Jahressonderzahlung gestrichen wegen Überschuldung

Sr. isabel

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Innere Medizin
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Hallo guten Abend,

zur Info...ich arbeite in einer kath. Klinik.... Tarifvertrag TVÖD (bis 2008.. AVR)
Nun hat man alle Mitarbeiter informiert...dass dieses Jahr aufgrund finanzieller Not keine Jahressonderzahlung bezahlt werden kann. Meine Frage: Kann der Arbeitgeber das so einfach machen....? Unsere MAV sagt...besser keine Sonderzahlung ...als arbeitslos zu sein....scheinen also einverstanden!

Wenn ich drüber nachdenke unter welchen Bedingungen wir mittlerweile arbeiten müssen...immer weniger Personal...immer mehr Arbeit...finde ich es schon unverschämt den Angestellten ihr wohlverdientes " Weihnachtsgeld
" wegzunehmen!

LG Isa
 
Soweit ich weiß kann der AG jederzeit die Sonderzahlungen ausfallen lassen, wenn er die Jahre davor deutlich gemacht hat, dass diese Zuwendung freiwillig erfolgt und somit kein Rechtsanspruch darauf besteht. Falls das nicht stimmt, darf mich jemand gerne korrigieren!
 
Im Tarifvertrag steht sowas aber nicht...von Freiwilligkeit ist keine Rede...die Jahressonderzahlung ist Bestandteil des Vertrages! Theoretisch wäre es dann ja auch möglich einfach mal 3 Monate kein Gehalt zu zahlen...wenn der Arbeitgeber knapp bei Kasse ist
 
Wenn der TVöD angewendet wird, muss die Sonderzahlung auch gezahlt werden. Da kommt der AG nicht raus.
 
Wo steht das im TVÖD - bei uns steht jedes Jahr auf dem Gehaltszettel, dass die Jahressonderzahlung eine freiwillige Leistung des AG's ist.

Was passiert wenn die MA auf ihre Jahressonderzahlung bestehen?
Der AG meldet Insolvenz an und dann?
 
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@Narde: Ich kenne es auch so, dass jedes Jahr darauf hingewiesen wird, dass es eine freiwillige Leistung ist, allerdings unterliegen wir nicht dem TVÖD.
 
Laut TvöD steht zur Jahressonderzahlung folgendes:

Beschäftigte, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung: § 20, Abs. 1.

Also ist der AG, wenn der TvöD zugrunde liegt, verpflichtet diese zu bezahlen.
Wenn allerdings an der Auszahlung das Weiterbestehen des Unternehmens geknüpft ist, sollten die AN wenigstens rechtzeitig darüber informiert werden, wie es in Zahlen um das Unternehmen steht. Damit bestünde wenigstens die Möglichkeit, dass die AN verstehen, warum es dem AG dieses Jahr nicht möglich ist, die Jahressonderzahlung auszuschütten. Und was ist wichtiger: der Arbeitsplatz oder die Jahressonderzahlung?

Da in dem Fall aber der BR bereits zugestimmt hat, wird es dabei wohl bleiben, dass es dieses Jahr keine Jahressonderzahlung für die MA dieses Unternehmens gibt. Ich finde es allerdings sehr schade, dass die MA nicht informiert wurden, sondern vom AG und auch vom BR vor vollendete Tatsachen gestellt wurden.

LG opjutti
 
Hallo, es gibt mittlerweile immer mehr Kliniken, die einen sogenannten Zukunftssicherungsvertrag (ZuSie) haben. Hier verzichten AN in einem Übereinkommen mit dem AG über x% des Gehaltes bzw. die kompletten Sonderzahlungen, um den Klinikstandort zu sichern. Dein AG scheint in einer akuten Notlage zu sein, sicherlich wäre es sinnvoll, wenn MAV und AG sich schnell auf einen solchen Notlagentarif einigen. Man kann sich dann auf eine Kürzung von bestimmten Sonderzahlungen für einen definierten Zeitraum (z.B. 5 Jahre) einstellen- im Gegenzug werden aber auch Forderungen an den AG damit verknüpft (z.B. für diesen Zeitraum keine betriebsbedingten Kündigungen auszusprechen). In Eurem Fall ist es sicherlich nicht schön gelaufen- ich persönlich denke aber auch, dass man lieber zu dieser Maßnahme greift, als betriebsbedingte Entlassungen vorzunehmen....der Wegfall von Arbeitskräften trägt ja nicht zu einer Verbesserung der Arbeitssituation bei!
 

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