Ist jetzt noch nicht perfekt ausformuliert, aber erstmal ein kurzer Vorschlag was da drin stehen könnte. Gegenvorschläge?Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass
a) in das Sozialgesetzbuch V folgende Paragraphen eingefügt werden
"1. In stationären und ambulanten Einrichtungen gilt die in den Absätzen a) und b) genannte Mindestanzahl an examinierten (Altenpfleger oder?)Krankenpflegern oder Gesundheits- und Krankenpflegern. Werden diese Quoten nicht erreicht, so sind die Bruttolöhne der unbesetzten Arbeitsstellen, inclusive den durchschnittlichen Zuschlägen, auf das Gehalt der angestellten Pflegekräfte aufzuschlagen.
a) In Krankenhäusern gilt für den ambulanten Bereich, dass pro 1000 jährliche Behandlungsfälle ... Pflegekräfte vorhanden sein müssen. Für Intensivtherapie- und Überwachungs-Stationen gelten die Empfehlungen der DGAI . Alternativ, gilt die Benutzung des TISS-28-Scores als obligatorisch und die geforderte Mindestbesetzung ist 1Pflegekraft auf 2Patienten bei einem Tiss-Wert bis 25; 1,5Pflegekräfte auf 2Patienten bei einem Tiss-Wert bis 40, und eine Pflegekraft pro Patient bei einem Tiss-Wert >40.
Für alle weiteren Stationen gilt die Stellenberechnung anhand der Pflegeminuten und der PPR, und der Anzahl der jährlichen Patienten anhand folgenden Schlüssels: (3 x Pflegeminuten + 1x PPR-minuten)/4 ergibt die benötigte Anwesenheitszeit von examinierten Personal.
b)Im ambulanten Versorgungsbereich gilt der Personalbedarfsschlüssel (3x Pflegeminuten + 1x PPR-Minuten)/4 + eventuell anfallender Wegezeit.
2. Unabhängig von der Gesamtbettenanzahl, der Anzahl belegter Betten und dem Aufwendigkeitsgrad der Patienten / Klienten / Bewohner müssen im Nachtdienst ohne Ausnahmen immer zwei examinierte Fachkräfte anwesend sein. Ein Ersatz mit Hilfskräften, BuFis, FSJ, Auszubilden ist nicht zulässig.
"
b) in das Sozialgesetzbuch XI folgender Paragraph eingefügt wird:
"1. Für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste gilt die in den Absätzen a) und b) genannte Mindestanzahl an examinierten Altenpfleger oder Krankenpflegern oder Gesundheits- und Krankenpflegern. Werden diese Quoten nicht erreicht, so sind die Bruttolöhne der unbesetzten Arbeitsstellen, inclusive den durchschnittlichen Zuschlägen, auf das Gehalt der angestellten Pflegekräfte aufzuschlagen.
a) In Pflegeheimen gilt der Schlüssel(3 x Pflegeminuten + 1x PPR-minuten)/4 ergibt die benötigte Anwesenheitszeit von examinierten Personal.
b)Im ambulanten Versorgungsbereich gilt der Personalbedarfsschlüssel (3x Pflegeminuten + 1x PPR-Minuten)/4 + eventuell anfallender Wegezeit.
Welche Kosten meinst du denn? *g* Ich glaube, du hast da eine sehr rosige Vorstellung vom Nettoverdienst des Anwaltes, der sich mit 30-40 Euro Stundenlohn zufrieden gibt.Selbst wenn ich dem Anwalt nur 30-40EUR zahle, hat er nach Abzug seiner Kosten, bei einer reinen Internetpräsenz erheblich mehr Stundenlohn als ich. ...
Ich rede von 30-40EUR für eine Auskunft. Das heisst nicht Stundenlohn. Kosten für Anwälte sind z.B die obligatorische Haftpflicht die für Fehler haftet.Welche Kosten meinst du denn? *g* Ich glaube, du hast da eine sehr rosige Vorstellung vom Nettoverdienst des Anwaltes, der sich mit 30-40 Euro Stundenlohn zufrieden gibt.
Es geht dabei nicht um Arbeitsaufwand, sondern um PAtientensicherheit und Personalsicherheit. Oder denkste in anderen Ländern wo sowas gilt stricken die Pflegekräfte häufiger?Btw.- wird zukünftig auch wieder Stricken im Nachtdienst aktuell? Ich meine ja bloß- wenn man immer, unabhängig vom Pflegeaufwand, zu zweit sitzt, bietet sich das ja förmlich an. Oder waschen wir demnächst wieder des nächstens.
Ich rede von 30-40EUR für eine Auskunft. Das heisst nicht Stundenlohn. Kosten für Anwälte sind z.B die obligatorische Haftpflicht die für Fehler haf
Welche Kosten meinst du denn? *g* Ich glaube, du hast da eine sehr rosige Vorstellung vom Nettoverdienst des Anwaltes, der sich mit 30-40 Euro Stundenlohn zufrieden gibt.h
1. In stationären und ambulanten Einrichtungen gilt die in den Absätzen a) und b) genannte Mindestanzahl an examinierten (Altenpfleger oder?)Krankenpflegern oder Gesundheits- und Krankenpflegern. Werden diese Quoten nicht erreicht, so sind die Bruttolöhne der unbesetzten Arbeitsstellen, inclusive den durchschnittlichen Zuschlägen, auf das Gehalt der angestellten Pflegekräfte aufzuschlagen.
Kriterium Zertifizierung regionale Stroke Unit
[FONT=&] "...8. Pro Bett mindestens 1,5 Pflegevollstellen, die der SU zugeordnet sind. Die interne Weiterbildung des Pflegeteams speziell in der Versorgung von SU-Patienten ist erforderlich (Nachweis).[/FONT]..."
Kriterium Zertifizierung überregionale Stroke Unit
[FONT=&]"....8. Pro Bett mindestens 2 Pflegevollstellen, die der SU zugeordnet sind. Die interne Weiterbildung des Pflegeteams speziell in der [/FONT][FONT=&]Versorgung von Schlaganfallpatienten ist erforderlich (Nachweis).[/FONT]..."
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