Datenschutz bei Kündigungsklage?

fabiola

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04.02.2011
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38
Ich habe folgendes Problem: einem Kollegen wurde gekuendigt, nun ist eine Kuendigungsklage anhaengig, bei der es erstmal darum geht, ob die erforderliche Anzahl von mindestens 10,25 Mitarbeitern erfuellt ist. Mein derzeitiger Arbeitgeber hat mir untersagt die Monatsplaene zu kopieren, da mein Kollege mich als Zeuge benannt hat, um die Beschaeftigung von mehr als 10,25 an zu untermauern. Mein Arbeitgeber beruft sich auf Paragraph 5 BDSG, ich bin jedoch der Meinung, dass ich mir die Dienstplaene fuer den Monat kopieren kann, ist das korrekt? Er hat uns lediglich zugestanden uns den Tagesplan abzuschreiben.
 
Hallo fabiola!

Das Gericht wird auch ohne Deine Zeugenaussage rechtssicher feststellen können, ob die Kleinbetriebsgröße überschritten ist, oder nicht. Ein Dienstplan enthält personenbezogene Daten, wie Beschäftigungsanteil, Berufsbezeichnung und zeitliche Angaben der Beschäftigung. Dein Arbeitgeber muss diese Daten schützen und sollte das kopieren generell für alle Mitarbeiter untersagen, da er die weitere Verwendung der Daten nicht mehr steuern kann.

Mein Rat: Wenn Du als Zeuge aussagen solltest, kannst Du sicherlich bei dieser Betriebsgröße auch auswendig Deine Kolleginnen mit zugehörigen Beschäftigungsanteil benennen. Bring Dich nicht mit einer Dienstplankopie unnötig in Schwierigkeiten.

Das Betriebsklima scheint mir nicht das allerbeste zu sein.

Gruß KGK
 
Hallo Fabiola,
ich halte es für rechtlich korrekt, wenn dein Arbeitgeber untersagt, Dienstpläne (Dokument der Firma) an Dritte weiter zu geben. Dein ehemaliger Arbeitskollege ist ja nun ein externer.

Dennoch sollte es dem Anwalt des Kollegen möglich sein, eine Kopie der erforderlichen Dokumente in Kopie anzufordern. Solltest du den Arbeitgeber behalten wollen wäre ich an der Stelle sehr vorsichtig.

Viele Grüße
Monika
 
Unsere Dienstplaene enhalten keine personenbezogenen Daten, keine Geburtsdaten, Adressen, Beschaeftigungszeiten, etc. Es wird lediglich aufgelistet welcher Mitarbeiter an welchem Tag welchen Dienst hat. Ich denke wenn ich sogar die Nachnamen schwaerze kann mir niemand einen Strick draus drehen, oder?

Fuer den Ex-Mitarbeiter ist es von hoechster Relevanz, dass er nachweisen kann, dass mehr als 10,25 Mitarbeiter zum Kuendigungszeitpunkt beschaeftigt wurden, da sein Ex-Arbeitgeber dieses bestreitet und somit verhindern moechte, dass ein Kuendigungsschutzverfahren eroeffnet werden kann. Er ist in der Lage die Dienstplaene zu seinen Gunsten zu manipulieren, was er offensichtlich vorhat, wenn er mir untersagt meinem Ex-Kollegen ihm hilfreiche Infos zuzuspielen.
 
Liebe fabiola,
kann es sein, dass Du schon entschieden hast, was Du machen möchtest und mit den Antworten, die Du bekommen hast, nicht zufrieden bist? Für mich liest sich das nämlich so, als ob Du von uns nur eine Bestätigung Deiner Meinung haben wolltest.

Mit Deiner Idee, die Namen zu schwärzen, kommst Du wahrscheinlich aus der Datenschutzgeschichte raus, aber was bleibt, ist das Verbot des Arbeitgebers den Plan zu kopieren. Wenn Du den Anweisungen deines Arbeitgebers entgegen handelst, kann dass arbeitsrechtliche Konsequenzen für Dich haben.

Schade, dass Dein Ex-Kollege nicht so schlau war, sich den Plan selbst zu kopieren, solange er noch Gelegenheit dazu hatte. Statt dessen bringt er Dich jetzt in die Bredouille, vor Gericht gegen Deinen Arbeitgeber aussagen zu müssen.
 
So, jetzt ist genau das eingetreten, was ich befuerchtet hatte, der Arbeitgeber hat Unterlagen vorgelegt, die von denen abweichen, die ich kopieren wollte, sprich er hat sie so manipuliert, dass sie zu seinem Vorteil ausgelegt werden koennten, und nun? Darf man das?
 
Hallo,

wie schon richtigerweise angesprochen, prüft der Arbeitsrichter, ob das Verfahren unter das Kündigungsschutzgesetz fällt oder nicht.

Wenn du als Freund oder Zeuge befürchtest, der Arbeitgeber würde hierzu keine korrekten Angaben machen, dann rate deinem Freund, dies im Rahmen seines Verfahrens anzuzweifeln, damit das Gericht evt. eine genauere Prüfung vornimmt.

Du kannst allerdings deinem Freund problemlos eine reine Namensliste der Beschäftigten zur Verfügung stellen, im Zweifelsfall läßt sich dann das Gericht die entsprechenden Arbeitsverträge dieser Personen vorlegen.

Gruß
medsonet.1
 
So, jetzt ist genau das eingetreten, was ich befuerchtet hatte, der Arbeitgeber hat Unterlagen vorgelegt, die von denen abweichen, die ich kopieren wollte, sprich er hat sie so manipuliert, dass sie zu seinem Vorteil ausgelegt werden koennten, und nun? Darf man das?

Liebe Kollegin!
Jetzt entspann Dich und betrachte die Situation. Die Parteien vor Gericht sind Dein Arbeitgeber und Dein (Ex-)Kollege, nicht Du.

Dein Exkollege kann die vorgelegten Unterlagen anzweifeln oder auch akzeptieren. Bist Du Dir sicher, dass die vorgelegten Unterlagen wirklich "manipuliert" sind? Dein Part als eventuelle Zeugin ist, die Fragen die Dir vor Gericht gestellt werden zu beantworten. Du kannst die Kolleginnen und Kollegen des betroffenen Zeitraums mit Beschäftigungsumfang benennen und fertig, aber nur wenn Du danach gefragt wirst.

Gruß KGK
 
Lass die Finger davon, auch wenn du deinen ehemaligen Kollegen gemocht hast und du Unrecht vermutest! Das kann böse Konsequenzen für dich haben. Das ist jetzt nicht dein Problem, da solltest du dich nicht einmischen. Ist doch aber eigentlich auch logisch, oder?!
 

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