Hallo Ihr Lieben! Folgendes Problem: Ein Arbeitnehmer für welchen der AVR gilt ist seit Anfang Mai Krankengeld. Im Mai und Juni wurden seine kompletten Überstunden (fast 200) abegebaut. Im Juli ist er mit Minusstunden eingeplant ( 120) und im August ebenso (120). Also baut er während seiner Krankheit 240 Minusstunden auf. Zum 1.September wurde dem Arbeitgeber gekündigt. Laut Arbeitgeber muß er die 240 Minusstunden zurückzahlen, bzw werden sie ihm von seinem Urlaubsanspruch abgezogen!!! Das kann doch alles nicht richtig sein! Leider kann sich der AN keinen Rechtsanwalt leisten und die MAV kann ihm auch nicht weiterhelfen!
Das Entgeldfortzahlungsgesetz hat hier wohl keine Gültigkeit, da der Arbeitnehmer ja seit Mai Krankengeld von der Krankenkasse bezieht!
1) kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, der sich im Langzeitkrank befindet und Krankengeld bezieht seine Überstunden abbauen lassen, in dem er ihn einfach als "FREI" in den Dienstplan einträgt?
2) kann der Arbeitgeber dem Langzeitkranken Minusstunden aufbauen lassen, in dem er ihn mit "FREI" in den Dienstplan einträgt?
3) kann der Arbeitgeber die Minusstunden zurückverlangen?
4) dem Arbeitnehmer hätte Lohnausgleich zugestanden. D.h die Differenz zwischen Lohn und Krankengeld wäre vom Arbeitgeber gezahlt worden. Dies wird für Juli und August verweigert, da laut AG ja nicht gearbeitet wurde, sondern Minus aufgebaut wurde!!!
Über Hinweise zu dementsprechenden Gesetzen bin ich Euch jetzt schon dankbar. Im AVR konnte ich nichts dazu finden.
Das Entgeldfortzahlungsgesetz hat hier wohl keine Gültigkeit, da der Arbeitnehmer ja seit Mai Krankengeld von der Krankenkasse bezieht!
1) kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, der sich im Langzeitkrank befindet und Krankengeld bezieht seine Überstunden abbauen lassen, in dem er ihn einfach als "FREI" in den Dienstplan einträgt?
2) kann der Arbeitgeber dem Langzeitkranken Minusstunden aufbauen lassen, in dem er ihn mit "FREI" in den Dienstplan einträgt?
3) kann der Arbeitgeber die Minusstunden zurückverlangen?
4) dem Arbeitnehmer hätte Lohnausgleich zugestanden. D.h die Differenz zwischen Lohn und Krankengeld wäre vom Arbeitgeber gezahlt worden. Dies wird für Juli und August verweigert, da laut AG ja nicht gearbeitet wurde, sondern Minus aufgebaut wurde!!!
Über Hinweise zu dementsprechenden Gesetzen bin ich Euch jetzt schon dankbar. Im AVR konnte ich nichts dazu finden.