Nachtdienst trotz Sondervereinbarung

peters

Newbie
Registriert
27.10.2009
Beiträge
1
hallo, ich habe mit mit meiner frau vollen schichtdienst. deshalb ist es uns nicht möglich nachtdienst zu machen. alle schichten überschneiden sich mit je einer stunde. es war mir schon recht schwierig gefallen mit der station zu vereinbaren das ich meine kinder in den frühort schicken kann da dieser erst um 6 uhr los geht , ein paar minuten zu spät zu kommen. mein arbeitsbeginn ist 6 uhr und ich komme je nach erzieher des hortes so 5 bis 10 minuten später. jetzt hat uns die damalige oberschwester eine zusage ( nur mündlich) gegeben das wir keinen nachtdienst machen müssen. ( meine frau und ich arbeiten auf einer station) . jetzt ist die oberschwester in den ruhestand gegangen und es wurde die stelle wegrationaliesiert. seit dem machen die stationsschwestern was sie wollen. jetzt ist meine frage ob eine stationsschwester meinen nachtdiesnt wieder einführen kann obwohl es seit mehreren jahren so ist das wir keinen nachtdienst machen müssen. meine frau ist schwanger und im berufsverbot, darf aber nicht mehr auto fahren wegen medikamenteneinahme und risikoschwangerschaft). jetzt will meine stationschwester wieder das ich nachtdienst mache da ja meine frau die kinder "versorgen" kann und ja schließlich zu hause ist. was soll ich bloß machen? mfg peter
 
Eine mündliche Zuage ist gleichbedeutend mit keine Zusage.

Was ich nicht verstehe (habe selbst 5 Kinder im 3-Schicht-System mit mann im Gegenschichtsystem groß gezogen) warum kein Nachtdienst zu machen, euer beider Problem löst. Zumal es hier auf der Station wohl einfacher ist, als wenn man (wie bei mir) in verschiedenen Branchen arbeiten würde.

Ich kann auch nicht verstehen, warum eine Schwangere keine Kinder im Hausahlt betreuen kann.
Wie kommen andere Kinder der Nachbarn zur Schule?

Zu deinem Problem: eigentlich besteht dies ja derzeit nicht. Denn der Nachtdienst betrifft ja nur dich. Du kommst morgens nach Hause und zig Frauen in der gleichen Situation machen dann ihre Kinder fertig und bringen sie zu Kita und Schule um danach zu schlafen.

Ansonsten: Gespräch mit der SL suchen und dafür sorgen, dass am Morgen ein Zeitkorridor von 30 min geschaffen wird, damit du dein Kind mit lang nehmen kannst. Alles im Leben hat einen Preis. Ihr signalisiert Entgegenkommen und macht den Nachtdienst und im Gegenzug habt ihr die Möglichkeit eure Zeitprobleme zu lösen. Ich denke, da dürfte es keine Probs geben mit der Leitung.

Beim Beharren auf einer ehedem gegebenen Befreiung unter Berufung auf das Gewohnheitsrecht und ohne schriftliche Passage im Arbeitsvertrag dürfte es wohl schwierig werden mit der zukünftigen Zusammenarbeit.

Elisabeth
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann auch nicht verstehen warum Du zurzeit keine Nachtschichten machen kannst. Ich selbst habe zwar keine Kinder, aber meine Mutti ist dreischichtig gefahren und das alleinerziehend mit zwei Kindern.
Und Deine Frau ist doch derzeit zu Hause... nagut.
Die mündliche Zusage würde ich nicht als bindend betrachten.
Und wenn der Arbeitsvertrag nichts anderes sagt, sieht es für mich so aus als wenn Du dann dreischichtig arbeiten musst.
Liebe Grüße
 
Ich kann mich meiner Vorschreiberin nur anschließen,allerdings möchte ich noch etwas anfügen. Nämlich die Sache mit der Familienplanung. Kinderkriegen ist nunmal pures Privatvergnügen und nicht die Arbeit richtet sich nach der Familie sondern wird vielmehr umgekehrt ein Schuh draus.
 
Hallo peters,

es ist zwar rechtlich nicht ganz richtig, was meine Vorredner sagen, aber leider sehr oft die Praxis. Natürlich gilt auch eine "mündliche" Sondervereinbarung, besonders, wenn sie seit Jahren angewendet wird. Doch leider ist es oft schwer zu beweisen, daß es eine solche Vereinbarung gegeben hat, weil in solchen Fällen oft die Vorgesetzten an "Gedächnisschwund" leiden. Auserdem ist es für den Arbeitgeber relativ einfach, eine Änderung einer solchen Vereinbarung zu erzwingen.

An deiner Stelle würde ich das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, ihm deine familiäre Situation mitteilen und versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Bei einem "vernünftigen" Arbeitgeber findet sich auch ein Weg. Wenn ihr einen Betriebsrat habt, solltest du ihn mit in dieses Gespräch einbinden.

Wenn sich der Arbeitgeber wenig aufgeschlossen zeigt, solltest du dir wirklich überlegen, ob dieser Arbeitsplatz noch der richtige für dich ist.
In vielen Unternehmen ist es heute problemlos möglich, Arbeit und Familie vernünftig zu koordinieren. Vieleicht ist der Bereich "ambulante Pflege" für dich eine Alternative, dort findet der Dienst überwiegend im Tagdienst statt.

Gruß

medsonet.1
 
Was ich nicht verstehe (habe selbst 5 Kinder im 3-Schicht-System mit mann im Gegenschichtsystem groß gezogen) warum kein Nachtdienst zu machen, euer beider Problem löst. Zumal es hier auf der Station wohl einfacher ist, als wenn man (wie bei mir) in verschiedenen Branchen arbeiten würde.

Ich kann auch nicht verstehen, warum eine Schwangere keine Kinder im Hausahlt betreuen kann.
Wie kommen andere Kinder der Nachbarn zur Schule?

Ich kann auch nicht verstehen warum Du zurzeit keine Nachtschichten machen kannst. Ich selbst habe zwar keine Kinder, aber meine Mutti ist dreischichtig gefahren und das alleinerziehend mit zwei Kindern.

Ich kann mich meiner Vorschreiberin nur anschließen,allerdings möchte ich noch etwas anfügen. Nämlich die Sache mit der Familienplanung. Kinderkriegen ist nunmal pures Privatvergnügen und nicht die Arbeit richtet sich nach der Familie sondern wird vielmehr umgekehrt ein Schuh draus.
wahnsinn. Dieses gegeifere immer wenn hier jemand mit Kindern keinen Nachtdienst mehr machen kann/möchte.
Er hat nur eine einfache Frage gestellt, und wollte keine Belehrung was ihr alles so schafft oder was andere so schaffen.
btw: @jok: pures Privatvergnügen ist es nicht, immerhin überaltert unsere Gesellschaft zunehmend
 
Hallo minilux,

ich glaube es geht hier nicht um gegeifere wie du es ausdrückst.

Ich verstehe es auch nicht warum hier kein Nachtdienst gemacht werden kann?

Bitte bedenke andere Kollegen möchten vielleicht dies oder jenes auch nicht.

Die Kollegen müssen Rücksicht nehmen. Wenn ich einer wäre bräuchte ich schon stichhaltigere Gründe um einer Sonderbehandlung eines Kollegen zuzustimmen und in den Nachtdienst zu gehen, den ich vielleicht auch nicht möchte.

OFF topic eine Bemerkung:
Wo steht, dass die BRD aus ca. 80Mio. Einwohnern bestehen muss und nicht aus 60Mio? Wann ist eine Bevölkerung überaltert? Die heutigen 40,50,60jährigen sind viel fitter als noch vor 50 oder hundert Jahren.
Ist das vielleicht ein zahrter Ansatz der Natur die Überbevölkerung zu stoppen? Wenn die menschliche Produktion so weiter geht, haben unsere Nachfolger ganz andere Probleme als Überalterung - nur so mal am Rande!
Die BRD ist das dichtbevölkertste Gebiet Europas!

Ein Satz von Roman Herzog - Bundespräs a.D. - hat mich nachdenklich gestimmt: ...weniger Kinder... ist vielleicht die Lösung und nicht das Problem.

Darüber lohnt es sich vielleicht doch mal nachzudenken.

Gruß renje
 
doch, genau darum geht es. Der TE hatte diese "Sonderbahndlung" eine ganze Zeit (dummerweise nur mündlich vereinbart), seine einzige Frage -nach einem Führungswechsel- war: Habe ich da jetzt ein anrecht drauf.
Nicht mehr, nicht weniger. Ob die Kollegen happy sind damit oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Ich habe auch schon auf Stationen gearbeitet, da war es schwierig einen ND zu bekommen, weil es ein paar Kolleginnen gab, die auschliesslich ND gemacht haben. Ausserdem kommt es ein bisschen auf die Stellensituation an: habe ich einen extremen Magel an Pflegekräften, habe ich eventuell durchaus die Möglichkeit Nachtidienstfreiheit auszuhandeln, habe ich genug Pflegekräfte siehts damit wohl eher schlecht aus. Das sind Faktoren, die ich nicht beurteilen kann (Du?), aber das war ja auch gar nicht die Frage.

Auf die Frage des TE pauschal mit "das schaffen andere auch" zu antworten, halte ich für wenig zielführend :)

zur Überalterung: natürlich spricht nichts dagegen, dass Deutschland nur noch 60Mio. Einwohner hat. Aber: wir haben nun mal ein Solidarsystem. Und das funktioniert nun mal nicht wenn der überwiegende Anteil der Bevölkerung Leistungsempfänger sind.
Prognosen gehen davon aus, dass bereits im Jahr 2040 zwei Arbeitnehmer einen Rentner finanzieren. Wie das gehen soll, ist mir schleierhaft
 
moin peters

also ich kann dich da verstehen. ich habe auch 2 kinder und arbeite im 3 schichtsystem bei einer 7tage woche, bin aber in teilzeit angestellt, d.h. ich habe 2 fixe tage in der woche frei wo ich die kinder betreue. (bei 80% anstellung mit wochenendkompensation möglich) an diesen tagen arbeitet meine frau (andere branche...). auch dies ist leider nur mündlich vereinbart, wobei ich mir dann in momenten wo mein chef "besonders gute laune" hat, die frage stelle wie lange gilt diese vereinbarung noch? ansonsten ist es gerade in diesem job nicht einfach familien- und privatleben zu vereinbaren. und dann noch, nur mal als bsp. in der schweiz, hier herrscht noch die meinung / haltung die frau ab an den herd und der mann ab auf die maloche, d.h. kinderbetreungsplätze sind rar und unbezahlbar. wir hatten vor der momentanen lösung einen betreungsplatz. also 1 tag betreung die woche für 2 kinder macht 200chf = ca.130euro (PRO TAG!!!), von dem sind dann sogar schon 20chf geschwisterrabatt abgezogen. also kam für uns rein finanziell schon nur noch die oben beschriebene variante in frage, über die ich nun nach 2 jahren sagen kann das dies eine gute lösung für uns ist. dabei sind dann aber natülich noch nicht die allgemeinen terminschwierigkeiten aufgrund des herrschenden arbeitszeitsmodells im gesundheitswesen berücksichtigt.....:wink1:........
 
Gut- nennen wir es gegeifere. Aber ich bin mit der Tatsache aufgewachsen, dass der Pflegeberuf ein Beruf in drei Schichten ist. Diese Schichten sind über 24 Stunden verteilt.
Vielleicht rührt meine Einstellung auch aus einer Zeit, wo wir mehr Mütter auf Station waren als Singles ohne Kinder. Da wäre es sehr schwierig gewesen mit so einer Einstellung.

Bei dem beschriebenen Fall finde ich schon unverfroren sich auf eine Dienstbefreiung zu berufen, obwohl die Versorgung des Kindes gewährleistet ist... wen auch mit Mehraufwand. Das hat wenig mit Privatvergnügen zu tun als mit der Einsicht, dass sich die Welt nicht nur um ein Individuum dreht sondern die Welt nur existiert, weil wir in einer Gemeinschaft leben.

@minilux- würde man deinen Gedanken zuende bringen, wäre ff. Szenario wohl mehr als denkbar. Ellis mit Kindern- egal welchen Alters- arbeiten nur in der Zeit von 6.30-22 Uhr... denn gleiches Recht für alle Eltern. Ledige Mütter arbeiten nur von 6.30-17 Uhr und nur max. ein WE im Monat. MA in amtlich bestätigten Partnerschaften haben ein Anrecht auf eine Arbeitszeit von 6-22Uhr- zur Nacht gehört die Ehefrau ins heimische Bett. Und was dann noch über ist, dass kann dann der Single-MA leisten.

*grübel* Ich glaube meine Mutter hat als junge Schwester so gearbeitet. Da wurde aber Wert drauf gelegt, dass die Teams möglichst nur aus Singles bestand. Die Ehefrau und Mutter ging vor 50 Jahren aus dem Beruf. Vielleicht sollten wir dies wieder anstreben.

Wenn dies nicht das Ziel ist, dann wäre es gut, wenn junge Leute sich auch mal Gedanken machen über das Leben in einer Gemeinschaft. Das bedeutet nämlich nicht nur fordern und nehmen sondern auch geben.

Mein Leben als Mutter war auch nicht immer einfach und ich sehe nicht ein, dass ich jetzt die mangelnde Organisationsfähigkeit mancher Mütter und Väter mittragen soll indem ich dann die ungewollten Dienste mit übernehmen darf weil ich ja keine Kiddies mehr habe.

Elisabeth
 
Gut- nennen wir es gegeifere. Aber ich bin mit der Tatsache aufgewachsen, dass der Pflegeberuf ein Beruf in drei Schichten ist. Diese Schichten sind über 24 Stunden verteilt.
das kenn ich auch so (der TE sicher auch), diese Tatsache wurde aber auch nie in Frage gestellt.

Bei dem beschriebenen Fall finde ich schon unverfroren sich auf eine Dienstbefreiung zu berufen, obwohl die Versorgung des Kindes gewährleistet ist... wen auch mit Mehraufwand.
der TE "beruft" sich doch gar nicht, er fragt nur nach ob die ursprüngliche, mündlich getroffene Dienstvereinbarung gültig ist oder nicht. Nicht mehr nicht weniger.
Ob das unverfroren ist kann und will ich nicht beurteilen, ich habe was von Risikoschwangerschaft mit eingeschränkter Mobilität gelesen, das ist aber für die Fragestellung auch uninteressant: gilt die herrschende mündlich getroffene Vereinbarung oder nicht?

@minilux- würde man deinen Gedanken zuende bringen, wäre ff. Szenario wohl mehr als denkbar. Ellis mit Kindern- egal welchen Alters- arbeiten nur in der Zeit von 6.30-22 Uhr... denn gleiches Recht für alle Eltern. Ledige Mütter arbeiten nur von 6.30-17 Uhr und nur max. ein WE im Monat. MA in amtlich bestätigten Partnerschaften haben ein Anrecht auf eine Arbeitszeit von 6-22Uhr- zur Nacht gehört die Ehefrau ins heimische Bett. Und was dann noch über ist, dass kann dann der Single-MA leisten.
Das ist eine polemische Überspizung (auch wenn ich durchaus der Meinung bin dass man in der Pflege sehr wohl alternative AZ-Modelle praktizieren könnte :)).
Aber, wie so oft, ist auch der Arbeitsmarkt bestimmt von Angebot und Nachfrage: gibt es viele die ND machen, wird der TE keinen machen müssen, gibt es nur wenige, dann wird er nicht umhinkomen.
Ich habe nie davon gesprochen dass man alle Eltern von ungünstigen Dienstzeiten befreien soll (muss), ihr kommt reflexartig mit dem Spruch "das schaffen andere auch". :)

Da wurde aber Wert drauf gelegt, dass die Teams möglichst nur aus Singles bestand. Die Ehefrau und Mutter ging vor 50 Jahren aus dem Beruf. Vielleicht sollten wir dies wieder anstreben.
warum sollte man das tun? Der weit überwiegende Teil der Eltern arbeitet alle Schichten. Vielleicht ist das auch ein Grund dass -sollte mal einer, aus welchen Gründen auch immer, nicht alle Schichten arbeiten können- die reflexartige Ablehnung kommen

Wenn dies nicht das Ziel ist, dann wäre es gut, wenn junge Leute sich auch mal Gedanken machen über das Leben in einer Gemeinschaft. Das bedeutet nämlich nicht nur fordern und nehmen sondern auch geben.
daccord. Aber das bedeudet eben auch dass kinderlose mal "geben"

Mein Leben als Mutter war auch nicht immer einfach und ich sehe nicht ein, dass ich jetzt die mangelnde Organisationsfähigkeit mancher Mütter und Väter mittragen soll indem ich dann die ungewollten Dienste mit übernehmen darf weil ich ja keine Kiddies mehr habe.
musst du doch auch nicht. Es gibt keine rechtliche Handhabe für Eltern die Befreiung von ungünstigen Dienstzeiten einzufordern.
Noch mal: der TE hat nur eine Frage gestellt, keine Revolution ausgerufen
 
Hallo
Da hilft nur reden, reden, reden. ODER man findet einen Arzt der einem bescheinigt daß man keinen Nachtdienst ,aus welchen Gründen auch immer, machen kann. Wir haben auf Station einen Kollegen der diese Nachtdienstbefreiung vom Betriebsarzt bekommen hat.
Ich finde es ja bewundernswert wie viele es mit ihren Kids hinbekommen in allen 3 Schichten arbeiten zu gehen.
Ich schaffe das nicht.In unserem Nest und Umgebung gab/gibt es keinerlei Betreuung vor 7:30 Uhr, auch keine Tagesmütter, schon gar nicht für 2 ADHS Kinder. Die Großeltern sind selber Betreuungspflichtig.
Auch wenn hier viele der Meinung sind daß Kinderkriegen Privatsache ist und es ein Unding sei daß immer die ohne Kids bluten müssen, finde ich daß es pauschal so nicht gesehen werden kann.
Kinder sind die Zukunft von uns allen, und deshalb sollte auch auf die Bedürfnisse von Menschen die gewillt sind noch welche in die Welt zu setzen, rücksicht genommen werden.
Wenn schon die meisten Arbeitgeber im Bereich Krankenhaus nicht gewillt sind für eine ausreichende Betreuung der Kids zu sorgen umd hochqualifizierte Pflegekräfte ,auch nach dem Kinderkriegen, zu halten oder die starren Arbeitszeiten aufzulösen, dann sollte wenigstens die Basis eine gewisse Flexibilität beweisen.
Alesig
 
Hallo,

ich als single hatte auch irgendwann genug, immer wieder Dienste zu machen die ich eigentlich auch nicht wollte. Es kommen ja immer wieder Kollegen nach die Kinder haben/kriegen und Rücksicht brauchen, das nahm kein Ende. Irgendwann wollte ich auch nicht mehr.

Ich könnte ja auch sagen als Single brauche ich besondere Rücksichtnahmen, damit ich soziale Kontakte pflegen kann um nicht zu vereinsamen. Bei Kollegen mit Kindern ergeben die sich von selbst. Wie soll ich als Single den jemals einen Partner finden wenn ich ewig Spät- und Wochenenddienst mach muss? Ohne Partner keine Kinder! Ich plädiere also dafür besondere Rücksicht auf Singles, denn die anderen haben ihre Pflicht ja schon erfüllt!:verwirrt::smlove2:

Gruß renje
 
Können wir denn nun wieder zu der Kernfrage zurückkehren, wie es auch Minilux schon formuliert hat:

peters schrieb:
jetzt ist meine frage ob eine stationsschwester meinen nachtdiesnt wieder einführen kann obwohl es seit mehreren jahren so ist das wir keinen nachtdienst machen müssen.0

Danke!!
 
Ja kann sie, weil die PDL, die die Zustimmung ehedem gab mittlerweile in Rente ist und die Nachfolge von dieser Vereinbarung keine Kenntnis hat. Um auf Nummer sicher zu gehen, hätte man die scheidende PDL um ein Schriftstück bitten sollen der den Arbeitsvertrag dann entsprechend ergänzt hätte.

Ich würde sagen: Chance vertan. Wie medsonet schon bemerkte: kein Zeuge vorhanden.

Elisabeth
 
Hallo,

schließe mich Frau Dinse an.

I.d.R. gelten mündliche Absprachen sowieso nicht, denn
1. kann ich diese meist nicht Beweisen
2. steht in fast jedem Arbeitsvertrag - Nebenabreden bedürfen der schriftform - also alles Gerede und Zusagen ungültig.

Gruß renje
 
so ganz sicher bin ich mir da nicht (aber: ianal): Stichwort betriebliche Übung (auch bekannt als gewohnheitsrecht). Gilt die Regelung keinen ND zu machen tatsächlich schon mehrere Jahre, sehe ich da durchaus Chancen das weiter durchzusetzen
 
Hallo minilux,

bei Arbeitszeiten wirst du damit nicht durchkommen. Denn mit deiner Argumentation könnte kein AG neue Arbeitszeiten einführen.

Gruß renje
 
bin ich mir nicht sicher, es sind ja keine neue Arbeitszeiten eingeführt worden, sondern ein Vorrecht, das der TE seit Jahren hatte, wurde geändert.
Mit deiner Argumentation könnte man auch keinen neuen Tarifvertrag einführen.
Aber: ich bin (gottseidank) kein Jurist :)
 
Hallo
Mir ist da noch was eingefallen. Wer ein Kind unter 12 Jahren hat das nachweislich Nachts nicht versorgt wäre wenn Nachtdienst gemacht werden müsste , der ist vom Nachtdienst freizustellen.
Ob eine Ehefrau mit einer Risikoschwangerschaft da auch darunter fällt weiss ich nicht.
Alesig
 

Ähnliche Themen