Minusstunden im Langzeitkrank?!

anne28

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Hallo Ihr Lieben! Folgendes Problem: Ein Arbeitnehmer für welchen der AVR gilt ist seit Anfang Mai Krankengeld. Im Mai und Juni wurden seine kompletten Überstunden (fast 200) abegebaut. Im Juli ist er mit Minusstunden eingeplant ( 120) und im August ebenso (120). Also baut er während seiner Krankheit 240 Minusstunden auf. Zum 1.September wurde dem Arbeitgeber gekündigt. Laut Arbeitgeber muß er die 240 Minusstunden zurückzahlen, bzw werden sie ihm von seinem Urlaubsanspruch abgezogen!!! Das kann doch alles nicht richtig sein! Leider kann sich der AN keinen Rechtsanwalt leisten und die MAV kann ihm auch nicht weiterhelfen!

Das Entgeldfortzahlungsgesetz hat hier wohl keine Gültigkeit, da der Arbeitnehmer ja seit Mai Krankengeld von der Krankenkasse bezieht!

1) kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, der sich im Langzeitkrank befindet und Krankengeld bezieht seine Überstunden abbauen lassen, in dem er ihn einfach als "FREI" in den Dienstplan einträgt?

2) kann der Arbeitgeber dem Langzeitkranken Minusstunden aufbauen lassen, in dem er ihn mit "FREI" in den Dienstplan einträgt?

3) kann der Arbeitgeber die Minusstunden zurückverlangen?

4) dem Arbeitnehmer hätte Lohnausgleich zugestanden. D.h die Differenz zwischen Lohn und Krankengeld wäre vom Arbeitgeber gezahlt worden. Dies wird für Juli und August verweigert, da laut AG ja nicht gearbeitet wurde, sondern Minus aufgebaut wurde!!!

Über Hinweise zu dementsprechenden Gesetzen bin ich Euch jetzt schon dankbar. Im AVR konnte ich nichts dazu finden.
 
hallo,

das ist nicht möglich im LK (langezeitkrank) gilt soll=ist!
ich arbeite auch im avr-bereich und hier ist das so geregelt! war derjenige/diejenige denn ohne unterbrechung wegen der selben erkrankung arbeitsunfähig?
Schau doch mal in der avr unter anlage 1, XII!
Ich verstehe allerdings nicht warum die mav da nicht weiterhelfen kann, die kennen sich doch auch in diesem bereich aus!

alles gute
Schattenblume
 
Das ist natürlich nicht rechtsmäßig ! Man kann keine Überstunden während der Krankheitszeit abbauen, denn Überstundenabbau bedeutet doch, dass man anstatt zu arbeiten daheim bleiben kann als Ausgleich für die Überstunden. Da aber der kranke Mitarbeiter gar nicht arbeiten gehen kann, kann er auch keine Überstunden abbauen. Für Krankheitszeiten wird die reguläre vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit angerechnet und laut Entgeltfortzahlungsgesetz auch vergütet (6 Wochen lang, danach Krankengeld von der Krankenkasse).
Die MAV darf so einem Dienstplan auf keinen Fall genehmigen bzw. muß schriftlich Widerspruch einlegen und das Gespräch mit dem Dienstgeber suchen. Dem Mitarbeiter würde ich raten, die Auszahlung der Überstunden schriftlich zu beantragen, denn die Verjährungsfrist beträgt 6 Monate.
Wenn der AG dem nicht nachkommt, FRIST setzen! Danach bleibt nur der Gang zum Rechtsanwalt. Die Prozeßkosten und auch die Anwaltskosten müßte der Dienstgeber zu ersetzen haben, wenn das beantragt wird, da der Mitarbeiter eindeutig im Recht ist. Bei 240 Überstunden rentiert sich eine Klage auf jeden Fall!
Ist denn wenigstens die Kündigung rechtsmäßig? Wann wurde der Mitarbeiter gekündigt und warum? War er noch in der Probezeit? Wurde die MAV gehört? Eine Kündigungsschutzklage muß innerhalb von 3 Wochen nach Eingang der Kündigung erhoben werden.
Laßt Euch nichts gefallen! Alles Gute dem Mitarbeiter!
 
Es gibt einige Gerichtsurteile zu dem Thema. Eines davon ist ein Urteil des LAG Düsseldorf vom 06.06.2006: http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/entscheidungen/entscheidungen/sa/0112-07.pdf Darin kommt zum Ausdruck, dass es entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer vor oder nach Aushändigung bzw. Aushängen (und damit Gültigwerden) des Dienstplans erkrankt ist. Wenn der Arbeitgeber weiß, dass der Mitarbeiter in dieser Zeit weiterhin krank sein wird, dann darf er keinen Überstundenabbau planen, denn wenn die Arbeitspflicht schon aus anderen gesetzlichen, tarif- oder arbeitsvertraglichen Gründen suspendiert ist, kann eine Arbeitsbefreiung nicht wirksam angeordnet werden, wenn der Angestellte im Zeitpunkt der Anordnung schon und im Zeitpunkt des vorgesehenen Ausgleichs noch arbeitsunfähig erkrankt ist. Anders ist es, wenn die Krankheit nicht vorhergesehen werden kann und der Mitarbeiter seinen Dienstplan mit dem geplanten Überstundenabbau schon rechtsverbindlich erhalten hat und danach erkrankt. Dann zählen die Überstunden als abgefeiert.
Aber ein Arbeitgeber kann nicht hergehen, wohlwissend, dass ein Mitarbeiter vorraussichtlich noch krank ist und für diese Zeit einen Überstundenabbau dienstplanmäßig einplanen und sich die Hände reiben, weil er diese Überstunden dann nicht ausbezahlen muß :dudu:. So geht´s nicht! :schraube:
 
Sowas ist unzuläßig, man kann sich beim Arbeitsgericht kundig machen und dann gerichtlich dagegen vorgehen, sollte man dringend tun

LG Kerstin
 
Vielen, vielen Dank für Eure Tipps! Verdi hilft leider auch nicht weiter, wenn man kein Mitglied ist!!!! Aber ich habe jetzt einen RA gefunden, der mit meiner Familie befreundet ist und mir weitherhiflt!!! Bei uns läuft zur Zeit ein Bossing und Mobbing der feinsten Art und das komplette alte Team wird systemmatisch gekündigt bzw zum Kündigen getrieben. IUnch arbeite jetzt seit 8 Jahren in diesem Pflegeheim und bisher war alles bestens, aber seit wir eine neue PDL haben, gehts drunter und drüber. selbst die MAV ist so eingeschüchtert das sie sich nichts mehr sagen und machen traut. Und die Heimleitung mobbt fleissig mit. Traurig aber wahr. Werde Euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten!!!
 

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