Mehrarbeit

Moralisch ungerecht, aber im Tarifvertrag so vereinbart und damit rechtlich gestattet.

Du wirst als Teilzeitkraft keine Überstundenvergütung bekommen. Was Dir jedoch zustehen müsste, ist ein verbindlicher Dienstplan, da ja wohl keine Springertätigkeit vereinbart wurde.


Klar, kein Springerdienst. Aber jeden Monat Mehrarbeit dürfte doch nicht rechtens sein und ich rede nicht von 10 Stunden oder so.
 
Ich arbeite ja nicht unbezahlt. Es wird ja in Freizeitausgleich gezahlt. Manchmal werden die Stunden auch ausgezahlt, wenn’s zu viele werden. Aber Zuschläge erhalte ich nie!

Davon bin ich ausgegangen, dass du grundsätzlich bezahlt wirst. Aber wenn du keinen Springer-Vertrag hast und stehst ständig bereit zum Arbeiten, machst du unbezahlten Beteitschaftsdienst. Ich würde es nicht tun! Mensch Leute, lasst euch doch nicht so an der Nase rumführen....
 
  • Like
Reaktionen: Martin H.
Klar, kein Springerdienst. Aber jeden Monat Mehrarbeit dürfte doch nicht rechtens sein und ich rede nicht von 10 Stunden oder so.
Doch, ist es, leider. Der Ausgleichszeitraum im TVÖD geht übers komplette Jahr.

Mit einem verbindlichen Dienstplan jedoch könnte man Dich nicht von vornherein in diesem Ausmaß überplanen. Und Einspringen kannst Du ablehnen. Wenn Du jedoch von vornherein auf Abruf bereit stehst, kann man nicht in dem Sinn von "Einspringen" reden.

Wie läuft das ab? Wann erfährst Du, wann Du arbeiten musst?
 
Doch, ist es, leider. Der Ausgleichszeitraum im TVÖD geht übers komplette Jahr.

Mit einem verbindlichen Dienstplan jedoch könnte man Dich nicht von vornherein in diesem Ausmaß überplanen. Und Einspringen kannst Du ablehnen. Wenn Du jedoch von vornherein auf Abruf bereit stehst, kann man nicht in dem Sinn von "Einspringen" reden.

Wie läuft das ab? Wann erfährst Du, wann Du arbeiten musst?


meistens erfahre ich es am Monatsende für den kommenden Monat und dann halt regelmäßige kurzfristige Änderungen
 
meistens erfahre ich es am Monatsende für den kommenden Monat und dann halt regelmäßige kurzfristige Änderungen
Am Monatsende kriege ich auch meinen definitiven Dienstplan für den nächsten Monat (wobei ich inoffiziell schon vorher weiß, wie ich arbeite, aber das ist ´ne andere Geschichte...).
Der steht dann aber fest und kurzfristige Änderungen gibt es ohne meine Zustimmung nicht. Nie!
 
Am Monatsende für den kommenden Monat dürfte korrekt sein. Kurzfristige Änderungen nur mit Deiner Zustimmung.

Bist Du von vornherein deutlich überplant, oder beziehen sich die "Änderungen" auf Einspringen?
 
Ich bin eigentlich überplant
Dann würde ich, wie von renje vorgeschlagen, auf meine Rechte pochen. Hol Dir den Betriebsrat dazu, dafür sind die da.
Zeitnaher Abbau Deiner Mehrarbeitsstunden und in Zukunft Planung nur im Rahmen Deiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Alternativ (wenn Du dazu bereit wärst) Arbeitszeit aufstocken; es ist ja offensichtlich Bedarf vorhanden, wenn Du jeden Monat überplant bist.
 
  • Like
Reaktionen: renje und Martin H.
O.k., es wird bereits regulär für den Folgemonat übergeplant, dazu kommen zusätzliche, kurzfristige Einsätze.
Für letztere muss ja gefragt werden, sie zu erbringen ist eine freiwillige zusätzliche Leistung.
Regulär geplant werden können ja nur Krankheitsausfälle, die bis dahin schon feststehen, die zusätzlichen - bei weiteren Ausfällen.
((Prinzipiell - eine feine Sache, bei uns, auf den Allgemeinstationen kriegst kurzfristig eigentlich immer eine Absage.))
Dass der Bedarf da ist, dass die TE öfters gebraucht wird als ihr AV hergibt scheint - ja - offensichtlich.
Auch offensichtlich ist, dass sie die Mehrarbeit in erheblichem Umfang mit mehr oder weniger murren bereits länger erbringt.
An den entscheidenden Stellen kam die Unzufriedenheit darüber wohl eher noch nicht an.
Die Idee, da Klartext zu sprechen und Grenzen zu setzen - an wem scheitert sie?
Die Idee aufzustocken um künftig die Mehrarbeit zu reduzieren - wäre ja schon eine Möglichkeit.
Unsere Springer sind direkt der PDL untergeordnet, womit wenn das bei der TE auch so ist - die PDL DER Ansprechpartner wäre.
 
  • Like
Reaktionen: Martin H.
Ich wüßte nicht, daß das zwingend so wäre.

Hm,... wo hab ich das denn her ? :gruebel:
Meine damalige Leitung hing den DP auch immer erst 3 Tage vor Monatsanfang aus.... sehr zu unserem Leidwesen.... ich dachte, 6 Wo vorher sei irgendwo geregelt, weil das in unserem Haus immer zu hören war....vielleicht im Arbeitsvertrag....
Aber gut, betrifft mich ja jetzt nicht mehr.... aber danke für die Aufklärung ! :wink:
 
Ist nicht so. Gesetzlich ist das nicht geregelt. Hab auch mal gesucht und dies als beste Zusammenfassung gefunden:
Dienstplan erstellen: Gesetzliche Regelung & Rechte des Arbeitnehmers
Vor allem der Absatz 2 des § 12 TzBfG (die 4-Tage Regel)scheint mir für Reggi1972 relevant zu sein.

LG Einer

Dieser Passus bzw. der Ganze § zählt nur bei ARBEIT AUF ABRUF. Diese muss im Arbeitsvertrag eindeutig vereinbart sein.

Grundsätzlich gibt es keine Frist wann ein DP ausgehangen seien muß. Diese sind i.d.R. per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder ggf. Einzelvertraglich (Arbeitsvertrag) geregelt.
 
diesen Monat sind es wieder 35 Mehrarbeitsstunden. Diese werde ich noch machen und nächsten Monat das Gespräch mit der Geschäftsführung suchen. Keinen Bock mehr auf den Mist!!!
 
Du gehst da aber hoffentlich weder unvorbereitet noch alleine hin.
Trotz bzw. gerade wegen Deiner (verständlichen) Wut im Bauch...

Vorbereitung: Erstelle eine detaillierte Jahresübersicht von 2018
Regulär verplante Mehrarbeit pro Monat -> + x Std.
zusätzliche Arbeitstage -> nochmals y Std. dazu
Macht zusammen z Std.
-> Stundenzettel 1-12/2018 hast selbstverständlich dann auch mit dabei
Anfragen Freizeitausgleich - wann + Begründung der Ablehnung
Auszahlung Mehrarbeit mit Anzahl der Std.
Wenn das alles 2017 schon so lief - also kein oder unzureichender Freizeitausgleich über wenigstens 2 Jahre - erstelle eine Übersicht auch dafür.
Dann hast - vorab - noch mehr für Dich sprechende Argumente.

Du solltest (auch wenn das gerade ziemlich blöd klingt) schon darlegen können, warum das bisherige "Gewohnheitsrecht" jetzt nicht mehr gelten soll.
Der Bedarf scheint ja da und irgendwie hast es bislang ja auch hinbekommen.
Über einen längeren Zeitraum wurde Dein Recht auf Freizeit (gemäß Deines AV) ignoriert und ordentlich eingeschränkt - und es hat keinen Vorgesetzten gestört, Du hast (auch das gehört dazu) Deinen Teil dazu getan, dass es jetzt ist wie es ist.

Dennoch, was wäre ein Kompromiss, ein möglicher/ für Dich akzeptabler?
Hast Du Dir darüber bereits Gedanken gemacht ob Du etwas anbieten kannst oder möchtest?

Eine gute Vorbereitung mit den dafür notwendigen Fakten UND Belegen UND Argumenten halte ich für essentiell.
Du musst vorab Deine Linie finden - wie soll/ kann es weitergehen, wo sind Deine Grenzen.
Kein Bock mehr auf den Mist - m.M.n. ist das definitiv legitim, dennoch - das so oder so ähnlich zu äußern kommt wohl eher nicht so professionell rüber.

Habe ich das überlesen oder gab es bislang noch kein Gespräch Deinerseits mit der Personalvetretung?
 
  • Like
Reaktionen: Martin H.
natürlich werde ich vorbereitet sein. Es gab nur ein kurzes Gespräch, quasi im Vorbeigehen, mit der Prrsonalvertretung.
 
O.k., was den 2. Teil anbelangt ist das, hm, dürftig.
 
Hallo zusammen, ich arbeite in der Pflege im öffentlichen Dienst zu 50%. In meinem Vertrag steht, dass ich zur Mehrarbeit verpflichtet bin. Die Frage ist, wieviel Mehrarbeit muss ich leisten, da ich seit einigen Monaten immer schon mehr arbeite. Im Schnitt so ungefähr 30 bis 40 Stunden. Muss ich so viele leisten?

Nein musst du nicht. Aber du darfst. Das weiss auch der Arbeitgeber und nutzt es aus. Du musst dich halt durchsetzen. Wenn du einen halbe Stelle hast, dann hast du eine halbe Stelle und keine Dreiviertelstelle. Wenn sich das über Monate zieht und dich das stört, dann wende dich an die Mitarbeitervertretung.
 

Ähnliche Themen