Claudia B.
Poweruser
- Registriert
- 26.07.2011
- Beiträge
- 760
Laut Gesetz, ja.von Phoenix79: Das heißt also der AG kann nach belieben freie Tage streichen, solange er es nur rechtzeitig ansagt?
Laut Gesetz, ja.Und alles was dann da geplant ist, hat hinten anzustehen?
Um den "normalen" regulären Dienstablauf planen zu können.Wozu gibts dann überhaupt Dienstpläne, wenn die nach gutdünken einfach mit der Begründung "ich hab's dir vier Tage vorher gesagt" geändert werden können?
Insgesamt ist die Pflege arbeit- arbeitszeitrechtlich Beidseitig sehr unterschiedlich auslegbar.
Schließlich ist "immer" eine "Not"versorgung zu gewährleisten, nicht mehr oder weniger.
Da die Arbeitgeber (Krankenhäuser, Kliniken) meist auch noch "hauseigene" Rechtsanwälte beschäftigen, wissen sie die Gesetze für sich auszulegen und rate mal wen sie auf gar keinen Fall mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Ihrem Pflegepersonal, die können sehen wo sie, wie Hilfe bekommen.
Die Personalräte können nur noch "ver"mitteln, selbst bei Einstellungen, Kündigungen haben sie kaum noch Mitspracherechte.
Nimmt sich Pflegepersonal einen Rechtsanwalt ist meistens das Arbeitsklima so erschüttert das es zu Auflösungsverträgen kommt.
So haben sie sich Abfindungszahlungen gespart, bekommen eine jüngere und somit kostengüstigere Arbeitskraft.
Claudia B.