Diese beiden Urteile besagen, dass bei TZ Überstunden bereits entstehen wenn sie mehr als die vertraglich festgelegte wöchentliche AZ leisten und entsprechend vergütet werden müssen. Natürlich müssen die Ü-Stunden
angeordnet sein und ungeplant.
ver.di Nordrhein-Westfalen Landesfachbereich öffentliche und private Dienstleistungen, Sozialversicherung und Verkehr
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BAG, Urteil v. 23. März 2017 –
6 AZR 161/16).