Krank und Überstunden

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Phoenix79

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Ich kenne zwar die Regelung, dass aus Krank keine Überstunden entstehen dürfen, aber wie verhält sich dies, wenn die Überstunden nicht durch das krank an sich entstehen, sondern dadurch, dass der betreffende MA nach dem Krank eingesprungen ist?

Ich versuche es mal anhand eines DP zu verdeutlichen: Sollarbeitszeit 160 Stunden/Monat, regelm. Arbeitsz. 12h - Dienste


Ursprungsdienstplan wie im Vormonat erstellt:


1--2--3--4--5--6--7--8--9--10--11--12--13--14--15--16--17--18--19--20--21--22--23--24--25--26--27--28--29--30--31
T--T--T--T--T--------T--N--N---N-----------------T--N---N---------------------T---T---T---N---N--------------------
12-12-12-12-12----- 12-12-12-12-----------------12-12-12----------------------12--12--12--12--12------------------- ges.204h

Dienstplan als MA krank wurde
1--2---3---4---5--6--7--8---9---10---11--12--13--14--15--16--17--18--19--20--21--22--23--24--25--26--27--28--29--30--31
T--K---K---K---K--------K---K---K----K-----------------T--N---N---------------------T---T---T---N---N---------------------
12-8,1-8,1-8,1-8,1------8,1-8,1-8,1--8,1----------------12-12-12---------------------12--12--12--12--12-----------------ges.172,8h


Dienstplan am Monatsende, nachdem MA für andere Kollegin einsprang und Resturlaub nehmen musste der sonst verfallen wäre
1--2---3---4---5--6--7--8---9---10---11--12--13--14--15--16--17--18--19--20--21--22--23--24--25--26--27--28--29--30--31
T--K---K---K---K--------K---K----K----K----------------T--N---N---------T--U-------T---T---T---N---N---------------------
12-8,1-8,1-8,1-8,1-------8,1-8,1-8,1-8,1----------------12-12-12--------12--8,1-----12--12--12--12--12---------------- ges.192,9h


K/U wird über einen Stundenfaktor berechnet, der sich aus der Durchschnittsarbeitszeit der letzten Monate zusammensetzt

Auf der Monatsendabrechnung des Monats stehen 160 Stunden als Ist Arbeitszeit, mit der Begründung, dass aus Krank keine Überstunden entstehen dürfen.

Ohne einspringen des MA wären 12,8 h unter den Tisch gefallen, jetzt, da der MA eingesprungen ist und Urlaub nehmen musste, fallen 32,9h unter den Tisch. Kann das wirklich rechtens sein? Und wie verhält sich das ob der Tatsache, dass der MA ja schon ursprünglich mit 44 Überstunden verplant war.

Anmerkung: Es liegt kein Tarifvertrag zu Grunde.
 
"Krank ist wie gearbeitet" (siehe Seite 14/15 http://www.die-welt-ist-keine-ware.d...tplanfibel.pdf)

Warum stehen dort 8,1 und nicht 12Std. unter den Ks ?
Weil Krank ebenfalls wie Urlaub über den Stundenschnitt berechnet wird: Gesamtstunden der letzten drei Monate durch Arbeitstage.

Also so z.Bsp:

September: 168 Stunden gearbeitet : 22 Arbeitstage (die der September hatte) = 7,6h
Oktober: 180 Stunden gearbeitet : 21 Arbeitstage (die der Oktober hatte) = 8,5 h
November 192 Stunden geabeitet . 23 Arbeitstage (die der November hatte) = 8,34h ~ 8,3h
Macht einen Stundenschnitt von 7,6 + 8,5 + 8,3 :3 = 8,13 ~ 8,1h

Die Schichtplanfiebel kenne ich, aber die bezieht sich doch auf tarifliche Regelungen, die aber nichts nützen, wenn der AG nicht dem Tarifrecht unterliegt.
Wenn Krank wie geplant ist, würde das doch bedeuten, dass man in einem Monat in dem man geplant Überstunden macht, diese auch bekommt, wenn man krank ist?!
Ich denke aus Krank dürfen einem keine Überstunden entstehen? Aus diesem Grund ja auch meine Frage, weil der Wegfall der 32,9h aus dem Eingangsposting ja genau so begründet würde.
 
Weil Krank ebenfalls wie Urlaub über den Stundenschnitt berechnet wird: Gesamtstunden der letzten drei Monate durch Arbeitstage.

Und genau das geht nicht. Du kannst (und must sogar) den Urlaub auf Wochenstunden umrechnen, nicht aber die Krankheitstage. Krank muss immer so berechnet werden, wie es tatsächlich geplant war, und zwar mit allen Stunden.

Auch wenn das viele AGs nicht gerne hören....

lg
 
Und genau das geht nicht. Du kannst (und must sogar) den Urlaub auf Wochenstunden umrechnen, nicht aber die Krankheitstage. Krank muss immer so berechnet werden, wie es tatsächlich geplant war, und zwar mit allen Stunden.

Auch wenn das viele AGs nicht gerne hören....

lg
Okay so weit klar, aber was ist nun mit meinen Fragen aus dem EP;dem Tag Urlaub und den 12 Stunden einspringen insgesamt also 20,1 Stunden, die wegfallen , weil in einem Monat mit Krank keine ÜStunden entstehen dürfen.
 
Ich verstehe Deine Frage als solche nicht: Wieso dürfen in einem Monat mit krank keine Überstunden entstehen?
 
Ich verstehe Deine Frage als solche nicht: Wieso dürfen in einem Monat mit krank keine Überstunden entstehen?

Laut Argumentation des AG (auf irgendein Gesetz wurde sich da auch bezogen, aber ich wei nicht mehr wo und welches) dürfen Überstunden/Mehrstunden nur durch Arbeit anfallen, was sie aber nicht tun, wenn der MA in dem Monat krank war.
 
Es sei den, er springt selbst noch ein. Mhm...:-?
 
dürfen Überstunden/Mehrstunden nur durch Arbeit anfallen, was sie aber nicht tun, wenn der MA in dem Monat krank war.
es sei denn. er springt selbst ein- DANN macht er ja Überstunden. Wenn der Mitarbeiter krank war und ansonsten regulär arbeitet und
mit seinen regulären Sollstunden geplant wurde dann macht er keine Überstunden. ABER oft genug springt ja ein MA doch ein und mir war neu, dass er das nicht darf, wenn er in dem Monat krank war. Mal abgesehen davon, rutscht er doch auch in +Stunden , wenn er vorab eingesprungen ist und danach noch krank wird...Darauf bezog sich mein Mhm :-?...
 
es sei denn. er springt selbst ein- DANN macht er ja Überstunden. Wenn der Mitarbeiter krank war und ansonsten regulär arbeitet und
mit seinen regulären Sollstunden geplant wurde dann macht er keine Überstunden. ABER oft genug springt ja ein MA doch ein und mir war neu, dass er das nicht darf, wenn er in dem Monat krank war. Mal abgesehen davon, rutscht er doch auch in +Stunden , wenn er vorab eingesprungen ist und danach noch krank wird...Darauf bezog sich mein Mhm :-?...
Na genau darauf bezog sich unter Anderem doch auch das EP.
 
Joah- und ich wusste nicht , dass das nicht sein darf. Denn demnach dürfte ich niemanden mehr einspringen lassen, es sei denn ich habe ihn vorab mit Minusstunden geplant, oder sehe ich das falsch?
 
Joah- und ich wusste nicht , dass das nicht sein darf. Denn demnach dürfte ich niemanden mehr einspringen lassen, es sei denn ich habe ihn vorab mit Minusstunden geplant, oder sehe ich das falsch?
Das weiß ich eben nicht, daher ja auch dieser Thread hier. Ich weiß z.Bsp. auch nicht, wie es aussieht wenn sich die Situation so darstellt wie in den Dienstplanbeispielen des EP, wenn also der MA bereits mit Überstunden geplant war und die Ereignisse Resturlaub dazwischen klemmen damit er nicht verfällt und einspringen für Kollegen dazu kommen.
 
Habe gerade mal mit unserer PDL telefoniert: Durch krank können keine Überstunden entstehen, es sei denn, es wurde vorab bereits über die Sollstunden geplant. ( Soviel wusste ich auch...:mryellow: ) Und da die Überstunden, die unabhängig vom krank mit diesem NICHTS zu tun haben, ist es durchaus möglich und legitim, dass man am Ende des Monats trotz krank ( durch Einspringen ) Überstunden gemacht hat. Sie kennt keinen Gesetzestext, der Einspringen in einem Monat mit krank verbietet. Aber auch PDL können sich ja irren...vielleicht kommt ja hier noch ein konkreter Hinweis auf einen entsprechenden § ...
 
Also ich kenen das so (das bedeckt sich wenn ich das richtig sehe auch mit Hypertone_Krises info)
wenn ich krank bin, werden die Stunden gerechnet die geplant wurden heißt wenn ich ins Plus geplant bin mach ich auch im Krank überstunden. Wurde ich vorab ins Minus geplant habe ich pech und die überstunden werden mir trotzdem abgezogen.
Bin ich geplant krank (z.b. geplante OP) wird Krank in Dienstplan vermerkt und wie Urlaub gerechnet. Die regelung wie bei euch urlaub gerechnet wird find ich übrigens sehr seltsam. Normaler hat man ja einen Arbeitsvertrag mit Wochenarbeitsstunden abhängig davon wieviel tage woche ich arbeite, wird dann urlaub gerechnet
z.b.
wochenarebitszeit 39Std in der 5 tage woche bedeutet pro Urlaubstag werden 7,8stunden gerechnet

So hat mir das meinen Mutter, die Buchhalterin ist auch bestättigt.
 
Vermutungen oder "ich kenne das so" nützen mir leider nicht viel, mir wären wirklich mal gesetzliche Fakten wichtig.

Normaler hat man ja einen Arbeitsvertrag mit Wochenarbeitsstunden abhängig davon wieviel tage woche ich arbeite, wird dann urlaub gerechnet
Nicht zwangsläufig, bei uns stehen im AV keine Wochenarbeitsstunden sondern Monatsarbeitsstunden also wie im EP zum Beispiel 160h.
 
Darf ich, bzw. dürfen wir denn mal erfahren, worauf Deine Frage eigentlich abzielt? Weigert sich jemand, Dir Dein Einspringen anzurechnen oder werden Deine Krank-Tage falsch berechnet oder beides?
 
Darf ich, bzw. dürfen wir denn mal erfahren, worauf Deine Frage eigentlich abzielt? Weigert sich jemand, Dir Dein Einspringen anzurechnen oder werden Deine Krank-Tage falsch berechnet oder beides?
Was ändert das denn jetzt an der Frage bzw der Rechtslage, falls es dazu eine gibt, ob die Frage einen tatsächlichen Hintergrund hat oder ob ich hier nur wissen möchte wie der Sachverhalt aussehen würde.
 
falls es dazu eine gibt,
Eben - mal angenommen, es gibt diesbezüglich keinen konkreten §-Text, dann wäre es vielleicht hilfreich, zu erfahren auf welches Problem Deine Frage abzielt. Du wirst doch einen entsprechenden Grund haben, Dich hier zu erkundigen, oder?
 
Der Urlaub, den du ansprichst, ist bereits nicht rechtens, da hier aus nem freien Tag mal eben ein Urlaubstag gemacht wurde. Da der Urlaub aber Erholung von der Arbeit sein soll, kann der AG nicht aus den freien Tagen Urlaubstage machen, und dadurch (noch mehr) Überstunden anfallen lassen.

Somit wurde der erste Fehler begannen, als viel zuviele Stunden geplant wurden (oder war ein Ausgleich innerhalb von 24 Wochen geplant?), der zweite, als die Stunden wieder durch Krank reduziert wurden (s.o.) der dritte, als in diese bereits viel zu vielen Stunden auch noch aus einem Freien Tag ein Urlaubstag gemacht wurde. Einspringen kann natürlich jeden treffen.

Wenn der AG nicht in der Lage ist, den Urlaub zu geben (wie hier offensichtlich der Fall) so kann der Urlaub noch bis Ende März gegeben werden, danach kann der Mitarbeiter eine Auszahlung beantragen, der der AG nachkommen sollte.

Die Gesetzestexte mal dazu:
ArbZG - Einzelnorm

Zitat.:" Überstunden werden grundsätzlich nicht mit eingerechnet. Fällt die regelmäßige Arbeitszeit allerdings durch die abzuleistenden Überstunden dauerhaft höher aus als die vereinbarte Arbeitszeit, müssen die Überstunden auch bei der Höhe der Entgeltfortzahlung berücksich­tigt werden. "FAQ - Eltgeltfortzahlung
 

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