Teilzeit 50%, wie viel Mehrarbeit? TVÖD

Heinzi1964

Junior-Mitglied
Registriert
21.02.2011
Beiträge
63
Hallo zusammen, wieviel Mehrarbeit muss ich als 50% Teilzeitangestellter im TVÖD (Krankenpfleger) leisten und muss ich das überhaupt?
 
Wie soll ich das verstehen?

Ab wann es Überstunden sind?
 
ich habe eine 50% Stelle. Jetzt ist ein Vollzeit Kollege ausgefallen und ich soll Ihn vertreten. Muss ich diese Mehrarbeitleisten, oder kann ich es ablehnen? Es sind ja keine Überstunden, sondern Mehrarbeit.
 
Wenn Du laut Vertrag nicht verpflichtet bist Mehrarbeit zu leisten, kannst Du das ablehnen.
Findige Arbeitgeber schreiben so etwas gerne mal in Verträgen fest.
 
in meinem Vertrag steht, dass ich zu Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet bin!! Aber, bis zu welcher Höhe gilt das?
 
in meinem Vertrag steht, dass ich zu Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet bin!! Aber, bis zu welcher Höhe gilt das?

Bis zum Umfang einer Vollzeitstelle ist es Mehrarbeit, darüber hinaus sind es Überstunden. Nur für letzteres bekommst Du Zuschläge.
 
Ich denke, er meint, mit wie vielen Stunden er überplant werden darf.
 
Ich denke, er meint, mit wie vielen Stunden er überplant werden darf.

Es gilt das Arbeitszeitgesetz. Durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48h, verteilt übers ganze Kalenderjahr - erst darüber hinaus wären die Überstunden verboten. Dürfte bei einem Krankheitsausfall wegen Grippe o.ä. kaum geschehen.

Wende Dich an den Betriebsrat, der kann Dich direkt beraten und kennt außerdem eventuelle hausinterne Vereinbarungen bzgl. Mehrarbeit.
 

Ähnliche Themen