Datenschutz - Entsorgung von beschrifteten Infusionsflaschen

Kann mir mal jemand erklären, was die DGSVO mit der Beschriftung und Entsorgung einer Infusionsflasche zu tun hat?

Wenn auf der Infusionsflasche nur der Name steht ist das, nur ein "wenig" Schlimm, bei Namen wie Meier, Müller, Schmidt usw. wird es u.U. schon enger, weil dann ggf. noch der Vorname mit dabei sein sollte. Daher kleben viele ein Patientenetikett auf. Ladet diese Flasche im Müll mit lesbaren Patientendaten, dann hast Du ein Problem mit der DSGVO!
 
DSGVO = Datenschutzgrundverordnung
nix!
oh doch, siehe meine Mail an User renje

Und für alle, die es nicht glauben, ich weiß wovon ich rede, unser Haus hatte letzten Herbst eine Begehung von der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bzw. einer Kommission von der Behörde.
 
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oh doch, siehe meine Mail an User renje

Und für alle, die es nicht glauben, ich weiß wovon ich rede, unser Haus hatte letzten Herbst eine Begehung von der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bzw. einer Kommission von der Behörde.

Ich denke das matras es so meint das die Beschriftung mit Patientendaten auf Infusionsflaschen nicht notwendig ist und dann hat dies ja auch tatsächlich nichts damit zu tun.
Um das richtige Medikament zum richtigen Patienten zuzuordnen in dem ganzen Chaos der heutzuetage eh schon herrscht ist dies aber häufig unabdingbar und deswegen sehr wohl auch diskussionswürdig, meine Meinung!

Und wenn man solche Patientenetiketten benutzt, hat man diese nachher auch wieder zu entfernen. War aber tatsächlich vorher auch nie anders. Allerdings hat es vorher auch niemanden gejuckt.
 
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Kann mir mal jemand erklären, was die DGSVO mit der Beschriftung und Entsorgung einer Infusionsflasche zu tun hat?

Nicht selten werden vorbereitete Infusionen mit Patientenetiketten versehen, landen diese im Müll liegt eine Datenschutzverletzung vor!
 
dann hast Du ein Problem mit der DSGVO!
ja welches denn?

In dieser Verordnung gehts, wenn ich es richtig Verstanden habe um
die Verarbeitung von Personenbezogenen Daten?


Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO; englisch: General Data Protection Regulation, GDPR; französisch: Règlement général sur la protection des données, RGPD) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, und auch andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.

Und für alle, die es nicht glauben, ich weiß wovon ich rede, unser Haus hatte letzten Herbst eine Begehung von der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bzw. einer Kommission von der Behörde.
Entschuldige, aber das ist nun mal ne einleuchtende Argumentation.

Nicht selten werden vorbereitete Infusionen mit Patientenetiketten versehen, landen diese im Müll liegt eine Datenschutzverletzung vor!
Ja klar, aber hat doch mit der DSGVO nix zu tun. Das war auch schon vor der Verordnung so.
 
Um ganz von der Namenbeschriftung wegzukommmen kann man sich beim herrichten zwar ja die Etiketten vorbereiten. Das heißt nach jeder gerichteten Infusion wo das Mischverhältnis auch drauf steht, wickelst sie in eine Stoffwindel oder in eine ähnlich "saubere" Verpackung (die du beim Montieren sogar noch als saubere Unterlage verwenden könntest) und klebst obendrauf (also auf die "Verpackung")das Patientenetikett. Somit hast du sogar noch eine eigiermaßen hygienische Transportvariante bis zum Patientenbett. Macht letztlich bis auf das "Einpacken" keine Mehrarbeit und umgehst dadurch die Verordnung. Kein Name taucht auf, nur das Mischverhältnis (was ja häufig auch vergessen wird drauf zu schreiben) und brauchst beim Entsorgen nichts abzuknibbeln oder durchzustreichen.
 
@Sachertorte: OT?
Ich stell mir das grad bei mir vor - DFS Station - von 34 Patienten bekommen ca 25 AB -KI, teils mehrere.
Ich ND wickel morgens dann noch ca 30 KIs ein :cheerlead: :klatschspring: :sdreiertanzs:
 
@Sachertorte: OT?
Ich stell mir das grad bei mir vor - DFS Station - von 34 Patienten bekommen ca 25 AB -KI, teils mehrere.
Ich ND wickel morgens dann noch ca 30 KIs ein :cheerlead: :klatschspring: :sdreiertanzs:


Bei uns genauso. 40 Patienten und 2/3 bekommt min 3-6 KI pro Schicht + Jono etc. Das mit 2 Leuten. Die werden von der Nachtschicht vorgestellt und beschriftet, Morgens dann kontrolliert. Anders ist das nicht zu schaffen. Und diese landen mit Namen im Müll. Der Datenschutzbeauftragte dürfte im Dreieck springen. Neben das ich das für Gefährlich halte. Medi. etc. sollen direkt aus der Akte gestellt werden. Wenn man aber 20 Patienten alleine betreut ist das nicht zu stemmen.
 
@InetNinja - die hänge ich noch selbst an, wärend des letzten Durchganges - mit der Schutzhosenpflege :flowerpower:
also eins schon mal richtig gemacht - selbst zubereitet und dann selbst angehängt - klar falsch: mit Namen und nicht erst vor dem Pat. zubereitet - geht nur in der Theorie anders :freakjoint:
 
@Sachertorte: OT?
Ich stell mir das grad bei mir vor - DFS Station - von 34 Patienten bekommen ca 25 AB -KI, teils mehrere.
Ich ND wickel morgens dann noch ca 30 KIs ein :cheerlead: :klatschspring: :sdreiertanzs:

Sorry, wollte dies nur als Vorschlag, Denkanstoß.....ihr wisst schon anbringen. Das auch diese Variante sicher nicht überall anwendbar ist, aus bekannten Gründen, kann ich mir durchaus vorstellen.

Aber mal ganz ehrlich......eher mache ich etwas beim Datenschutz was "falsch" oder nicht richtig als das ich einem Patienten ein falsches Medikamtent anhänge. Ohnehin ist ja die Pflegekraft eh an allem Schuld und steht schon mit fast beiden Beinen hinter schwedischen Gardinen:klatschspring::cheerlead::rocken::hicks::aetsch:
 
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Also bei uns steht auf jedem Medikament der Patientenname und alle weiteren Daten der 5-R-Regel. Und das als kleines Etikett von der Apotheke. Und das landet danach alles im Müll und zwar ohne Probleme. Warum? Weil der gesamte Krankenhausmüll verbrannt wird. Da gibt es also nur ein Problem, falls jemand Unberechtigtes im Müll rührt und das darf er ja nun nicht (könnte aber eh nicht verhindert werden).
Aber soweit ich das verstanden habe, ist der Name mit Medikament auch kein Problem. Sondern erst in Verbindung mIT Geburtsdatum und Diagnosen.
 
Momentaner Stand bei uns: bei Glasflaschen werden Daten abgemacht, bei Beuteln scheinbar (noch) nicht, Begründung momentan tatsächlich auch die verschiedenen Entsorgungen(Plastik kommt auch zur Müllverbrennung)
Hm
Ich vermute aber auch, dass sich das in nächster Zeit ändert. Deswegen ist für mich dieses Thema auch weiterhin sehr interessant.
 
Bei uns wird auch alles im ND vorbereitet, aber natürlich noch nicht aufgezogen. Dazu drucken wir die entsprechenden Klebchen mit dem Apothekenprogramm, in dem die Medikamente angeordnet und als verabreicht markiert werden. Die Fehlerquelle "abschreiben" entfällt damit. Auf den Klebchen stehen die notwendigen Daten, um den Patienten eindeutig identifizieren zu können, d.h. Nachname, Vorname und Geburtsdatum. Und außerdem natürlich das Medikament, Datum und Uhrzeit und der Verabreichungsweg (oral, s.c., i.v. usw.). Wenn wir i.v.-Medis richten, schreiben wir dann (beim Aufziehen) noch dazu, in welchem Lösungsmittel das Medikament aufgelöst und womit es verdünnt wurde. Das Aufziehen erfolgt immer (im Übrigen auch bei oralen Medikamenten) zu zweit. Ist bei uns eine Verfahrensanweisung zur Erhöhung der Patientensicherheit. Stichworte Vier-Augen-Prinzip und Double Check. Im Sinne von Double Check ist eben die Beschriftung auch so genau, damit sie einmal beim Richten, einmal beim Aufziehen und einmal vor der Verabreichung kontrolliert werden kann.

Beispiel: Perfusorspritze mit i.v.-Antibiose
Muster, Anna
*01.01.2015
320mg Cefuroxim i.v.
10.01.2019
20:00 Uhr
3,2ml der Lösung von 750mg in 7,5ml NaCl 0,9%
verdünnt mit 46,8ml NaCl 0,9%

(das kursiv gedruckte ist die handschriftliche Ergänzung)

Die Daten stehen aber nur auf dem Etikett, das auf die Spritze (oder Flasche) geklebt wird, nicht auf der Spritze oder Flasche selbst. Von daher macht man eben einfach das Etikett ab, bevor die Spritze in den Müll wandert, und das Schild wandert in den Datenschutzmüllbehälter.

Der Witz an der Sache ist, dass wir das alle so streng sehen, die Patienten und Eltern aber gar nicht. Die werfen selber ihre mit den gleichen Etiketten beschrifteten Spritzen und Medikamentenbecher einfach in den normalen Mülleimer. Und auch diverse andere Sachen, wo der Name draufsteht.
*Ironie an: Vielleicht sollte man das mal in die Datenschutzvereinbarung aufnehmen, dass Verpackungen mit o.g. Etiketten in den Müll geworfen werden dürfen... *Ironie aus

letztlich betrifft der Datenschutz auch die Beschriftung der Säuglingsbetten im Wochenbettbereich
Dazu gibt es bei uns im Haus eine Datenschutzvereinbarung. Die Eltern unterschreiben mit dem Behandlungsvertrag diese Datenschutzvereinbarung, auf der sie ankreuzen können, ob beispielsweise ein Namensschild an der Zimmertür oder am Rollstuhl gewünscht sind (jeweils nur der Vorname) oder nicht.
 
Dazu gibt es bei uns im Haus eine Datenschutzvereinbarung. Die Eltern unterschreiben mit dem Behandlungsvertrag diese Datenschutzvereinbarung schrieb:
Haha, nur Vorname? :sflouts: Wenn ich drei bis vier Babys habe die den gleichen Vornamen haben kann ich mir die Eltern dann dazu aussuchen :aetsch:. Bei uns ist es notwendig das wir mindestens den Nachnamen, das Geschlecht, den Geburtstag und auch die Geburtszeit am Babybett stehen haben. Kommt häufig genug vor das der gleiche Name und auch das gleiche Geschlecht am gleichen Tag geboren werden und da kann man die Kinder dann tatsächlich nur noch an den unterschiedlichen Geburtszeiten auseinanderhalten. Grundsätzlich würde es auch reichen wenn man es am Namensbändchen am Arm drauf schreibt aber wie so häufig streifen sich die Bändchen doch ab, werden von den Eltern abgeschnitten........
 
Ja klar, Wochenbettstation ist da was ganz anderes als bei uns. Da hatten wir auch immer die kompletten Daten am Bett stehen und auf dem Armbändchen sowieso. Die Eltern wollen das Bettschildchen doch meistens auch mit nach Hause nehmen (deswegen auch immer schön schreiben, beliebte Schüleraufgabe ;) )
Ausnahmen gab es da aber auch. Es gab Eltern (aber ganz selten), die das nicht wollten, z.B. bei anonymer Geburt. Da kam dann eben nur der Vorname auf das Schild. War aber wie gesagt selten und daher nie zwei gleichzeitig. Insofern wusste man schon, dass das Kind, das nur einen Vornamen hat, zu der Mutter mit der anonymen Geburt gehört.
Bei 24h-Rooming In, was bei uns praktiziert wurde, ist die Verwechslungsgefahr ohnehin geringer als in den früher üblichen Neugeborenenzimmern, da die Babys in der Regel nur im Doppelpack mit der Mutter auftreten.

Das mit der Datenschutzvereinbarung bezog sich auf meinen jetzigen Arbeitsbereich, das heißt neuropädiatrische Reha. Da kommt es zwar ab und zu mal vor, dass ein Vorname doppelt ist, aber nicht so häufig wie bei den Neugeborenen. Und an den Hilfsmitteln wie z.B. Rollstuhl steht zusätzlich die Zimmernummer dabei. An der Zimmertür steht dann halt nur der (selten doppelte) Vorname. Aber viele Türen werden von Eltern und Kindern individuell dekoriert, z.B. wird häufig auch ein Foto des Kindes draufgeklebt, damit Kinder, die noch nicht lesen können, auch ihr Zimmer wieder finden. Wenn das durch die Eltern gemacht wird, sind wir aus der Datenschutz-Kiste raus. Wir haben die "Daten" ja nicht "veröffentlicht". Genau das Gleiche, wenn Eltern uns zum Abschied Bilderrahmen-Collagen mit Fotos vom Kind und dem Namen dabei schenken. Die werden ja geschenkt mit der Intention, dass wir sie aufhängen. Das geht aber auch von den Eltern aus und nicht von uns, ist daher also auch "nicht unser Problem".

Theoretisch wäre aber auch für die Wochenbettstation eine Klausel in der Datenschutzvereinbarung möglich, wo die Eltern unterschreiben, dass die entsprechenden Daten des Kindes (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -zeit sowie ggf. Länge, Gew. und KU und evtl. Zimmernr. der Mutter und falls Nachname der Mutter abweichend auch dieser) auf das Bettschildchen geschrieben werden dürfen. Würden sicherlich 99,9% der werdenden Eltern ohne Probleme unterschreiben, weil niemand ein Problem damit hat, wenn das am Bettchen eines NG steht. Aber die rein formelle Absicherung wäre halt da. Vom gesunden Menschenverstand her aber eher unnötig.
 

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