und jetzt wirds unübersichtlich wenn man den TV nicht kennt. Denn Mehrarbeitsstunden sind im Unterschied in der Regel nicht zuschlagsfähig, die letzteren müssten dezidiert angeordnet werden. Dann gibts im TVÖD noch die 60Std. Regel. Obendrauf wäre noch wichtig ob es ein Zeitarbeitskonto gibt.
Bleibt dir nichts anderes übrig als mal Infos beim BR oder PR einzuholen.