M Michelline Newbie Registriert 12.02.2009 Beiträge 1 12.02.2009 #1 Ein Bekannter (Heilerziehungspfleger) hat sich in eine seiner zu betreuenden Behinderten verliebt. Wie ist die Rechtslage?
Ein Bekannter (Heilerziehungspfleger) hat sich in eine seiner zu betreuenden Behinderten verliebt. Wie ist die Rechtslage?
flexi Administrator Teammitglied Registriert 11.02.2002 Beiträge 7.911 Ort Großraum Hannover Beruf Krankenpfleger 12.02.2009 #2 Es existiert meines Wissens kein Gesetz, welches das "Sichverlieben" reguliert.