Wir machen die Stationsbesprechung im Anschluss an den Frühdienst. Wenn der Nachtdienstler kommen will, wird zwar bedingt gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, aber da die Teilnahme an der Besprechung freiwillig ist, akzeptiert das Gewerbeaufsichtsamt diesen Verstoß.
Wenn ich Nachtdienst habe, komme ich nur vor der ersten Nacht (da hab ich ja noch kein Schlafdefizit) oder nach der letzten Nacht (da muss ich mich sowieso wachhalten) zur Besprechung. Zwischen den Nächten ist mir das zu früh.