spade, du hast wiederholt unterstellt, dass aufgrund fehlerhafter Patientenverfügung Menschen unnötig am Leben erhalten werden und leiden. Du hast mehrfach von uns Fachleuten gehört, dass dies aus den gemachten Erfahrungen nicht bestätigt werden kann. Und du bestehst weiterhin darauf, dass eure Beratungen und darauf basierenden Patientenverfügungen notwendig und besser sind als andere? Dass du von deinem Produkt überzeugt bist kann ich verstehen, ich und andere stellen das Produkt jedoch in Frage, aus unterschiedlichen Gründen, aber wir widersprechen deiner Argumentation.
Was machst du daraus in deinem Artikel? Dass wir nicht verstehen was ihr tut? Dass wir nicht sehen dass Menschen unnötig leiden? Dass wir den Bedarf negieren? Dass wir uns den aus deiner Sicht zugrunde liegenden wirtschaftlichen Interessen unterordnen? Ich persönlich halte es für unehrlich, dass du hier nicht offen kommunizierst wofür du unsere Aussagen verwenden willst.
Für meinen Geschmack hast du nun genug provoziert...
Liebe Ludmilla, ich habe nicht vor eure "Aussagen" für irgend etwas zu verwenden!
Ich möchte meine Haltung mit Eurer Hilfe überprüfen, habe dafür aber leider bisher nicht viel hilfreiches bekommen. Dass eine Beratung besser ist als keine, sollte doch wohl unstrittig sein. Dass eine daraus folgende Patientenverfügung besser sein kann, als ein einfaches Ankreuzformuler, wie es zu hunderten angeboten wird, sollte auch unstrittig sein.
Die Verbraucherzentralen schreiben: »In einem Test von elf kostenpflichtigen Online-Angeboten haben wir festgestellt, dass die meisten online angebotenen Patientenverfügungen mit den kostenlos erhältlichen Textbausteinen des Bundesjustizministeriums sogar übereinstimmen.« Genau das ist bei der Standard-Patientenverfügung der Humanisten nicht der Fall.
Nachdem die damalige Leiterin der Zentralstelle Patientenverfügung, Frau Gita Neumann, an dem Kompromis der Kutzer Kommission mitgearbeitet hatte, der seither vom BMJV angeboten wird, hat sie mit Hilfe von Ärzten und Juristen die Verfügung der Humanisten weiterentwickelt und benutzerfreundlicher gemacht. Dazu wurde auch eine umfangreiche Broschüre entwickelt, deren Fragebogen ich hier mal
verlinke, damit ihr meine Behauptungen schneller nachprüfen könnt.
Frau Neumann hat in den Folgejahren politischen Einfluss ausgeübt und mit dafür gesorgt, dass im Juni 2009 der § 1901a BGB vom Bundestag verabschiedet wurde. Ich saß bei der Abstimmung im Bundestag und wurde jetzt von einem Arzt, der für den SWR einen Bericht zum 10. Jahrestag des Inkrafttretens des Patientenverfügungsgesetzes vorbereitet, interviewet. Er hat mich überhaupt erst auf die Idee gebracht, dass die Erwartungen der Bevölkerung an die Patientenverfügung stark an der Wirklichkeit vorbei gehen und das Konzept als Solches gescheitert sein könnte. Um schneller einen Überblick zu bekommen, habe ich gedacht: fragste mal die Fachleute ...