Ah, ok, dann hatte ich @amezaliwa falsch verstanden.Nein, Mehrarbeit wird nicht bezahlt, sondern soll in Freizeit ausgeglichen werden.
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei.@Martin H.
Doch, MA wird - jetzt - vergütet.
Das BAG hat mit seinem Urteil 2017 klar gestellt, dass Teilzeitkräfte MA für lau leisten, wenn sie keine Überstunden machen.
Oh ja, da sagst Du was Wahres. War bei uns damals in der Klinik auch so; und je weniger Stunden einer als Teilzeitkraft eigentlich hätte leisten müssen, desto mehr Plusstunden hatte er/sie dann tatsächlich. Die absoluten "Kings" waren MA auf geringfügiger Basis, die hatten auf meiner Station so ca. 250 Plusstunden. Kein Wunder, holte man die Teilzeitkräfte doch immer gerne zum Einspringen - die Vollzeitkräfte waren ja "eh schon die ganze Zeit da".In der Praxis haben die Teilzeitkräfte das höchste Plusstundenkonto.
Gezählt werden sie (sonst hätte die TE ja keine Plusstunden auf dem Konto). Sonn- und Feiertagszuschläge gibt's auch dafür, Überstundenzuschläge nicht.Ich glaube, wir reden aneinander vorbei.
Wenn Du schreibst, daß "Teilzeitkräfte Mehrarbeit für lau leisten", dann sprichst Du jetzt von den Zuschlägen - richtig?
Denn die Stunden an sich werden ja sehr wohl gezählt.
Das sind sie ja auch. Entschuldige.die Vollzeitkräfte waren ja "eh schon die ganze Zeit da".
Stimmt, sie hat aber auch vielleicht sehr gute Gründe, warum sie 50% macht und eben nicht 100%!Schon die 50%-Kraft hat mehr als doppelt so oft "Gelegenheit" zum Einspringen.
Stimmt, sie hat aber auch vielleicht sehr gute Gründe, warum sie 50% macht und eben nicht 100%!
Von daher für mich kein Argument, warum hier Teilzeitkräfte massivst unter Druck gesetzt wurden.
Kein Argument für Unter-Druck-Setzen, da stimme ich Dir zu. Nur simple Mathematik, die aufzeigt, dass die Vollzeitkraft gar nicht so häufig einspringen könnte, selbst wenn das gewollt wäre.Von daher für mich kein Argument, warum hier Teilzeitkräfte massivst unter Druck gesetzt wurden.
Schon klar, nur herrschte in dem Saftladen, in dem ich damals geschafft habe, totaler Psychoterror... insbesondere was meine Stationsleitung da abgezogen hat. Das würde ich jetzt im Nachhinein durchaus als Mobbing bezeichnen, nur war mir das damals noch nicht klar.Zum Einspringen kann man übrigens Nein sagen, egal mit wieviel Prozent man schafft.
Das hatte ich auch so nicht geschrieben.Wenn ich jemanden zum Einspringen benötige, ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Teilzeitkraft da zufällig einen freien Tag hat, einfach ungleich höher. Deshalb steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass ihr Telefon klingelt. Das allein ist weder eine Ungleichbehandlung noch Mobbing.
"Frei" bedeutet in diesem Fall ja nur, dass sie an diesem Tag zufällig mal nicht auf der Station arbeitet....die Wahrscheinlichkeit, dass eine Teilzeitkraft da zufällig einen freien Tag hat, einfach ungleich höher.
Das ist nicht so einfach. Wenn sie z.b. einen Vertrag auf Abruf hat, dann ist das so richtig mit einer Vorankündigung von min 4 Tagen.
Wenn man die Klausel "Bereiterklärung zur Mehrarbeit" unterschrieben hat, gleicht eine Ablehnung dessen einer Arbeitsverweigerung. Damit sollte man vorsichtig sein.
Einzig wieviele Stunden zumutbar sind, das ist hier Fraglich und nicht mal eben so zu beantworten. Da fließen TZ, zu betreuende Kinder, Leistungsfähigkeit des AN, Zeitraum der Ansammlung der Überstunden, Abbau dessen. ein Theoretisch könnte sie die nächsten 2 Monate Überstundenfrei haben, Allerdings muß auch der Aufbau und Abbau ausgeglichen sein, etc.
Man sollte es tunlichts vermeiden einfach mal keine Überstunden mehr zu machen, ohne das vorher zuverlässig geklärt zu haben, das kann böse in Schadensersatzansprüchen enden.
Daher sollte man sich min. an den Betriebsrat wenden. Wenn man dort keine Zufriedenstellende Antwort bekommt kann man sich an eine Gewerkschaft oder eben Anwalt wenden. Man muß bedenken, lehnt man nicht zulässige Ü-Stunden ab, dann hat man nichts zu befürchten. Lehnt man aber zulässige Ü-Stunden ab, kann das in Kündigung und Strafen/ Schadenersatzansprüchen enden. Demnach erst die Lage klären und dann verweigern.
Individuell für die TE ist das HIER nicht zu klären. Dazu fehlt Wissen um den Vertrag, die Rahmenbedingungen der Klinik, die Notwendigkeit der Klinik, die Zumutbarkeit, der geplante Ausgleich für die Zukunft etc.
Sie hat in Beitrag 3 bereits erklärt, dass sie den gleichen Vertrag hat wie ihre Kollegen. Dass sie als einzige keinen Dienstplan bekommt und eigentlich auf Abruf arbeitet. Natürlich wissen wir nicht, ob sie einer solchen Regelung mal mündlich zugestimmt hat. Aber eine solche Regelung öffnet dem AG Tür und Tor zum Ausnutzen des Mitarbeiters.
@all
Ich wäre mit diesem Problem schnell fertig! Als erstes würde ich ab dem Zeitpunkt wo ich für den aktuellen Monat genug Stunden abgeleistet hätte nicht mehr ans Telefon gehen! Bzw. die AG Nr. im Telefon, WhatsApp sperren, AB ausschalten..., dann zum Chef gehen und mitteilen, dass man einen festen Dienstplan möchte und nicht bereit ist weiter einen unbezahlten Bereitschafts/Springerdienst zu machen. Sollte man da nicht einsichtig sein, kündigen und mir was anderes suchen. Ob hier TVöD oder AVR vorliegt ist meines Erachtens bei der Frage von Reggi1972 völlig egal!
Man muss nicht einspringen und jederzeit einfach nein sagen.
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