Nein, kann sie keineswegs:
„Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, sich die Überstunden auszahlen zu lassen. Es besteht zusätzlich oft die Möglichkeit, einen Freizeitausgleich zu verlangen. Sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts zur Bezahlung oder zum sogenannten Freizeitausgleich enthalten ist, können Sie Ihren Arbeitgeber direkt darauf ansprechen“