Beruflich Pflegende berichten, dass sie nur selten eine ungestörte Arbeitspause nehmen können. Grund ist der hohe Arbeitsanfall bei viel zu knapper Personalbemessung. Das Arbeitszeitgesetz schreibt Arbeitspausen jedoch zwingend vor und es gehört zu den elementarsten Pflichten der Führungskräfte, diese auch sicherzustellen.
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