemand einspringt.
Funktioniert ja meist, noch.

Möglichkeit/ Forderung xy: Verbindliche, flächendeckende Einführung von Arbeitszeitkonten, mit einer definierten Obergrenze, z.B. 100 Stunden, ab der eine PK nicht mehr zur Verfügung steht für weiteres einspringen.
Grund: Es gibt PK mit bis zu 700 Plusstunden, da müsst man doch auch einen Riegel vorschieben. Es versuchen.
Damit könnt man auch den Abbau von Plusstunden forcieren, die bei uns nur über Ausbezahlung realisiert wird.
Ausbezahlung heißt - ordentlich Verlust.

Irgendwas 30- 40.000 Überstunden haben "wir" 2011 gehabt. Interessiert - keine S..
1 PK/Jahr = etwa 2.000 Arbeitsstunden - macht 15 - 20 Pflegekräfte in Vollzeit
(wobei ich die Zahlen für unrealistisch halte, viel zu niedrig, wer sich ausbezahlen lässt - fällt auch raus)
 
Hey, Max,


1) wie wär`s statt „der deutsche Bundestag möge beschliessen“ alternativ:
Wir fordern vom deutschen Bundestag folgendes: ……. Klingt kämpferischer J

2) Was sind die TISS- Werte? Ist das so was wie LEP? (Kennt jmd. das?)
Schreiben wir das, um Leute von der Strasse zu bekommen oder um es an die politik zu adressieren? Ich dachte nämlich, es wäre sozusagen für die Strasse (für den einfachen Bürger wie unsereins), dann müsste es auch einfach geschrieben sein, damit man weiss, was man unterschreibt.
Aber vermutlich braucht es das Fachchinesisch für den Ottonormalverbraucher da drin, damit wir konkrete Zahlen haben?!...

3) „b)Im ambulanten Versorgungsbereich gilt der Personalbedarfsschlüssel (3x Pflegeminuten + 1x PPR-Minuten)/4 + eventuell anfallender Wegezeit.“

Kann man das eventuell da weglassen? Ich kapiere die Rechnung zwar nicht (was sind PPR- Min???), aber den Weg hat man doch sicher.

4) Zwei Nachtdienste *g*. Find ich gut. Da hat man`s dann ja sogar besser als in der CH J.

5)Der Rest mit den Pflegeheimen ist wieder eine Rechnung, die ich nicht verstehe, die aber hoffentlich auf mehr Personal hinausläuft J.

Sag mal, Max, so ne Petition ist doch immer auch an Bürger und so gerichtet. Habe ich falsche Vorstellungen, oder sollte ne Petition dann nicht möglichst einfach gestaltet sein? Oder stellst du dir das so vor, dass man eine Art Einfachblatt für die Bürger macht, und ein kompliziertes zum Weiterleiten, wo alle unterschreiben?
Ich frage mich eben, ob ich auf fachchinesisch meine Unterschrift geben würde.
Müsste man das nicht einfacher schreiben?? Oder bin ich da falsch gewickelt?

Was ich auch noch sehr vermisse, ist, auf ne bessere Pflegequalität hinweisen, die langfristigen Nutzen für die Gesellschaft bringt, sowohl zufriedenere Patienten als auch Personal. Kommt das da rein??
Und auch, dass man evtl. betont, es gehe nicht um mehr Kohle, aber um genügend Personal um eine gute und sichere Pflege zu gewährleisten. Denn wenn ich das als Normalbürger lesen würde, würde ich denken: „Ach, die Pflege will wieder mehr Kohle? Na so was…“

Und der Grundgedanke ist ja eigentlich nicht mehr Kohle, sondern bessere Arbeitsbedingungen mit mehr Personal und besserer Pflege zu erreichen.

Das wären so meine Gedanken, eben, für mich als Pflegende ist es so ansatzweise halbwegs verständlich, weil ich vom Fach bin. Ich frage mich nur, ob man das auch nachvollziehen kann, wenn man nicht vom Fach ist???

Guts Nächtle zusammen,

LG, Baum
 
@ amezaliwa: voll übel, wenn ich das höre, 40+x und allein im ND... Könnt ihr da nix machen? Ich mein, jetzt mal echt, wei soll das vertretbar sein? Und wie gefährlich ist das denn dann für die Patienten? Habt eure Chefin keinen Kopf und kann da zusammenrechnen, dass da nur was schiefgehen kann?
Findet die das nicht schlimm, dass man da vermutlich keinem Pat. gerecht wird? Habt ihr die mal gefragt, warum die das zulässt?
Wie verantwortungs- und skrupellos ist die denn??? Die ist ja MONSTER!!!:schraube:
Aber ich denk, wenn sich da alle zusammensetzen würden und n Schreiben an die PDL/ Chefin machen, dann kann man (wie ich mal sagte) richtig was erreichen. Die kann ja schlecht die ganze Stat. feuern :-)

LG, Baum

PS: Stell dir vor, es ist Krieg, und keiner geht hin!
 
@Baum
...wegen der Formulierung für die Petition
Der Bundestag möge beschließen dass.....
Sie ist am Anfang immer so formuliert, die Frage ist warum?
Höfliche Anfrage, hat sich so etabliert, macht man halt so....

https://epetitionen.bundestag.de/index.php

Deine Reaktion auf den ganz normalen ND, süß (nicht bös gemeint)
man kennt es nicht anders, hält es nicht für ungewöhnlich, ist halt so
warum es manchmal so gar keinen Spaß macht, hast schön erklärt, hast Recht, so isses öfters.
Alle Betten auf der Allgemeinstation belegt - macht 38, das + x sind die Gangbetten, bis zu 6.

Flurbetten entstehen ungeplant, man hat sie nicht immer, somit keine Verpflichtung zusätzlichen ND zu stellen?
Könnt ich mir als Argument von AG-Seite vorstellen.

Wieviele Patienten betreut ihr denn im ND pro Pflegekraft?
Richtlinien, Obergrenze?




 
Hey, Amezaliwa,

ist zwar nicht direkt on-topic, aber indirekt :wink1:: Betreuen 24 Pat+x (meist max. 2 :-)), auch alleine. Haben`s also n bissel gemütlicher. Zum Lagern kommt punktuell jmd. rum.
Und der Nachtdienst richtet alle Medis, weiß nicht, wie`s bei auch ist. Auf alle Fälle ist es meist echt gut machbar, klar hat man mal strenge Nächte, aber es ist machbar, dass man allen gerecht wird und allen, die es benötigen, einen Topf geben kann.
Man hat so Zeit für ne gute Betreuung, Wickel,...

Aber eines sag ich dir, wenn unsere PDL mit so verrückten Ideen kommen würde wie 40+ Pat (oder 24+6), das könnte sie wirklich stecken. Das ganze Team würde sowas von auf die Barrikaden gehen. Da könnte die PDL dann grad die Pat. die nä. Wo selber betreuen. Mit 40+ :-).

Verrückte Welt!

Schönes WE, lG,

Baum
 

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