Der deutsche Bundestag möge einen Mindestpersonalschlüssel von 1 zu 2 (Verhältnis von Pflegekräften zu Bewohnern) für alle deutschen Pflegeheime beschließen.
Begründung
Mit der Einführung der Pflegeversicherung und der sprunghaft angestiegenen Zahl von Demenzkranken kam es in den deutschen Pflegeheimen zu einer Verdichtung der Arbeitsbelastung, die zu einer jetzt schon mindestens 10 Jahre bestehenden Akkordpflege führte.
So ist es durchaus üblich, dass eine Pflegekraft im Frühdienst 8-10, im Spätdienst 12-15 und im Nachdienst bis zu 50 Pflegebedürftige pflegen und betreuen muss.
Im elften Sozialgesetzbuch wird klar gefordert: „Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten.“ Diesem Anspruch kann die Akkordpflege nicht gerecht werden und verletzt Grundrechte der Pflegebedürftigen.
Diese Situation wurde und wird von allen Regierungsparteien seither erfolgreich verdrängt, ignoriert oder beschönigt. Grund dafür ist wohl die unisono vertretene Meinung, dass sich Deutschland eine bessere Finanzierung der Pflege nicht leisten könne.
Unter dem Diktat dieses Finanzierungsvorbehalts scheinen dann Mängel in den Heimen als Kollateralschäden akzeptabel zu sein. Diese Haltung muss schnellstmöglich aufgegeben werden.
Keinesfalls hilfreich ist es dabei, wenn man sich pflegewissenschaftliche Expertisen unter dem Diktat dieses Finanzierungsvorbehalts erkauft, die eine ausreichende Qualität in den Heimen bestätigen. Damit verschließt man bewusst die Augen vor der Realität.
Die Pflegebedürftigen in Deutschland haben Anspruch auf eine angemessene Pflege und diesem Anspruch müssen wir jetzt endlich gerecht werden.
Beispiele für gelingende Pflege finden sich durchaus in der Nachbarschaft, sei es in Skandinavien oder in Holland. Wie kann erklärt werden, dass der Bevölkerung in diesen Ländern eine angemessene Versorgung so wichtig ist, dass auch die entsprechenden Mittel bereit gestellt werden?
Derzeit stehen – abhängig vom Bundesland – für die direkte Pflege durchschnittlich 79-80 Minuten pro Tag zur Verfügung. Mit einem Mindestpersonalschlüssel von 1 zu 2 wären 100-110 Minuten möglich. Dies würde in der überwiegenden Mehrheit der Heime eine deutliche Entlastung der Situation bringen. Ob dies aber für eine angemessene Pflege schon ausreicht, darf bezweifelt werden und sollte dann pflegewissenschaftlich und pflegefachlich evaluiert werden.