Finanzielle Zuschüsse

minimuff

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02.02.2011
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Hallo ihr Lieben,
bin nun im 2. Lehrjahr meiner Ausbildung als Gesundheits-und Krankenpflegerin angelangt. Nun ist es jedoch so, dass ich kein Kindergeld mehr bekomme, da ich zu viel verdiene. Weiß zufällig jemand eine Lösung, wie man die finanzielle Miesere bis zur Festanstellung überbrücken kann? Bafög bekomme ich leider nicht, und diesen Ausblildungsförderungszuschuss auch nicht, da ich zu viel verdiene.
Wäre toll wenn mir jemand helfen kann.
Danke schon mal im Voraus.
Franzi
 
wenn du ne eigene wohnung hast dann solltest eigentlich wohngeld bekommen.
genau weeß ick dit aba auch nicht, welche voraussetzung man da erfüllen muss.
 
Hallo,

hatte dazu schonmal was geschrieben. Bis zu einem bestimmten Betrag bist du Wohngeldberechtigt.
Frag einfach mal in deinem zuständigen Landratsamt nach.
(War zu faul den Beitrag zu suchen.. einfach ma in der Suchefunktion eingeben "Wohngeld"..)

LG
 
hallo ihr 2, also wohngeld bekomme ich leider nicht.. der "bürokrat" hat gemeint das würde für mich nur in frage kommen wenn ich schon in der 2. ausbildung wäre. was das für einen sinn hat weiss ich leider auch nicht. bin leicht verzweifelt. denn mit wohnung, auto und div. hobbies ist man schon weng knapp mit dem geld dran.
evtl noch ne idee?
 
Hallo,

da hilft dann nur noch einschränken wo es geht.
Stell deine Einnahmen und Ausgaben gegenüber und überleg dir was du wirklich brauchst.
Benötigst du z.B. unbedingt ein Auto? Wären Fahrgemeinschaften etwas für dich, um Spritkosten zu senken?

Gruß
 
Nee, nee, nee-....

wat erzählt dir denn der Herr da?
Es kommt drauf an in welchem Bundesland du wohnst.. aber du bist entweder wohngeldberechtigt oder aber BaB

Ein Wohngeldanspruch bei Azubis ist dann ausgeschlossen, wenn der Auszubildende dem Grunde nach Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hat (was in der Praxis für jeden Azubi gilt).
Dabei ist es vollkommen egal, ob BAB-Leistungen beantragt wurden oder nicht und auch, ob z.B. wegen zu hohem eigenen Einkommens oder zu hohem Einkommen der Eltern BAB gezahlt wird oder nicht.
Der Wohngeldanspruch ist allerdings nur dann ausgeschlossen, wenn alle Familienmitglieder eines Haushaltes dem Grunde nach Anspruch auf BAB haben. Ist auch nur ein Familienmitglied nicht Azubi (oder Student), besteht Anspruch auf das Wohngeld.


</title> <title>wohngeldantrag.de


Nicht abspeisen lassen. Ich musste denen auch aufn Geist gehen, aber hab nun meine 180Euro mehr im Monat.


Viel Glück ;)
 
ick kann mir beim besten willen auch nich vorstellen, dass du keen wohngeld bekommst!
also ick jobbe neben bei bei mäkkes hab grad ma so 400 EUR + 184 kindergeld und wohngeld. normal das sich die ämter in puncto kohle ziemlich bockbeinig anstellen.

lass dir da nich abwimmeln und geh denen so lang aufn sack bis se die asche rausrücken oder dir hausverbot erteilen:D
 
Kanns mit dem Unterschied zwischen Lohn und Lehrlingsgeld zu tun haben?

Elisabeth
 
aaaaaaaaalso, hab mich da mal schlau gemacht. hab gleich mal beim amt angerufen.. die meinten ich bin nur wohngeldberechtigt wenn ich mich in meiner 2. ausbildung befinde... hääää??? wo ist etz da bitter der sinn... apropos bundesland... mach die ausbildung in bayern
 
Ich bin auch in Bayern.
Mache meine 1. Ausbildung. Und bekomme Wohngeld. Lass dir nix erzählen.
Ruf beim Zuständigen für Ausbildungsbeihilfe an.. die werden dich ablehnen. Das ganze brauchste schriftlich. Den Wisch gibste dann den Leuten vom Wohngeldamt.
Du bist berechtigt.. sofern dir kein BAB zusteht.
 
ich dachte kindergeld bekommt man weiterhin bis zu einer grenze von ca 10000€ brutto jahreseinkommen
 
Kindergeld bekommt bis zum 25ten Lebensjahr und dann ist Ende.
LG
joe
 
ich dachte kindergeld bekommt man weiterhin bis zu einer grenze von ca 10000€ brutto jahreseinkommen

Die Grenze ist niedriger: Einkommensgrenze / Grenzbetrag - www.arbeitsagentur.de

Im TVÖD oder AVR bist Du da spätestens im zweiten Ausbildungsjahr deutlich drüber.

Kann die Wohngeldgeschichte damit zu tun haben, dass man in der ersten Ausbildung von seinen Eltern unterstützt werden muss? Und staatliche Förderung (wie BAB oder Bafög) eben nur dann greift, wenn die Eltern dazu finanziell nicht in der Lage sind?
 
2010 waren es 8.004 € Gesamteinkommen

aber du kannst ja hier noch einiges abziehen...Fahrtweg oder Werbekosten oder so ähnlich
 
Im 2. Ausbildungsjahr kommst Du im TVÖD auf Euro 877,40 x 12 Monate = Euro 10528,80 Jahresbruttolohn. Und da sind die Zuschläge noch gar nicht mit enthalten.

Auf über Euro 2400,- Werbungskosten musste als Azubi erst mal kommen. Beiträge für Gewerkschaft und Berufsverband sind reduziert, Dienstkleidung bekommt ihr in der Regel gestellt, und kaum jemand gibt Monat für Monat Euro 200,- für Fachliteratur aus.

Wer das Ausbildungsgehalt vom TVÖD oder AVR (oder ein ähnlich hohes) erhält, kann daher damit rechnen, dass das Kindergeld im zweiten Ausbildungsjahr nicht mehr gezahlt oder zurückgefordert wird. Man kann versuchen, mit Fahrt- und Werbungskosten unter der Grenze zu bleiben - funktioniert aber nur, wenn man einen weiteren Fahrtweg zur Schule und zum Krankenhaus hat.

Wer eine wesentlich geringe Vergütung von einem privaten Träger erhält, kann natürlich weiter Kindergeld beziehen (wenn er noch jung genug ist), aber hat insgesamt trotzdem weniger im Geldbeutel.
 
Bei uns bekommen manche SchülerInnen weiter Kindergeld, weil sie einen Bauspar- oder Riestervertrag abgeschlossen haben. Ich weiß aber nicht, wie viel sie monatlich investieren müssen. Das kann Dir aber ein Versicherungsvertreter oder ein Bänker bestimmt sagen.
 
Vorsicht! Geht das nicht nur in Verbindung mit der Entgeltumwandlung? Denn nur dadurch verringert sich das zu versteuernde Gehalt.

Die Entgeltumwandlung gibt's nicht bei jedem Arbeitgeber.
 
was genau ist das?

Kann ich das evtl noch beantragen?

Befinde mich im 2. Lehrjahr AVR und habe ausgerechnet, dass ich dieses Jahr kein Kindergeld mehr kriege.

Übrigens: es zählt das steuerpflichtige Brutto minus die Sozialabgaben,
 
was genau ist das?

Kann ich das evtl noch beantragen?

Vereinfacht gesagt: Der Arbeitgeber und eine Bank oder Versicherung haben ein Abkommen. Wenn ein Angestellter bei der Bank eine private Rentenversicherung o.ä. abschließt und dann noch beim AG sein Einverständnis erklärt, überweist der AG die Beiträge, bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Ist für den Arbeitnehmer attraktiv, weil er einen Teil der Beiträge über die Steuerersparnis gleich wieder reinbekommt.

Frag mal, ob Dein AG so etwas anbietet. Die Personalverwaltung müsste das wissen.
 
Vielen Dank, ich werde nachfragen.

Wie viel müsste ich dann einzahlen lassen?

Ich habe jetzt schon vermögenswirksame Leistungen laufen. Werden die auch abgerechnet?
 

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