Da ich den TVöD
im Wortlaut wiedergegeben hab, willst Du jetzt sagen, der gilt (bei Euch) nicht?? Versteh ich jetzt nicht. Hast Du irgendeine interne Betriebsregelung zitiert?
In §49 heißt es "nur"- wer
regelmäßig Wechselschicht/Schicht arbeitet....
Da es ursprünglich um max. ND in einem Block geht, kann man den TVöD auch dafür anwenden, um die (da nix gefunden/im TVöD nicht näher definierte ) Obergrenze für einen (egal welchen) Dienstblock zu nehmen. Hört sich doch - sehr genau an.

12 Tage maximal am Stück danach 2 Tage frei. Es gibt ja andere Bestimmungen die sehr schwammig formuliert sind, wie der Ausgleich für das arbeiten an einem Wochenfeiertag, aber - um den geht's ja hier nicht.