Mehrarbeit

genauso ist es. Ist halt Mehrarbeit und keine Überstunden, also keine Zuschläge!!
 
Wobei im TVÖD jetzt bald eine Regelung kommen müsste, die ungeplante Mehrarbeit (nur diese, nicht das Einspringen!) in dieser Hinsicht wie Überstunden behandelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@renje was das Umfeld anbelangt - Zustimmung, klar.
Ich sehe sehr wohl die Kompromisse, die nötig sind auf hoher und regionaler Ebene; sie werden auch nicht immer als positiv wahrgenommen.
Auch wenn ich seit Azubizeiten bereits Mitglied bin, sehe ich dennoch keine Notwendigkeit 2 hochrelevante strittige Punkte gut zu heißen.
Die hier im konkreten Fall - für Frust und berechtigt Unzufriedenheit sorgen.

Bei mir auf der Station "läuft" die Sollplanung - 1 DP = 8 Wochen.
Ausgleich bei MA - soll (und da wird sehr darauf geachtet) innerhalb des DP erfolgen. Das ist eigentlich auch eine Order.
Eben weil die MA sonst entgeltet werden muss.
Auf anderen Stationen klappt das nicht.

Auch wenn die TE Springer ist, die grundsätzliche Situation: Kein Abbau der Stunden, permanente Überplanung in erheblichem Maße - da sehe ich schon Parallelen. Eine Art Gewohnheitsrecht des Vorgesetzten.
Sehr wohl sehe ich schon selbstkritisch auch mich, wie ich noch bis vor, hm 10(?)J. agiert habe, was auch familiär bedingt war.
Was sich seitdem insgesamt und auch konkret, vor Ort verändert hat.
 
@Martin H.
Doch, MA wird - jetzt - vergütet.
Das BAG hat mit seinem Urteil 2017 klar gestellt, dass Teilzeitkräfte MA für lau leisten, wenn sie keine Überstunden machen.
Das ist - ganz offiziell - eine Benachteiligung.

Weswegen sie jetzt auch ein Recht darauf haben, wenigsten einen Ausgleich zu bekommen, WENN im Ausgleichszeitraum kein Freizeitausleich möglich ist. Jedoch nicht in Höhe des Überstundenentgeltes.
Deswegen der link.
Jedoch - muss vor Ort der MA das selbst beantragen, das geht nicht automatisch.
Eine Hürde halt, ich gehe davon aus, dass nicht wenige - sich darum nicht kümmern.
So wie ich das sehe, haben noch nicht alle AG das Urteil umgesetzt. Ist das Urteil dazu auch noch nicht überall bekannt.
Auch gerne nochmal: Die TE erhält KEINEN Freizeitausgleich, wie so viele andere auch.
Sie erhält nur ihr Sollentgelt gemäß ihrem Arbeitsvertrag, wie soviele andere auch.
Der AG ist an sich in der Pflicht sich um den Freizeitausgleich zu kümmern.
In der Praxis haben die Teilzeitkräfte das höchste Plusstundenkonto.
Ja, ich sehe und anerkenne schon die Bemühung auf sämtlichen Ebenen - da entgegenzuwirken. Bis halt in Zeiten des permanenten Mangels wieder MA ausfallen und sofort iwie Ersatz her muss und der ursprünglich schöne DP dann wieder ausschaut wie Bombe.
 
@Martin H.
Doch, MA wird - jetzt - vergütet.
Das BAG hat mit seinem Urteil 2017 klar gestellt, dass Teilzeitkräfte MA für lau leisten, wenn sie keine Überstunden machen.
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei.
Wenn Du schreibst, daß "Teilzeitkräfte Mehrarbeit für lau leisten", dann sprichst Du jetzt von den Zuschlägen - richtig?
Denn die Stunden an sich werden ja sehr wohl gezählt.
In der Praxis haben die Teilzeitkräfte das höchste Plusstundenkonto.
Oh ja, da sagst Du was Wahres. :roll: War bei uns damals in der Klinik auch so; und je weniger Stunden einer als Teilzeitkraft eigentlich hätte leisten müssen, desto mehr Plusstunden hatte er/sie dann tatsächlich. Die absoluten "Kings" waren MA auf geringfügiger Basis, die hatten auf meiner Station so ca. 250 Plusstunden. :schraube: Kein Wunder, holte man die Teilzeitkräfte doch immer gerne zum Einspringen - die Vollzeitkräfte waren ja "eh schon die ganze Zeit da". :wut:
 
  • Like
Reaktionen: Bachstelze
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei.
Wenn Du schreibst, daß "Teilzeitkräfte Mehrarbeit für lau leisten", dann sprichst Du jetzt von den Zuschlägen - richtig?
Denn die Stunden an sich werden ja sehr wohl gezählt.
Gezählt werden sie (sonst hätte die TE ja keine Plusstunden auf dem Konto). Sonn- und Feiertagszuschläge gibt's auch dafür, Überstundenzuschläge nicht.

Nach dem relativ neuen BAG-Urteil kann es für ungeplante Mehrarbeitsstunden Zuschläge geben. Bei meinem alten AG wurde dies so interpretiert, dass zwar das ungeplante Länger-Bleiben-Müssen (z.B. bei einem patientenbezogenen Notfall) als "ungeplante Mehrarbeit" galt, das Einspringen für ausgefallene Kollegen jedoch nicht. Das war "geplante Mehrarbeit", auch wenn sie erst am Tag zuvor vereinbart wurde.
 
die Vollzeitkräfte waren ja "eh schon die ganze Zeit da". :wut:
Das sind sie ja auch. Entschuldige.

Einfache Rechnung für einen Monat mit 28 Tagen und vier Wochenenden in der Fünf-Tage-Woche:

100%-Kraft: 20 Arbeits-, 8 freie Tage
75%-Kraft: 15 Arbeits-, 13 freie Tage
50%-Kraft: 10 Arbeits-, 18 freie Tage
25%-Kraft: 5 Arbeits-, 23 freie Tage.

Schon die 50%-Kraft hat mehr als doppelt so oft "Gelegenheit" zum Einspringen.
 
Schon die 50%-Kraft hat mehr als doppelt so oft "Gelegenheit" zum Einspringen.
Stimmt, sie hat aber auch vielleicht sehr gute Gründe, warum sie 50% macht und eben nicht 100%! :wink1:
Von daher für mich kein Argument, warum hier Teilzeitkräfte massivst unter Druck gesetzt wurden.
 
  • Like
Reaktionen: Bachstelze
Von daher für mich kein Argument, warum hier Teilzeitkräfte massivst unter Druck gesetzt wurden.
Kein Argument für Unter-Druck-Setzen, da stimme ich Dir zu. Nur simple Mathematik, die aufzeigt, dass die Vollzeitkraft gar nicht so häufig einspringen könnte, selbst wenn das gewollt wäre.

Das Arbeitszeitgesetz ist in der Rechnung noch gar nicht berücksichtigt. Im obigen Szenario dürfte die Vollzeitkraft an maximal vier Tagen zusätzlich arbeiten, die 50% dagegen an maximal 14! (Und dann gäb's sogar Überstundenzuschlag für sie.)

Zum Einspringen kann man übrigens Nein sagen, egal mit wieviel Prozent man schafft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Einspringen kann man übrigens Nein sagen, egal mit wieviel Prozent man schafft.
Schon klar, nur herrschte in dem Saftladen, in dem ich damals geschafft habe, totaler Psychoterror... insbesondere was meine Stationsleitung da abgezogen hat. Das würde ich jetzt im Nachhinein durchaus als Mobbing bezeichnen, nur war mir das damals noch nicht klar.
Und da wurden in der Tat die Teilzeitkräfte noch wesentlich übler bedrängt als die Vollzeitkräfte. Völlig ad absurdum wird das Ganze ja geführt, wenn eine Mitarbeiterin auf geringfügiger Basis (450 €) wie schon geschrieben 250 Plusstunden hat.
Und - zwar dumm, aber evtl. auch menschlich verständlich: Anstatt sich gegen die Leitungen zu stellen, hat man sich lieber noch gegenseitig angegangen und vermeintliche Vorteile geneidet. Wozu die SL noch kräftig beigetragen hat, indem sie z. B. Bullshit über MA (wie mich) verbreitet hat und dadurch Stimmung geschürt.
Rein rechnerisch ist das mit dem bevorzugten Einspringen der TZ-Kräfte zwar nachvollziehbar, aber sonst...?
 
Wenn ich jemanden zum Einspringen benötige, ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Teilzeitkraft da zufällig einen freien Tag hat, einfach ungleich höher. Deshalb steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass ihr Telefon klingelt. Das allein ist weder eine Ungleichbehandlung noch Mobbing.

Was Du schilderst, sollte nicht vorkommen, hat aber weniger mit Vollzeit- und Teilzeit zu tun, sondern mit schlechten Führungsqualitäten und deutlich verbesserungsbedürftiger Kommunikation im Team.
 
  • Like
Reaktionen: renje
Wenn ich jemanden zum Einspringen benötige, ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Teilzeitkraft da zufällig einen freien Tag hat, einfach ungleich höher. Deshalb steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass ihr Telefon klingelt. Das allein ist weder eine Ungleichbehandlung noch Mobbing.
Das hatte ich auch so nicht geschrieben.
 
  • Like
Reaktionen: ludmilla
...die Wahrscheinlichkeit, dass eine Teilzeitkraft da zufällig einen freien Tag hat, einfach ungleich höher.
"Frei" bedeutet in diesem Fall ja nur, dass sie an diesem Tag zufällig mal nicht auf der Station arbeitet.

Ich frage mich, warum bei den TZ das Recht auf „Frei“ manchem... nein eigentlich vielen ... SL, aber auch KollegInnen, weniger wichtig scheint, als bei VK. Und mir ist egal was „rechnerisch“ möglich ist.

Wenn die Besetzung so sehr auf Kante genäht ist, dass dauernd jemand einspringen muss, dann stimmt doch der Personalschlüssel nicht.
 
Das ist nicht so einfach. Wenn sie z.b. einen Vertrag auf Abruf hat, dann ist das so richtig mit einer Vorankündigung von min 4 Tagen.

Wenn man die Klausel "Bereiterklärung zur Mehrarbeit" unterschrieben hat, gleicht eine Ablehnung dessen einer Arbeitsverweigerung. Damit sollte man vorsichtig sein.

Einzig wieviele Stunden zumutbar sind, das ist hier Fraglich und nicht mal eben so zu beantworten. Da fließen TZ, zu betreuende Kinder, Leistungsfähigkeit des AN, Zeitraum der Ansammlung der Überstunden, Abbau dessen. ein Theoretisch könnte sie die nächsten 2 Monate Überstundenfrei haben, Allerdings muß auch der Aufbau und Abbau ausgeglichen sein, etc.

Man sollte es tunlichts vermeiden einfach mal keine Überstunden mehr zu machen, ohne das vorher zuverlässig geklärt zu haben, das kann böse in Schadensersatzansprüchen enden.

Daher sollte man sich min. an den Betriebsrat wenden. Wenn man dort keine Zufriedenstellende Antwort bekommt kann man sich an eine Gewerkschaft oder eben Anwalt wenden. Man muß bedenken, lehnt man nicht zulässige Ü-Stunden ab, dann hat man nichts zu befürchten. Lehnt man aber zulässige Ü-Stunden ab, kann das in Kündigung und Strafen/ Schadenersatzansprüchen enden. Demnach erst die Lage klären und dann verweigern.

Individuell für die TE ist das HIER nicht zu klären. Dazu fehlt Wissen um den Vertrag, die Rahmenbedingungen der Klinik, die Notwendigkeit der Klinik, die Zumutbarkeit, der geplante Ausgleich für die Zukunft etc.

Sie hat in Beitrag 3 bereits erklärt, dass sie den gleichen Vertrag hat wie ihre Kollegen. Dass sie als einzige keinen Dienstplan bekommt und eigentlich auf Abruf arbeitet. Natürlich wissen wir nicht, ob sie einer solchen Regelung mal mündlich zugestimmt hat. Aber eine solche Regelung öffnet dem AG Tür und Tor zum Ausnutzen des Mitarbeiters.


@all
Ich wäre mit diesem Problem schnell fertig! Als erstes würde ich ab dem Zeitpunkt wo ich für den aktuellen Monat genug Stunden abgeleistet hätte nicht mehr ans Telefon gehen! Bzw. die AG Nr. im Telefon, WhatsApp sperren, AB ausschalten..., dann zum Chef gehen und mitteilen, dass man einen festen Dienstplan möchte und nicht bereit ist weiter einen unbezahlten Bereitschafts/Springerdienst zu machen. Sollte man da nicht einsichtig sein, kündigen und mir was anderes suchen. Ob hier TVöD oder AVR vorliegt ist meines Erachtens bei der Frage von Reggi1972 völlig egal!
Man muss nicht einspringen und jederzeit einfach nein sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sie hat in Beitrag 3 bereits erklärt, dass sie den gleichen Vertrag hat wie ihre Kollegen. Dass sie als einzige keinen Dienstplan bekommt und eigentlich auf Abruf arbeitet. Natürlich wissen wir nicht, ob sie einer solchen Regelung mal mündlich zugestimmt hat. Aber eine solche Regelung öffnet dem AG Tür und Tor zum Ausnutzen des Mitarbeiters.


@all
Ich wäre mit diesem Problem schnell fertig! Als erstes würde ich ab dem Zeitpunkt wo ich für den aktuellen Monat genug Stunden abgeleistet hätte nicht mehr ans Telefon gehen! Bzw. die AG Nr. im Telefon, WhatsApp sperren, AB ausschalten..., dann zum Chef gehen und mitteilen, dass man einen festen Dienstplan möchte und nicht bereit ist weiter einen unbezahlten Bereitschafts/Springerdienst zu machen. Sollte man da nicht einsichtig sein, kündigen und mir was anderes suchen. Ob hier TVöD oder AVR vorliegt ist meines Erachtens bei der Frage von Reggi1972 völlig egal!
Man muss nicht einspringen und jederzeit einfach nein sagen.


Ich arbeite ja nicht unbezahlt. Es wird ja in Freizeitausgleich gezahlt. Manchmal werden die Stunden auch ausgezahlt, wenn’s zu viele werden. Aber Zuschläge erhalte ich nie!
 
Moralisch ungerecht, aber im Tarifvertrag so vereinbart und damit rechtlich gestattet.

Du wirst als Teilzeitkraft keine Überstundenvergütung bekommen. Was Dir jedoch zustehen müsste, ist ein verbindlicher Dienstplan, da ja wohl keine Springertätigkeit vereinbart wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ähnliche Themen