Guten Abend,
ich bin gerade in einer verzwickten Situation und brauche einen Rat.
Meine Arbeitgeber hat mir folgende Dienstanweisung mitgeteilt:
Ich als examinierter Krankenpfleger muss einer Kollegin die eine einjährige Ausbildung zur Sozialpflegehelferin gemacht hat, die Ausführung der Intramuskulären Injektion beibringen, damit sie diese in Zukunft selbstständig durchführen kann. Muss ich diese DA folgeleisten? bzw. darf ich rechtlich gesehen dieses durchführen?
Oder muss der Arbeitgeber eine entsprechende Weitebildung für die Kollegin anbieten.
Vielen Dank
ich bin gerade in einer verzwickten Situation und brauche einen Rat.
Meine Arbeitgeber hat mir folgende Dienstanweisung mitgeteilt:
Ich als examinierter Krankenpfleger muss einer Kollegin die eine einjährige Ausbildung zur Sozialpflegehelferin gemacht hat, die Ausführung der Intramuskulären Injektion beibringen, damit sie diese in Zukunft selbstständig durchführen kann. Muss ich diese DA folgeleisten? bzw. darf ich rechtlich gesehen dieses durchführen?
Oder muss der Arbeitgeber eine entsprechende Weitebildung für die Kollegin anbieten.
Vielen Dank