Muss ich einer Dienstanweisung Folge leisten die im Krank ausgesprochen wird?

Inkognito

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Rehabilitation
Hallo,

ich bin derzeit in der 3. Woche krank geschrieben, nachdem ich in 3 2Kalendertagen weit über 200h gearbeitet habe. Dazu muss ich sagen, dass mein Arbeitgeber darüber informiert ist, dass ich unter einer Autoimmunerkrankung leide, die aufgrund der hohen Arbeitsbelastung nun in einem Schub endete. Ich bin sogar an meinem letzten Arbeitstag verfrüht von der Arbeit weg, nachdem systolischer/ und diastolischer RR Wert deutlich pathologisch erhöht waren.

Bereits bei der 1. Folgekrankmeldungen wurde ich massiv unter Druck seitens des Arbeitgebers gesetzt als ich telefonisch arüber informierte. Bei der 2. Folgekrankmeldung dan noch massiver von seiten der Personalleitung. Deswegen bin ich dazu übergangen auf Anrufe nicht mehr zu reagieren und weitere Folgekrankmeldungen per Mail ( mit Scan des Krankenscheines) mitzuteilen.

Nun erhielt ich per Mail die Aufforderung zu einem Personalgespräch. An diesem Termin bin ich jedoch immer noch krank geschrieben. Kann es für mich arbeitsrechtliche Folgen haben, wenn ich diesen Termin nicht wahr nehm? Bin ich überhaupt verpflichtet in einer Krankschreibung an einem angesetzten Personalgespräch teil zu nehmen?

In der Nachricht steht, man wolle mit mir die weitere Zukunft meiner beruflichen Tätigkeit besprechen. Klingt für mich, als wolle man mich in Krankheit kündigen oder auf einen Aufhebungsvertrag drängen.

Es ist richtig, dass ich derzeit nicht absehen kann, wie lang ich noch arbeitsunfähig geschrieben bin und auch nicht abschätzen kann wie es danach für mich beruflich weiter gehen soll. Allerdings stellte es bisher kein Problem dar in Vollzeit zu arbeiten. Doch 224h in 32 Kalendertagen sprengt einfach auch irgendwann alle Dämme und es streiken unter solcher Belastung auch gesundheitlich fitte Körper.

Wie soll ich mich verhalten? Soll ich das Gespräch wahr nehmen? Was soll ich sagen/ wie soll ich argumentieren?
 
Nun erhielt ich per Mail die Aufforderung zu einem Personalgespräch. An diesem Termin bin ich jedoch immer noch krank geschrieben. Kann es für mich arbeitsrechtliche Folgen haben, wenn ich diesen Termin nicht wahr nehm? Bin ich überhaupt verpflichtet in einer Krankschreibung an einem angesetzten Personalgespräch teil zu nehmen?
Natürlich nicht.

Teile mit, dass du zu genanntem Termin noch krank geschrieben bist.

Und übrigens auch, dass du die Dauer deiner Krankschreibung noch nicht absehen kannst.
 
Ich bin seit der Mail psychisch schon wieder völlig am Ende. Mein Mann macht mir auch Druck. Verständlicherweise. Klar haben wir beide Angst, wegen meiner beruflichen Zukunft. Aber an meiner derzeitigen Situation ist die Klinik schuld- Arbeitszeitgesetzte mit Füßen treten und dann jammern, wenn ein Arbeitnehmer ausfällt. Leider habe ich aufgrund meiner Krankheit und vielen vielen Jahren Kampf für eine Diagnose sehr an Selbstvertrauen/Bewußtsein verloren und bin nur noch unsicher was solche "Konflikt"situationen angeht.

Das ich beruflich so warscheinlich nicht mehr weiter machen kann ist mir bewusst. Aber im Moment bin ich mit mir und meinem Körper beschäftigt. Ich habe auf Ihre Fragen derzeit keine Antwort. Gestern kam noch eine andere Diagnose dazu und zur Abklärung einer weiteren Autoimmunerkrankung muss ich noch. Vor allem verstehe ich nicht, warum Sie mich derzeit so unter Druck setzten. In 14Tagen falle ich eh aus der Lohnfortzahlung heraus.

Natürlich nicht.

Teile mit, dass du zu genanntem Termin noch krank geschrieben bist.

Und übrigens auch, dass du die Dauer deiner Krankschreibung noch nicht absehen kannst.

Maniac hast Du diesbezüglich einen Link für mich zum Arbeitszeitgesetzt .. (oder wo auch immer so etwas steht)
?
 
Per se sind 224 Stunden nicht ungesetzlich. Grob überschlagen sind das 5 Tage über 100%.

Schön ist das natürlich nicht.

Auf jeden Fall sehe ich ebenefalls die Notwendigkeit, mit dir über deine berufliche Zukunft zu sprechen, denn du scheinst der hohen Arbeitsbelastung aufgrund deiner Erkrankung nicht mehr gewachsen zu sein, wie du es oben beschreibst. Auch jetzt wird sich deine Krankmeldung ja ziehen und ein BEM Gespräch wäre angebracht.

Das dein AG hier das Gespräch sucht, ist erstmal völlig korrekt.

Nur eben nach Möglichkeit nicht im krank, wenn du das nicht willst/kannst. Müssen musst du nicht!
 
Maniac hast Du diesbezüglich einen Link für mich zum Arbeitszeitgesetzt .. (oder wo auch immer so etwas steht)
?
Das steht explizit nirgends.

Dein Arzt bescheinigt dir eine Arbeitsunfähigkeit. Damit bist du zu keiner Arbeitsleistung mehr verpflichtet (Ausnahmen gibt es für leitende ANgestellte und wenn du aus dem Job in die AU gehst. Dazu gibt es dann weisende Urteile.). Das wird sich irgendwo aus dem BGB ableiten.


Edit: Hab nochmal gegoogeld, ist wohl hier drauf zurück zu führen: http://dejure.org/gesetze/BGB/275.html
 
Du musst während der Krankschreibung keine Termine wahrnehmen, aber sehr wohl mitteilen, schriftlich oder mündlich, dass Du an diesem Termin nicht kommen kannst (bist ja noch nicht dazu fähig). Zu einem späteren Termin solltest Du jemanden vom Betriebsrat mitnehmen.

Kann es sein, dass es sich um einen Termin im Rahmen des Betrieblichen (Wieder-)Eingliederungsmanagement handelt?
 
... Aber an meiner derzeitigen Situation ist die Klinik schuld- Arbeitszeitgesetzte mit Füßen treten und dann jammern, wenn ein Arbeitnehmer ausfällt. Leider habe ich aufgrund meiner Krankheit und vielen vielen Jahren Kampf für eine Diagnose sehr an Selbstvertrauen/Bewußtsein verloren und bin nur noch unsicher was solche "Konflikt"situationen angeht.
Der AG hat deinen wunden Punkt gefunden und diesen weidlich ausgenutzt. Hast du dir professionelle Hilfe gesucht? Oder bist du bis jetzt durch den Hausarzt nur AU geschrieben. Das wird nicht reichen um gesund zu werden. Für den Genesungsprozess würde ich auch mehr als 6 Wochen veranschlagen. Die Krankenkassen zahlen nt umsonst bis zu 72 Wochen.

Elisabeth
 
Und falls du Angst hast, das man dir kündigt ... sofern du nicht mehr in der Probezeit bist, darf man dich im Krank nicht kündigen. Hätte keinerlei Bestand vor dem Arbeitsrichter und so dumm einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen wirst du ja nicht sein.

Ansonsten hat Elisabeth recht, such dir professionelle Hilfe, alleine wirst du deinen Gesundheitszustand sicher nicht wieder in Ordnung bekommen.
 
Du musst während der Krankschreibung keine Termine wahrnehmen, aber sehr wohl mitteilen, schriftlich oder mündlich, dass Du an diesem Termin nicht kommen kannst (bist ja noch nicht dazu fähig). Zu einem späteren Termin solltest Du jemanden vom Betriebsrat mitnehmen.

Kann es sein, dass es sich um einen Termin im Rahmen des Betrieblichen (Wieder-)Eingliederungsmanagement handelt?


Ich informiere gerne den Arbeitgeber darüber, dass ich aus bekannten Gründen den Termin nicht wahrnehmen kann. Bzgl. des Betriebsrats muss ich sagen, dass wir gar keinen haben, obwohl es die Einrichtungsgröße durchaus zulassen würde.

Es ist halt auch das all bekannte Problem der dauernden Unterbesetzung. Natürlich ist es ******e, wenn ein Arbeitnehmer ausfällt, wenn eh schon mehrere Stellen nicht besetzt sind. Ich sehe es allerdings auch nicht als meine Aufgabe, diese dann mit meiner Arbeitskraft und Gesundheit im übermäßigen Maße zu bezahlen.

Das mag sicher im ersten Moment egoistisch klingen, doch ich bin gerade einmal 30ig Jahre alt. Ich liebe meinen Job aber ich muss auch an meine Zukunft denken. Denn gehen wir von dem Fall aus, dass ich irgendwann mal Rente kriege, so ist dieser Weg noch sehr weit.

Ich werde vom Hausarzt krank geschrieben, denn der war erste Anlaufstelle nachdem ich aus dem Notaufnahme entlassen wurde. Der Hausarzt schickt mich aber zu den Fachärzten.

Und falls du Angst hast, das man dir kündigt ... sofern du nicht mehr in der Probezeit bist, darf man dich im Krank nicht kündigen. Hätte keinerlei Bestand vor dem Arbeitsrichter und so dumm einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen wirst du ja nicht sein.

Ansonsten hat Elisabeth recht, such dir professionelle Hilfe, alleine wirst du deinen Gesundheitszustand sicher nicht wieder in Ordnung bekommen.

Wir sind dabei - mittlerweile war ich noch beim Dermatologen. Dieser hat eine "kleine" Nebendiagnose gestellt. Die ich zwar schon insgeheim wusste, aber es abklären zu lassen kann ja auch nicht schaden, zumal sich daraus auch eine Therapierelevanz ergibt. Am Montag bin ich wieder beim Hausarzt und muss weitere Schritte bezüglich der Abklärung beim Rheumatologe mit diesem besprechen.

Ich danke Euch für Eure Antworten. Die Verunsicherung habt Ihr mir genommen.

Ich muss jetzt erst einmal zusehen, generell wieder arbeitsfähig zu sein. Ob es dann noch in der Pflege ist, lass ich jetzt erst einmal im Raum stehen. Aber wie weiter oben berichtet, ich kann mich im Moment nicht damit befassen, was danach ist. Und nein einen Aufhebungsvertrag werde ich nicht unterschreiben, wenn es an der Zeit für das Gespräch ist.

Vielen Dank Euch erst einmal.
 
Und nein einen Aufhebungsvertrag werde ich nicht unterschreiben, wenn es an der Zeit für das Gespräch ist.
Damit würde ich mich an Deiner Stelle aber trotzdem mal auseinandersetzen. Wenn dies die erste Erkrankung ist, mußt Du Dir nicht unbedingt begründete Sorgen machen, allerdings ist es bei einer schlechten Prognose betreffend der Krankheitstage durchaus möglich, die Kündigung auszusprechen. Das ist dann noch nicht mal eine Gemeinheit, sondern selbstverständlich möglich, wenn man die Arbeitsleitung, für die man den Vertrag eingegangen ist, nicht mehr erfüllt.

Wenn eine Aufhebung mit einer Abfindung verbunden ist, dann kann es schon attraktiver sein, diese Abfindung anzunehmen und eine neue Arbeitsstelle zu suchen (kann ja nahtlos geschehen) als weiterhin im Betrieb mit dem entsprechend unterkühlten Klima zu bleiben. Das scheint mir auch nicht gesundheitlich zuträglich.
 
Bei der professionelle Hilfe meinte ich eigentlich net die Somatiker. Es gibt Gründe, warum man den einen ausbeuten kann und den anderen nicht. Diese Ursachen bekommst net mit einer Kurz-AU oder Tabletten weg.

Dein Ziel sollte auch net sein, schnell wieder arbeitsfähig zu werden. Zuerst musst gesund werden. Und wenn du gesund bist, dann kannst drüber nachdenken, wie und wo du arbeiten willst.
Hauptsache arbeitsfähig hat so einige Kollegen schlussendlich bis in die EU-Rente getrieben.

Ich denke auch, hypurg hat recht. Wenn dir eine Abfindung angeboten wird, dann nimm sie. Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Die scheint bei deinem AG eh zum Abschuss frei gegeben zu sein.

Elisabeth
 
Und falls du Angst hast, das man dir kündigt ... sofern du nicht mehr in der Probezeit bist, darf man dich im Krank nicht kündigen.
Was für ein Unsinn - und das als PDL...


Natürlich kann während des Kranks gekündigt werden... Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun
 
Was man nicht im Krankenstand machen sollte... in keinem Falle... selber kündigen. Selbst bei den schlimmsten Zuständen.

Zu den immer neuen Nebendiagnosen.... die zählt die Kasse zusammen wenn es um die maximale Krankengeldzahlung von 72 Wochen geht. Da kann per Kurz-AU ne Menge zusammen kommen in 3 Jahren. Ergo: nicht nur auf die Arbeitsfähigkeit schielen sondern auf die Gesundheit. Dazu gehört auch die Bereitschaft, sich gründlich auszukurieren.

Elisabeth
 
Mit professioneller Hilfe meinte ich eigentlich einen Psychotherapeuten.
 

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