Ja klar, Wochenbettstation ist da was ganz anderes als bei uns. Da hatten wir auch immer die kompletten Daten am Bett stehen und auf dem Armbändchen sowieso. Die Eltern wollen das Bettschildchen doch meistens auch mit nach Hause nehmen (deswegen auch immer schön schreiben, beliebte Schüleraufgabe
)
Ausnahmen gab es da aber auch. Es gab Eltern (aber ganz selten), die das nicht wollten, z.B. bei anonymer Geburt. Da kam dann eben nur der Vorname auf das Schild. War aber wie gesagt selten und daher nie zwei gleichzeitig. Insofern wusste man schon, dass das Kind, das nur einen Vornamen hat, zu der Mutter mit der anonymen Geburt gehört.
Bei 24h-Rooming In, was bei uns praktiziert wurde, ist die Verwechslungsgefahr ohnehin geringer als in den früher üblichen Neugeborenenzimmern, da die Babys in der Regel nur im Doppelpack mit der Mutter auftreten.
Das mit der Datenschutzvereinbarung bezog sich auf meinen jetzigen Arbeitsbereich, das heißt neuropädiatrische Reha. Da kommt es zwar ab und zu mal vor, dass ein Vorname doppelt ist, aber nicht so häufig wie bei den Neugeborenen. Und an den Hilfsmitteln wie z.B. Rollstuhl steht zusätzlich die Zimmernummer dabei. An der Zimmertür steht dann halt nur der (selten doppelte) Vorname. Aber viele Türen werden von Eltern und Kindern individuell dekoriert, z.B. wird häufig auch ein Foto des Kindes draufgeklebt, damit Kinder, die noch nicht lesen können, auch ihr Zimmer wieder finden. Wenn das durch die Eltern gemacht wird, sind wir aus der Datenschutz-Kiste raus. Wir haben die "Daten" ja nicht "veröffentlicht". Genau das Gleiche, wenn Eltern uns zum Abschied Bilderrahmen-Collagen mit Fotos vom Kind und dem Namen dabei schenken. Die werden ja geschenkt mit der Intention, dass wir sie aufhängen. Das geht aber auch von den Eltern aus und nicht von uns, ist daher also auch "nicht unser Problem".
Theoretisch wäre aber auch für die Wochenbettstation eine Klausel in der Datenschutzvereinbarung möglich, wo die Eltern unterschreiben, dass die entsprechenden Daten des Kindes (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -zeit sowie ggf. Länge, Gew. und KU und evtl. Zimmernr. der Mutter und falls Nachname der Mutter abweichend auch dieser) auf das Bettschildchen geschrieben werden dürfen. Würden sicherlich 99,9% der werdenden Eltern ohne Probleme unterschreiben, weil niemand ein Problem damit hat, wenn das am Bettchen eines NG steht. Aber die rein formelle Absicherung wäre halt da. Vom gesunden Menschenverstand her aber eher unnötig.