Gegen den Willen Einsatz in der geschützten Psychiatrie

Yojimbo

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07.08.2008
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Die Geschlossene Psychiatrie in unserem Haus ist in einem desolaten Zustand.
Sämtliche Mitarbeiter gehen auf die eine oder andere Art von dort weg und es gibt kaum neue Mitarbeiter.

Die Schichten werden in Minimalstärke absolviert. Und das auch nur, weil ständig Kollegen der offenen Stationen dort aushelfen.

Dies geschieht aber nicht auf rein freiwilliger Basis. Jetzt zu meiner Frage. Darf mich mein Arbeitgeber dazu zwingen irgendwo zu abeiten, wo möglicherweise körperliche Gefahr für mich herrscht?

Natürlich ist es möglich eine Kraft für einen begrenzten Zeitraum auf einer anderen Station einzusetzen (auch gegen ihren Willen). Aber gilt dies auch für die geschützte Psychiatrie in Hinblick auf die oben erwähnte körperliche Gefahr?
 
Hallo,

ich nehme an, dass Du in einer psychiatrischen Klinik arbeitest. Der AG kann Dich im ganzen Haus einsetzen- es sei denn, dass arbeitsvertraglich etwas anderes vereinbart ist.
Auf den Umgang mit Gewalt und Aggressionen muss der AG Dich vorbereiten, hierfür gibt es spezielle Seminare und es sollte im Intersse des Teams sein, dass hier alle geschult sind.

Ansonsten sehe ich rechtlich keinen Hinderungsgrund an Deinem Einsatz dort; die Begründung der körperlichen Gefahr ist imho auch für andere Mitarbeiter in anderen Bereichen eines Krankenhauses gegeben (Strahlenbelastung im Röntgenbereich, Umgang mit Gefahrstoffen, körperliche Belastung bei der Versorgung schwerstpflegebedürftiger Menschen etc.).

Du kannst natürlich Deine Angst und Deine Bedenken beim AG ansprechen...ob es etwas an der Versetzung ändert wage ich jedoch zu bezweifeln.
 

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