Maximale Anzahl von Nachtdiensten in einem Block?

TVöD sagt in §49 (3)
Beschäftigte die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen, erhalten innerhalb von zwei Wochen zwei arbeitsfreie Tage.
Hiervon sollte ein freier Tag auf einen Sonntag fallen.

Somit muss nach 12 Tagen Schluss sein, es muss aber nicht der Sonntag frei sein, möglich wären auch 2 Wochentage.
Das gehört zwar nicht hier rein, aber: Nicht nach 12, sondern nach 19Tagen! Nach dem gearbeiteten Sonntag, müssen innerhalb von 2 wochen 2 freie Tage sein!
 
Und ohnehin gilt dies eben nur in den Häusern, in denen der Tvöd Anwendung findet. Der ist in einigen Punkten (Urlaubstage z. B.) "netter" als das gesetzliches Mindestmaß.
 
Und ohnehin gilt dies eben nur in den Häusern, in denen der Tvöd Anwendung findet. Der ist in einigen Punkten (Urlaubstage z. B.) "netter" als das gesetzliches Mindestmaß.

Das will ich auch hoffen, denn sonst bräuchte man ja keine Tarifverträge und könnte die Gewerkschaften auch gleich abschaffen. Für mich eine "grauenhafte Vorstellung", nur noch von dem Willen der Politiker abhängig zu sein.

Gruß

medsonet.1
 
Diese Regelung ist zwingend, es kann sich daraus jeder ausrechnen, wieviel Dienst "am Stück" möglich sind.
Nein, weil vorher (wie oben bereits gesagt) schon die maximale Wochenarbeitszeit greift - und damit weniger möglich ist...
Hallo,

fast, aber nicht ganz richtig, denn die maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden darf "im Durchschnitt" berechnet werden, d.h. in einzelnen Wochen kann durchaus mal überzogen werden.

Gruß

medsonet.1
 
Das gehört zwar nicht hier rein, aber: Nicht nach 12, sondern nach 19Tagen! Nach dem gearbeiteten Sonntag, müssen innerhalb von 2 wochen 2 freie Tage sein!
Da ich den TVöD im Wortlaut wiedergegeben hab, willst Du jetzt sagen, der gilt (bei Euch) nicht?? Versteh ich jetzt nicht. Hast Du irgendeine interne Betriebsregelung zitiert?
TVöD §49 (3)
Beschäftigte die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen, erhalten innerhalb von zwei Wochen zwei arbeitsfreie Tage.
Hiervon sollte ein freier Tag auf einen Sonntag fallen.
In §49 heißt es "nur"- wer regelmäßig Wechselschicht/Schicht arbeitet....
Da es ursprünglich um max. ND in einem Block geht, kann man den TVöD auch dafür anwenden, um die (da nix gefunden/im TVöD nicht näher definierte ) Obergrenze für einen (egal welchen) Dienstblock zu nehmen. Hört sich doch - sehr genau an.:deal: 12 Tage maximal am Stück danach 2 Tage frei. Es gibt ja andere Bestimmungen die sehr schwammig formuliert sind, wie der Ausgleich für das arbeiten an einem Wochenfeiertag, aber - um den geht's ja hier nicht.:roll:

Da der TVöD aber eh am 31.Dezember 2009 ausgelaufen ist, werden sich die Spielregeln sowieso wieder ändern, noch gelten sie aber, da nix anderes vorliegt.
 
Hallo,

fast, aber nicht ganz richtig, denn die maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden darf "im Durchschnitt" berechnet werden, d.h. in einzelnen Wochen kann durchaus mal überzogen werden.
Ich hatte mich auf mein psot von oben bezogen und nicht nochmal alles genau geschrieben.

Die maximale(!) Wochenarbeitszeit beträgt 60h!
Und davon bin ich ausgegangen.

Da ich den TVöD im Wortlaut wiedergegeben hab, willst Du jetzt sagen, der gilt (bei Euch) nicht?? Versteh ich jetzt nicht. Hast Du irgendeine interne Betriebsregelung zitiert?
In §49 heißt es "nur"- wer regelmäßig Wechselschicht/Schicht arbeitet....
Da es ursprünglich um max. ND in einem Block geht, kann man den TVöD auch dafür anwenden, um die (da nix gefunden/im TVöD nicht näher definierte ) Obergrenze für einen (egal welchen) Dienstblock zu nehmen. Hört sich doch - sehr genau an.:deal: 12 Tage maximal am Stück danach 2 Tage frei. Es gibt ja andere Bestimmungen die sehr schwammig formuliert sind, wie der Ausgleich für das arbeiten an einem Wochenfeiertag, aber - um den geht's ja hier nicht.
Nein, ich hab nur deine Interpretation korrigiert :)

Nicht 12Tage am Stück, sondern NACH dem gearbeiteten Sonntag innerhalb von 2 Wochen, 2 Tage frei.
Gibt auch bereits diverse Threads zu im Forum, will es nicht nochmal hier aufmalen, da es hier um ND am Stück geht...
 
@maniac
womit/worin begründen sich Deine bisher gemachten Aussagen, wo kann man diese nachlesen?
 
Ich glaub es ist eher ein Auslegungsproblem.

"Nach dem gearbeiteten Sonntag..." kann ja auch heißen, dass man vorher schon sechs Tage gearbeitet hat und dann nach spätestens nochmal 12 Tagen zwei Tage frei haben muss. Also 6 + den Sonntag selber + die 12 folgenden sind dann eben 19.

Gott sei Dank hatte ich sowas nie...nach 10 Tagen wär ich kurz vorm Amoklauf. Brrrr....:kloppen:


DS
 
@maniac
womit/worin begründen sich Deine bisher gemachten Aussagen, wo kann man diese nachlesen?

??

Du hast es doch eben selbst geschrieben!?

Nochmal, diesmal direkt aus dem Arbeitszeitgesetz:

§ 11
Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung.

[...](3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.[...]
Du arbeitest also sagen wir mal von Montag dem 1. an
Der Sonntag den du jetzt arbeitest ist der 7. Ab JETZT (denn HIER hast du erst den Sonntag gearbeitet,d as davor interessiert nicht!), musst du innerhalb von 2 Wochen einen Ersatzruhetag haben. Der natürlich nicht der Sonntag ist.

So, du arbeitest also weiter. Der nächste Sonntag ist der 14. Kein problem. Bis zum 19. Jetzt kommt der Eratzruhetag. Sonntag wär zu spät, also muss der Samstag, der 20. frei sein!

Kurz durchgerechnet sinds somit 19 Tage...
 
Gott sei Dank hatte ich sowas nie...nach 10 Tagen wär ich kurz vorm Amoklauf. Brrrr....
Ehrlich gesagt kommt das hier durchaus mal vor.

12 Tage haben wir immer, da 6Tage Woche. Muss jetzt jemand ein WE einspringen, ohne dass er daraufhin in der Woche frei nehmen kann, sind wir schon bei 19.
Also nur 1x einspringen (oder ein WE tauschen) - schon sind wir am Maximum...
 
Brrrrr, eigentlich ist es gruselig, das es in unserem Beruf erlaubt ist so zu arbeiten!!
Habt ihr schon mal 19 Tage am Stück gearbeitet, davon am Ende neun Nachtdienste? Ich habe am Ende zwei Mal fast einen Verkehrsunfall verursacht, weil ich morgens auf dem Heimweg einfach nicht mehr konnte, geschweige denn, wie ich über Station wankte. Danach hatte ich mit Ausschlaftag zwei Tage frei...
Eigentlich wollte ich als Patient nicht von jemandem betreut werden, der so viel am Stück arbeitet....
Musste ich mal loswerden.
 
Hallo,

zum Glück ist dies (hoffentlich) weder in unserer Branche üblich noch normal.
Deshalb werden in Tarifverträgen (z.B. TVÖD) Regelungen eingebaut, die diese 19 Tage (bzw. sogar 20 Tage) am Stück nicht zulassen. Ferner haben die Personalvertretungen das Recht (ich sage hier sogar - die Pflicht), dies im Rahmen von erforderlichen Betriebsvereinbarungen für Arbeitszeiten und Dienstplangestaltung zu verhindern.

Gruß

medsonet.1
 
Ich bezweifel, dass es eine Gewerkschaft interessiert wieviele Nächte jemand macht, vor allem wenn er/sie nichtmal Mitglied dort ist.
Ich bin Mitglied, aber es würde trotzdem keine Gewerkschaft interessieren wenn der AG, wie oft in der Pflege, keinem tarifregelwerk unterliegt.
 
Ehrlich gesagt kommt das hier durchaus mal vor.


Ich arbeite - was Besetzung, Stellenschlüssel und Arbeitsbelastung betrifft - in einer "Insel der Glückseligkeit". Wär dem nicht so, wär ich nicht erst nach 10 Jahren soweit gewesen mich neu zu orientieren....


Brrrrr, eigentlich ist es gruselig, das es in unserem Beruf erlaubt ist so zu arbeiten!!

Ich finds eher bemerkenswert, dass viele (freiwillig) so arbeiten...zumindest bis sie aus den Latschen kippen.

DS
 
Ich bin Mitglied, aber es würde trotzdem keine Gewerkschaft interessieren wenn der AG, wie oft in der Pflege, keinem tarifregelwerk unterliegt.

Falsch !!!!

wenn eine Gewerkschaft ausreichend Mitglieder im Unternehmen hat, kann man auch einen Arbeitgeber durch einen sog. Erzwingungsstreik dazu bringen, sich tariflich zu binden!

Gruß

medsonet.1
 

Ähnliche Themen