Fragen zum Urlaub und Jahressonderzahlung

alinamama

Newbie
Registriert
30.07.2010
Beiträge
10
Hallo,

ich habe am 01.09. meine neue Arbeit angetreten und werde nach TVÖD VKA vergütet.In meinem Arbeitsvetrag steht nichts zum Thema Urlaub-(stage).In der Personalverwaltung hat man mir gesagt, daß ich für dieses Jahr noch 9 Urlaubstage habe.Als ich dann meine Chefin heute darauf angesprochen habe, hieß es, daß mir in der Probezeit (in meinem Fall 6 Monate) KEIN Urlaub zusteht.Ich war ein wenig geschockt, da ich ein schulpflichtiges Kind habe und zumindest zwischen Weihnachten und Neujahr gerne ein paar Tage frei gehabt hätte:-(

Ist diese Regelung in Ordnung ? Wo finde ich näheres zu dem Thema ? Und muß sowas nicht im Arbeitsvertrag stehen ?

Und wie sieht es mit der Jahressonderzahlung aus ? Bekommen die alle, die nach TVÖD bezahlt werden ? Auch dazu steht in meinem Arbeitsvetrag leider nichts.

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen ?!:-)

Liebe Grüße
 
Die 9 Tage stehen dir zwar zu, müssen aber während der Probezeit nicht gegeben werden.
Ist also rechtmäßig und durchaus auch gängig... (Bundesurlaubsgesetz)


Ob du eine Sonderzahlung bekommst müsste im TVÖD stehen. Lies dir das dazu mal durch...
 
Die Jahressonderzahlung gibt's im TVÖD für alle, einmal im Jahr, im November. Für Dich natürlich nur anteilig, da Du ja nicht das ganze Jahr bei diesem AG warst.

Die Urlaubstage werden natürlich nach der Probezeit gegeben, die verfallen nicht.
 
Wenn du Weihnachten arbeitest, sollte es doch möglich sein, danach einige Tage frei zu bekommen, auch wenn Weihnachten dieses Jahr sehr AG-freundlich fällt.
 
Hallo,

klare Antworten zu deinen Fragen:

1.) du hast einen klaren Urlaubsanspruch von 9 Tagen für das Kalenderjahr 2010 gemäß TVÖD

2.) der Arbeitgeber kann dir innerhalb der Probezeit von 6 Monaten die Inanspruchnahme des Urlaubs verweigern, d.h. er könnte verlangen, daß du diese 9 Tage erst im März 2011 nehmen kannnst (in der Regel kann man sich hier aber auch anders einigen)

3.) für das Jahr 2010 steht dir im November 2010 die anteilige Sonderzuwendung gemäß TVÖD zu (90 % in den Entgeltgruppen 1 bis 8 ).

Da du unter einen Tarifvertrag fällst, ist es auch durchaus normal und üblich, daß hierzu nichts in deinem Arbeitsvertrag steht.

Gruß

medsonet.1
 

Ähnliche Themen