Mehrarbeit im TVÖD, Freizeitausgleich oder Auszahlung

Heinzi1964

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kann ich selber entscheiden, ob ich meine Mehrarbeitsstunden im TVÖD ausgezahlt oder in Freizeitausgleich ausgeglichen haben will?
 
Lässt vermuten das du in Teilzeit arbeitest!?

TVÖD §7
(6) Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1) leisten.

Erst wenn wenn diese nicht ausgeglichen werden können wird die Mehrarbeit finanziell abgegolten.

TVÖD §8
(2) Für Arbeitsstunden, die keine Überstunden sind und die aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht innerhalb des nach § 6 Abs. 2 Satz 1 oder 2 festgelegten Zeitraums mit Freizeit ausgeglichen werden, erhält die/der Beschäftigte je Stunde 100 v. H. des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe.


Fazit: Nein du kannst das nicht selber entscheiden. Aber evtl. kann man reden und sich einigen.
 
Lässt vermuten das du in Teilzeit arbeitest!?

TVÖD §7
(6) Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1) leisten.

Erst wenn wenn diese nicht ausgeglichen werden können wird die Mehrarbeit finanziell abgegolten.

TVÖD §8
(2) Für Arbeitsstunden, die keine Überstunden sind und die aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht innerhalb des nach § 6 Abs. 2 Satz 1 oder 2 festgelegten Zeitraums mit Freizeit ausgeglichen werden, erhält die/der Beschäftigte je Stunde 100 v. H. des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe.


Fazit: Nein du kannst das nicht selber entscheiden. Aber evtl. kann man reden und sich einigen.
Muss die Firma denn alle gleich behandeln, oder liegt es einfach in der Entscheidung des Arbeitgebers? Wir sind mehrere Leute in Teilzeit und alle bekommen Freizeitausgleich, nur bei mir im Nachtdienst, wird es anders behandelt, woben der Nachtdienst natürlich auch deutlich schlechter besetzt ist!
 
Du hast das recht auf gleiche Behandlung wie deine Kollegen. Außer du hast was anderes im Vertrag stehen.
Evtl. gibt es eine Dienstvereinbarung aus der Nachtdienst gleich ausgezahlt werden etc.
Die Mehrarbeit ist vorerst in Freizeit auszugleichen. Verlange dies, wird dir das verwehrt soll man dir das schriftlich begründen.

Habt ihr einen Betriebsrat? Dann würde ich mich an den Wenden.

Denk dran das du als Teilzeit-Beschäftigter nur zu Mehrarbeit verpflichtet bist wenn du im Arbeitsvertrag diesbzgl. etwas unterschrieben hast.
 
in meinem Vertrag bin ich natürlich zur Mehrarbeit verpflichtet. Ich habe jetzt mal den Antrag beim Chef gestellt und warte ab, was dieser mir antwortet
 
also mein Chef hat mir jetzt schon mehrfach gesagt, dass er auf Rückantwort vom Landschaftsverband wartet, ob meinem Antrag stattgegeben werden kann!?? Ferner möchte er mir nun 50% meiner Überstunden auszahlen, weil die firma es nicht anders hinbekommt. Habe am Ende des Jahres ca. 250 Mehrarbeitsstunden. Ich weiß nicht ob das alles so rechtens ist? Was meint ihr?
 
Soweit ich mich erinnere, kannst Du erst nach Ablauf des Ausgleichszeitraums verlangen, dass Dir die Mehrarbeitsstunden ausgezahlt werden. Der Ausgleichszeitraum für Teilzeitkräfte ist im TVÖD ein ganzes Jahr. D.h. nur die Stunden, die bereits seit einem ganzen Jahr auf Deinem Konto stehen, müssen Dir auf Dein Verlangen hin ausgezahlt werden . So war es zumindest bei meinem früheren Arbeitgeber geregelt.
 
Soweit ich mich erinnere, kannst Du erst nach Ablauf des Ausgleichszeitraums verlangen, dass Dir die Mehrarbeitsstunden ausgezahlt werden. Der Ausgleichszeitraum für Teilzeitkräfte ist im TVÖD ein ganzes Jahr. D.h. nur die Stunden, die bereits seit einem ganzen Jahr auf Deinem Konto stehen, müssen Dir auf Dein Verlangen hin ausgezahlt werden . So war es zumindest bei meinem früheren Arbeitgeber geregelt.
Stunden habe ich immer jede Menge, seit ewigen Zeiten. Ich möchte diese aber eigentlich nicht ausgezahlt haben, weil zu teuer für mich. Steuerklasse 1
 
Na ja, aber ob man dir in der Pandemie Freizeitausgleich gewährt?
 
Na ja, aber ob man dir in der Pandemie Freizeitausgleich gewährt?
Dann müßten die aber den anderen Kollegen ebenfalls die Überstunden auszahlen und dass passiert nicht. Die machen ein paar Mehrstunden und haben kurze Zeit später immer Freizeitausgleich. Nur bei mir wird es jetzt überprüft, ob das möglich ist
 
Wenn es jetzt möglich ist, Mitarbeitern Freizeitausgleich zu geben, sollte es auch für Dich möglich sein. Vielleicht nicht alle auf einmal.
 
Lässt vermuten das du in Teilzeit arbeitest!?

TVÖD §7
(6) Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1) leisten.

Erst wenn wenn diese nicht ausgeglichen werden können wird die Mehrarbeit finanziell abgegolten.

TVÖD §8
(2) Für Arbeitsstunden, die keine Überstunden sind und die aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht innerhalb des nach § 6 Abs. 2 Satz 1 oder 2 festgelegten Zeitraums mit Freizeit ausgeglichen werden, erhält die/der Beschäftigte je Stunde 100 v. H. des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe.


Fazit: Nein du kannst das nicht selber entscheiden. Aber evtl. kann man reden und sich einigen.

Diese beiden Urteile besagen, dass bei TZ Überstunden bereits entstehen wenn sie mehr als die vertraglich festgelegte wöchentliche AZ leisten und entsprechend vergütet werden müssen. Natürlich müssen die Ü-Stunden angeordnet sein und ungeplant.

BAG, Urteil v. 23. März 2017 – 6 AZR 161/16).
 
Das ist sehr interessant, jedoch scheinen die Geltungsmachungsfristen ab 2017 bereits abgelaufen, als kann ich es nur kurzfristig rückwirkend geltend machen?

Ferner möchte ich meine Mehrarbeit nur noch in Freizeitausgleich entlohnt bekommen, das ist hier die Frage
 
Du kannst das z.B. als einzelvertragliche Abrede mit Deinem AG vereinbaren. Bei uns ist das so, dass z.B. jeder unterschrieben hat was mit zum Jahresende bestehenden Überstunden passiert. Auszahlung im Januar oder weiterhin bestehen lassen.
Wenn Ihr einen Betriebsrat habt wende Dich an ihn, die wissen darüber meist sehr gut Bescheid und können sicher auch helfen bei der Formulierung einer Abrede was mit Deinen Überstunden passieren soll. DIe Formulierungen sind immens wichtig und werden oft durcheinander gebracht. Wenn Du z.B. bei der Dienstplanung schon überplant wirst ist es etwas anderes als wenn Du bei genehmigtem DP einspringst. Gerade beim Einspringen ist es wichtig, dass Dein AG die Überstunden anordnet. Fragt er Dich und Du sagst ja, hat er nichts angeordnet...usw.....Dein Betriebsrat ist dafür da Dich dahingehend zu beraten und Dir Auskunft zu geben.
 
Diese beiden Urteile besagen, dass bei TZ Überstunden bereits entstehen wenn sie mehr als die vertraglich festgelegte wöchentliche AZ leisten und entsprechend vergütet werden müssen. Natürlich müssen die Ü-Stunden angeordnet sein und ungeplant.

BAG, Urteil v. 23. März 2017 – 6 AZR 161/16).
ist bei mir z.B immer so. Bekomme sie aber immer in Freizeit abgegolten, aber dennoch den Ü-Stundenzuschlag.

meine Stationsleitung verhält sich da aber auch wirklich korrekt. Da hab ich nix zu meckern
 

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