Gegen Angehörige, die unnötige Maximaltherapie fordern (die dann gerne gewährt wird, da einträglich) lässt sich auch nur mit einer guten Patientenverfügung und mit aufgeklärten verlässlichen Bevollmächtigten etwas machen. Wo ist da die andere Seite der Medaille?
Okay, dann fange ich mal an: tritt ein Reanimationsfall auf, muss der Arzt entscheiden, ob reanimiert wird oder nicht. Was, wenn nicht bekannt ist, ob der Patient eine Verfügung hat? Dann wird davon ausgegangen, dass es im Wille des Patienten ist, Lebenserhaltende Maßnahmen einzuleiten.
Was geschieht, wenn die Patienten Verfügung vorhanden, aber nicht vor Ort ist?
Dann wird ebenfalls eine Reanimationsfall durchgeführt, da Verfügung nicht greifbar ist.
Liegt diese aber in den Unterlagen vor und wird im Reanimationsfall gefunden, dann werden Lebenserhaltende Maßnahmen, sprich die Herz-Druck-Massage eingestellt.
Soviel zu Reanimationen in einer Klinik.
Wie verhält es sich jedoch Ausserhalb der Klinik, ergo auf der Strasse?
Dort wird jeder Patient reanimiert, da keine Verfügung lokal vorhanden ist.
Oder soll der Sani erst noch die Geldbörse durchsuchen?
Selbst wenn Sie eine Pat-Verfügung haben, sollten Sie diese alle 5 Jahre aktualisieren. Sie könnten sich ja umentschieden haben.
Und wer ist der aufgeklärte Bevollmächtigte, von dem sie sprachen?
Ist es der Ehepartner, der Verlustängste hat und nicht loslassen kann?
Oder ist es der distanzierte Bevollmächtigte, der vom Amt ernannt worden ist und für jeden Patienten eine Pauschale erhält, als Aufwandsentschädigung?