Kunden mitnehmen

Lana86

Junior-Mitglied
Registriert
26.02.2008
Beiträge
61
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Nephrologie
Hallo,
und zwar arbeite ich zur Zeit in einem Pflegedienst, möchte mich aber mit meinen Bruder Selbstständig machen, da der Pflegedienst einen miesen Ruf hat und richtung Pleite geht.
Meine Frage ist nun das es 3-5 Kunden gibt die mit den Pflegedienst sehr unzufrieden sind und sich nur nicht trauen zu wechseln und weil sie die "Schwestern" mögen die zu ihnen kommen... die würden gerne dann zu unseren Pflegedienst wechseln, wie sieht das von der rechtlichen Seite aus und was müsste man dabei beachten?
 
Hallo Lana,

leider kenne ich mich selber in diesem Gebiet nicht aus , aber du kannst dich ja mal in der Arbeitsagentur erkundigen, die geben zu diesem Thema sogar kostenlose Vorträge und Kurse, sowie beraten dich auch persönlich.
Ich wünsche dir viel Glück und finde es eine gute Idee, dass du dich selbständig machen willst.

LG
Franzi 82
 
Den Kunden Arbeitsplatzwechsel mitteilen

Will ein Arbeitnehmer in den Dienst eines anderen Arbeitgebers treten, ist er - bei Nichtbestehen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes - berechtigt, den Kunden seines derzeitigen Arbeitgebers den beabsichtigten Arbeitsplatzwechsel mitzuteilen.

Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 22. September 1999, Az.: 4 Ca 1285/99 (rechtskräftig) Der Kläger, der bei der Beklagten vor seiner Kündigung als Altenpfleger beschäftigt war, macht gegen die Beklagte die Zahlung noch ausstehenden Lohns geltend. Die Beklagte ist der Auffassung, gegen den Kläger eine Schadensersatzforderung zu haben und zur Aufrechnung berechtigt zu sein, da der Kläger noch während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses die Kunden der Beklagten davon unterrichtet habe, in Zukunft für eine neue Firma tätig zu sein und mitteilte, dass die weitere Pflege gegebenenfalls durch ihn beziehungsweise den neuen Arbeitgeber erbracht werden könne. Einige Kunden hätten daraufhin den Pflegevertrag gekündigt. Das Arbeitsgericht hat, da kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart worden war, einen Schadensersatzanspruch verneint. Die in Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz verankerte Berufsfreiheit erlaube dem Arbeitnehmer, Kunden seines Arbeitgebers auf einen beabsichtigten Stellenwechsel hinzuweisen. Für den Nachweis eines gesetzwidrigen oder strafwürdigen und somit schadensersatzbegründenden Verhaltens des Klägers sei darzulegen gewesen, inwieweit der Kläger durch Einsatz unlauterer Mittel und unter Verletzung seiner Treuepflicht gegenüber der Beklagten Kunden zur Kündigung der Pflegeverträge veranlasst haben soll. Diesen Nachweis habe die Beklagte nicht erbracht. Fundstelle: PflegeRecht 2000, Seite 270
Husliche Pflege

Du kannst deinem Kunden mitteilen, wo du hingehst- mehr nicht. Sollte sich einer der Kunden verplappern, dass du ihn animieren wolltest doch zum neuen Arbeitgeber zu wechseln würde das den Kadi auf den Plan rufen.
Du hast übrigens derzeit noch eine Loyalität gegenüber deinem AG zu wahren. Auch Auskünfte gegenüber den Kunden á la:"...da der Pflegedienst einen miesen Ruf hat und richtung Pleite geht" sollte man sich verkneifen, erfreuen sie doch jeden Kläger nebst Juristen.

Elisabeth
 
Also dürfte ich den Kunden mitteilen das ich kündige und auch wohin ich gehe(Selbstständigkeit) und was sie dan draus machen ist ihre sache??
weil ich schon öfter von Kunden gefragt wurde "Warum machen sie sich nicht selbstständig? Ich würde sofort zu ihnen wechseln"
 
Du kannst es versuchen. Aber Vorsicht: Fühlt sich der Kunde von dir genötigt dir zu folgen, kann das schnell ins Auge gehen.

Kundenakuise ist wohl das schwierigste bei einer Neugründung.

Elisabeth
 
Hallo Lana86,
Also dürfte ich den Kunden mitteilen das ich kündige und auch wohin ich gehe(Selbstständigkeit) und was sie dan draus machen ist ihre sache??
Genauso ist es. Vorher würde ich noch einmal in meinen Arbeitsvertrag schauen, ob hier Aussagen zu einem Verbot bezüglich des Abwerbens von Patienten bestehen.
Wir haben diese Regelung zwar auch im Arbeitsvertrag, aber ein Jurist hat mir einmal erklärt, dass das Recht auf freie Pflegedienstwahl eines Patienten höher zu bewerten ist.
Wenn du also keine üble Nachrede bei den Kunden betreibst, und sie sich aus freien Stücken entschließen, dir zu folgen (wenn sie es denn tatsächlich tun), kann der jetzige Arbeitgeber nichts dagegen machen.
Hast du denn schon eine Zulassung beantragt?
Gruß
Valentina
 

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