Mehrarbeit-Zuschläge

Heinzi1964

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21.02.2011
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Habe ich bei verpflichtender Leistung zur Mehrarbeit Anspruch auf Zuschläge, oder gibt es diese nur bei Überstunden?
 
Frag bei deiner Personalabteilung an.
Jeder Tarifvertrag hat da leicht unterschiedliche Regelungen.

LG Einer
 
Mehrarbeit sollte im TVÖD nicht wesentlich anfallen. Wenn vom Vorgesetzten gewüscht wird, soll das angeordnet werden, dann sind es Überstunden und damit eben auch Zuschlagpflichtig.
 
Mehrarbeit sollte im TVÖD nicht wesentlich anfallen. Wenn vom Vorgesetzten gewüscht wird, soll das angeordnet werden, dann sind es Überstunden und damit eben auch Zuschlagpflichtig.
War das nicht so, dass es den Zuschlag nur für die ungeplante Mehrarbeitsstunden gibt? Also, wenn ich nicht pünktlich Feierabend machen kann? Während das Einspringen auch bei einem Anruf nur einen Tag zuvor als geplante Mehrarbeit gilt und deshalb keiner Zuschläge würdig ist?

Die Regelung galt jedenfalls vor gut zwei Jahren, bei meinem damaligen Arbeitgeber.
 
Ja das ist richtig, für ungeplante Mehrarbeit. Diese muss formell durch den VG angeordnet werden....
 
und jetzt wirds unübersichtlich wenn man den TV nicht kennt. Denn Mehrarbeitsstunden sind im Unterschied in der Regel nicht zuschlagsfähig, die letzteren müssten dezidiert angeordnet werden. Dann gibts im TVÖD noch die 60Std. Regel. Obendrauf wäre noch wichtig ob es ein Zeitarbeitskonto gibt.
Bleibt dir nichts anderes übrig als mal Infos beim BR oder PR einzuholen.
 

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