Ein Patient geht mir nicht mehr aus dem Kopf!

Schutzbefohlene, strafrechtlich besonders geschützter Personenkreis, v. a. Jugendliche und in Ausbildung befindliche Personen, die von ihren Erziehern abhängig sind; Gebrechliche, Kranke, Wehrlose, die der Obhut einer Person unterstehen. Strafrechtlichen Schutz erhalten Schutzbefohlene bei Misshandlungen (§ 225 StGB), sexuellem Missbrauch (§ 174), Verletzung der Fürsorgepflicht (§ 171).

Ich weiß nicht wie du jetzt darauf kommst das ich meine Pat. von mir abhängig mach, ich glaube du verstehst den Text, den ich da eingefügt habe etwas falsch. Also die Abhängigkeit bezieht sich hier auf Erzieher und deren Kindern danach kommt ein ; das heißt soviel wie "es geht weiter im Text, neuer Absatz" und dann kommen die Gebrechlichen (ältere Menschen), die Kranken(z.B. deine Pat), Wehrlose (z.B. Pat die Bewegungseinschränkungen haben) die der Obhut einer Person unterstehen. Obhut ist nicht gleich abhängig, das heißt soviel wie: "sie sind dir anvertraut worden".

Anscheinend hast du da etwas falsch verstanden und ich denke man muß sich hier nicht darüber unterhalten das jeder Mensch ein Idividuum ist und daher auch individuell behandelt werden muß. Genauso wenig das man einen Pat. nur unterstützen soll und ihm nicht das abnimmt was er noch selbst durchführen kann, das wäre dann Endmündigung.Ich hoffe das ich dir den Textausschnitt etwas näher bringen konnte.
 
Schutzbefohlene....; Gebrechliche, Kranke, Wehrlose, die der Obhut einer Person unterstehen.

Ergo: nicht jeder Gebrechliche, Kranke, Wehrlose ist Schutzbefohlener- sondern nur die, die der Obhut einer Person unterstehen, meint diejenige Klientel die nicht selber entscheiden kann= entmündigt bzw. unter Betreuung stehende Person.

Im angegebenen Beispiel war dies nicht der Fall.

Elisabeth
 
Ergo: nicht jeder Gebrechliche, Kranke, Wehrlose ist Schutzbefohlener- sondern nur die, die der Obhut einer Person unterstehen, meint diejenige Klientel die nicht selber entscheiden kann= entmündigt bzw. unter Betreuung stehende Person.

Im angegebenen Beispiel war dies nicht der Fall.

Elisabeth

Tut mir echt leid du solltest dir mal das StGB zu gemüte führen, deine Ausführung ist falsch, hierbei gehts nicht um endmündigte Personen sondern um Personen die auf Hilfe durch Dritte angewiesen sind und sehrwohl noch selbst entscheiden können. Oder wenns dich genau interessiert frag nen Rechtsanwalt. Und ich denke das Thema braucht man jetzt auch nicht weiter auszudehnen, denn wenn du da eine andere Auffassungsgabe hast als ich dann ist das halt so. Nur ich schreibe nur das wovon ich auch Ahnung habe und glaube mir zu diesem Thema hab ich mehr Ahnung als du denkst. Es ist eigentlich auch mehr gedacht gewesen anderen Leuten aufzuzeigen was alles hinter diesem Wort "Schutzbefohlener" steht, denn wenn etwas schlimmeres passiert(was man sich ja nicht wünscht), könnte man als Pflegekraft dafür belangt werden, zum Beispiel wegen unterlassener Hilfeleistung.
 
STGB § 171
Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

STGB § 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
1.seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
2.seinem Hausstand angehört,
3.von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
4.ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr
1.des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
2.einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
bringt.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

STGB § 323c
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

StGB - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Mich würde interessieren, warum du glaubst hier besonders bewandert zu sein. Hast du ein Jurastudium gemacht?

Elisabeth
 
Nein ich habe nicht Jura studiert, aber meine eigenen Erfahrungen gemacht, zudem finde ich es schön das du dir die Mühe gemacht hast den Artikel hier einzustellen, denn er bestätigt ja nur das was ich geschrieben habe.

§225 Mißhandlung Schutzbefohlener
Absatz 1 Punkt 4 ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

das war das was ich meinte die Pat. sind uns anvertraut worden und von daher sind sie Schutzbefohlene.
 
@angel & elisabeth:

Eure Diskussion dreht sich im Kreis und es wird wohl jeder von euch auf seinem Recht beharren.
Leider weiß ich nicht, wer recht hat, vielleicht kann ja jemand anderer weiterhelfen. Aber ich denke, dass es nichts bringt, wenn ihr noch 10 Seiten weiterdiskutiert und Scrollan wird das wahrscheinlich auch nicht weiterhelfen.
Falls ihr trotzdem noch weiterdiskutieren wollt, wer sich besser in Rechtsangelegenheiten auskennt, macht das doch bitte über PN.

Nicht böse nehmen :emba:.

Gruß,
Lin
 
Hm, ich denke jetzt auch mal laut:

Scrollan01 sagt:
Ein Patient geht mir nicht mehr aus dem Kopf!
Wann vergisst man einen solchen Menschen wenn man gekündigt hat?!
Ich sagte heute zu meinem Männe, daß ich immer daran denken werde!

Aber geholfen ist ihm damit nicht ...
Elisabeth sagt:
Es geht hier primär um dich und deine mangelnde Fähigkeit dich abzugrenzen. Such dir einen professionellen Gesprächspartner. Den findest du in der Regel in den kirchlichen Beratungsstellen.

Zur Situation des Pat.. Du hast ihm bereits geholfen. Du hast zugehört und Empathie gezeigt. Du hast ihm deine Grenzen gezeigt.
Scrollan01:
Ich habe mich entschlossen, aus der Pflege ganz raus zu gehen ....
Muss nur jetzt mal überlegen, WAS genau ich ändern kann!
Elisabeth:
Bezogen auf dich?
Scrollan01:
ja, bezogen auf mich!

Ich denke, ich kann mich nicht mehr genügend abgrenzen!
Ich habe bis dahin verstanden, das es um das Problem von Scrollan01 geht, die sich hier freireden möchte, den Patienten auch nicht mehr in Ihrer Obhut als hat, weil sie gekündigt hat. Der Patient wird von anderen Pflegekräften versorgt.

Meine Frage:
Wo wirft Elisabeth hier "mangelnde Distanz" vor, wobei sich die Diskussion sich dann mittlerweile mit der fraglichen Zuwendung zu Schutzbefohlenen widmet.

Dieser Thread handelt doch um das Problem von scrollan und nicht um das Problem des Patienten!

Also, was raten wir Scrollan01?
Ich denke, das andere noch ganz viele Ideen haben! Schreibt Eure Tipps für Scrollan01 hier rein!
 
Hi Scrollan

echt traurig wenn man diese verhältnisse hört. da wird einem echt angst, und man macht sich doch echt gedanken wie es einem selbst mal geht??? ist geld denn wirklich alles??? echt krass

Wir haben auch 2 Patienten mit Z.n. Apoplex, werden regelmäßig in Rollstuhl mobilisiert, auch von den Angehörigen, eine Patientin wurde sogar wieder gesprächig dadurch.

Manchmal tut einem echt das herz weh wenn man weißt wie es sein sollte, doch nix dagegen machen kann
 
Aus dem ganzen hin und her entnehme ich,das es gut war,das meine damalige Chefin in der Sozialstation eine Anwältin an der Hand hatte.(Oh lang ist es her).Solche Sachen wie am Anfang beschreiben,passieren leider immer öfter.:besserwisser:
 
Hallo ihr Lieben!

Vielen Dank!

Ich habe also aufgehört dort zu arbeiten!
An meinem letzten Tag bekam ich durch Zufall mit, daß eine Sache bzgl. falscher Abrechnung durch den PD am laufen sein soll - einen anderen Pat. betreffend!
Da begann ich nachzudenken!

Und dann warte ich bis heute auf mein Gehalt!

Ich habe mehrfach versucht, jemanden über Handy zu erreichen, jedoch nur eine Kollegin erreicht die mir versicherte, sie hätte ihr Gehalt bekommen! Heute früh habe ich endlich die Stellvertret. im Büro ans Telefon bekommen und freundlich nachgefragt, ob ich evtl. meine Bankdaten falsch angegeben hätte! Sie sagte daraufhin nur, daß die Chefin gleich ins Büro käme und mir heute das Geld überweisen wollte!

Ich bekam keine Erklärung darüber, wieso ich kein Geld habe!

Mein Gehaltszettel hatte ich per Post bekommen - aber Geld eben nicht!

Seltsam!

Bzgl. des Patienten: ich sprach da mit einer Kollegin drüber und sie sagte, daß es wohl bald dazu kommen wird, daß er ins Heim kommt - wann und wie und womit sagte sie nicht!
..................................

Im Moment betreue ich eine ältere Dame auf 400 Euro - Basis ganz legal!
Leichte Tätigkeit mit Frühstück vorbereiten und ggf. Einkaufen!
Sie ist die Oma meines Schwagers - aber sie will unbedingt in ein Heim und wir warten auf das Urlaubsende des Sohnes, dann kann alles gemanagt werden! Ich werde meine Finanzen berechnen und eine Weiterbildung machen!

LG Scrollan
 

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