Anzahl der Nachtstunden zur Prüfungszulassung

Miina

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22.09.2008
Beiträge
4
Ort
Dresden
Beruf
Azubi Krankenpflege
Akt. Einsatzbereich
Chirurgie
Hey,
also es sieht ja so aus, dass man in der Ausbildung mind. 80 Nachtstunden gearbeitet haben muss. Nun is es so, dass ich 9 Nachtdienste mit jeweils 8 Stunden gemacht habe und zusätzlich 2 Nachtdienste in der Dialyse. Dort ging eine Nachtschicht allerdings nur bis 1 Uhr nachts und somit waren es jeweils nur 3 Stunden, da ja Nachtstunden erst ab 22Uhr zählen. Nun hab ich also insgesamt 78 Nachtstunden.
Wie is das nun? Wäre es schlimm, wenn da nun 2 Stunden fehlen? Wird man trotzdem zur Prüfung zugelassen?
Bitte schreibt, wenn ihr in der Sache Bescheid wisst

Lg
 
Ich bin mir nicht sicher, ob ich dir helfen kann.
Aber mal als Anregung und Information:
Ich habe die Erfahrung gemacht, das es je nach Schule bzw. Bundesland anders ist.
Ein Freund von mir lernte in Rheinland-Pfalz, er musste 10 Nächte machten, eine Freundin lernt in Braunschweig und hat nur 4 - ich lerne in Hessen und muss 8 Nächte machen.
 
Die Nachtstunden zählen doch ab 21 Uhr, somit sollte es kein Problem sein.
 
Nee leider zählt bei uns Nachtarbeit ab 22Uhr
 
Kannst du noch 1 Nacht in deinem jetzigen Einsatz machen? Dann bist auf der sicheren Seite. Ansonsten kläre es mit der Schule ob man ein bis zwei Augen zudrückt. Unsere Schüler müssen allerdings 80 Nachtstunden nachweisen, ohne Ausnahme.
 
Also:

1. Auch wenn "nur" 2 Stunden fehlen, ist das nichts anderes, als wenn 20 STunden fehlen. Dafür gibt es ja die Grenzen.
2. Die Ausb.undPr.Verordnung ist ein Bundesgesetz und somit ist es in Braunschweig nicht anders als in Dresden oder Heidelberg.
80-120 Stunden
3. Wenn es tariflich oder per Dienstverinbarungen oder ähnlichem nicht anders geregelt ist (AVR zB ab 21Uhr), so gilt das deutsche Arbeitszeitgesetz. Bei dir scheint es also in irgendeiner Form auf 22Uhr festgelegt zu sein - dann ist das so.

Ergebnis: Sieh zu, dass du noch mindestens 2h Nachtdienst machst - und pass auf, dass du die Pausen nicht mitgezählt hattest bei deinen 8H-Nachtdiensten zu Anfang! Lieber ein paar h zu viel ;)

Wenn du mit der Schule sprichst, weil es jetzt zB zu kurzfristig ist, kannst du vielleicht was drehen um die Stunden nachzuholen und trotzdem erstmal mit den Prüfungen weiter zu machen...
 
Wie viele Nachtstunden man machen muss um die Prüfungszulassung zu erhalten steht eindeutig in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung der Krankenpflege und diese gilt bundesweit egal ob Sachsen, Bayern oder sonst wo.. sprich mind. 80 Stunden maximal 120 Stunden!!! Das entspricht bei einem normalen Nachtidenst von 8 Stunden 10 bis 15 Nachtdienste!
 

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