Anzahl Rufbereitschaften pro Monat?

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Troimut

Gast
Hallo ihr Lieben, :kloppen:

bräuchte mal wieder eine Auskunft - finde leider nichts im TV-L.

Weiß jemand von Euch, wieviele Rufbereitschaftsdienste (nicht Bereitschaftsdienst) man pro Monat machen darf? Wieviele am Stück? Und wie häufig man hier gerufen werden darf?
Zusätzlich würde mich interessieren, ob es erlaubt ist, dass der Rufdienst nicht direkt nach Dienstende beginnt (sondern 3 Stunden später), meistens jedoch länger gearbeitet wird, und dies von dem Rufbereitschaftsdienst übernommen wird - Abrechnung nur mit "länger bleiben - Zeit wird gut geschrieben" - nicht jedoch mit Rufbereitschaftszulage.

Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten (arbeite in einem Funktionsbereich).

Misirlou
 
Hallo Misirlou!

In unserem Haus gilt der TvöD, aber viel anders wird es im Tv-L wohl auch nicht sein.

Rufbereitschaftsdienst ist ein Dienst, der bei gelegentlichem Arbeitsanfall außerhalb der Dienstzeiten geleistet wird. Also, wenn ihr das Tagesprogramm in eurer RD-Zeit übernehmt, muss diese Zeit, einschließlich 2 x Wegezeit, als Rufdienst vergütet werden. Diese Zeit als Überstunden anzurechnen ist nicht korrekt. Wenn es die Regel ist, dass der RD das reguläre Tagesprogramm abarbeitet, muss diese Zeit eigentlich als Bereitschaftsdienst laufen oder die Dienstzeiten müssen entsprechend angepasst, also verlängert, werden.

Zu deiner Frage nach der Anzahl kann ich nix sagen. Viel wichtiger finde ich, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten von 11 Std. nach einem Einsatz eingehalten werden.

Unser RD beginnt auch nach dem SD = 4 Std. nach FD. Das normale Tagesprogramm wird vom SD abgeleistet und nur, wenn es mal länger geht oder ein unaufschiebbarer Fall = Notfall operiert werden muss, wird der RD geholt. Am nächsten Tag haben die MA, die RD hatten, SD.

Habt ihr einen elektronischen Dienstplan?
Wer hat die RD-Regelung erlassen?
Habt ihr einen BR?

LG opjutti
 
Eine wichtige Information wäre das Vorhandensein eines BR und ggf. einer Dienstvereinbarung.
Rufdienstzeit ist Freizeit, weshalb mir auch keine Regelung zu einer maximalen Häufigkeit bekannt ist. Rufdienst kann auch nur zu Zeiten sein, wo Arbeitsanfall die "Ausnahme" ist. Sonst muß ein anderes Arbeitsmodell, ggf. mit Bereitschaft her.

DieFrage nach dem BR ist wichtig, da Arbeitszeiten mitbestimmungspflichtig sind. Wenn Ihr einen habt, dann hat er die Arbeitszeiten genehmigt - und hoffentlich auch geprüft. Von daher wäre er auch ein Ansprechpartner, um sich zu informieren, ob die Umsetzung wie genehmigt erfolgt. Eine Rufbereitschaft muß nicht zwingend direkt an einen Dienst anschließen. Sofern Ihr eine vereinbarte Gleitzeitregelung z.B. noch über das offizielle Dienstende hinaus habt, ist die Regelung mit dem Aufbau von Mehrarbeitsstunden auf ein Konto absolut legitim.
Außerdem können RB- und BD-Zeiten (sowie andere Zeitzuschläge) durchaus in Arbeitsstunden (dann halt faktorisiert) umgewandelt werden (Betriebsvereinbarung).
 
Bei uns ist Rufbereitschaft keine Freizeit. Es werden zwei Rufdienste wie ein Bereitschaftsdienst gezählt. Es dürfen höchstens sechs Bereitschaftsdienste im Monat gemacht werden, also höchstens zwölf Rufdienste. Wobei bei uns eine Mischung aus beiden die Regel ist.

Wie oft der Rufdienst benötigt wird ist unterschiedlich, wird die Ruhezeit aber nicht eingehalten, bis zum nächsten Regeldienst, bleibt der Mitarbeiter zuhause, bekommt die Stunden aber natürlich quergerechnet.
 

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