Blutentnahme - Gegenstand der Altenpflegeausbildung?

Ich persönlich definiere meine Qualifikation nicht durch eine Blutentnahme....

Von dieser These möchte ich ebenfalls abstand halten. :)
Nunja ich betrachte die Sache nich aus dem Blickwinkel das der Doc. "unliebsame" Arbeit abdrücken will. Hab diese Perspektive auch noch nicht in betracht gezogen, gut da es ambulant immer bissl anders aussieht als im KH wo es an der Tagesordnung steht, Kann ich die Meinungen auch gut nachvollziehen.

Alles würde ich nun auch nicht machen, schlieslich hab ich mich für den Beruf der Pflegefachkraft entschieden und nicht für den des Arztes. Und das ist auch gut so.
 
Nun, will er aber eigentlich. :)

Die Hausärzte wollen dafür nicht extra ins Heim fahren und die Krankenhausärzte wollen sich die Zeit sparen und je nach Patient, auch die Nerven schonen. :)
So ist es das einfachste, die Tätigkeit wird einfach von jemand anderem durchgeführt.

Gruß
Dennis
 
Tätigeiten sollten immer dem aktuellen Wissensstand entsprechen,tun sie das nicht,sind sie abzulehnen.Meines Wissens wird Blutentnahme nicht in der Altenpflege gelernt,meine Ausbildung liegt erst 4 Jahre zurück,lasse mich aber gerne eines besseren belehren wenn es in dem Ausbildungsplan aufgenommen wurde.

Alle Tätigkeiten die Ärzte uns so gerne aufhalsen möchte ,die wir aber nicht machen dürfen liegen in unserer Durchführungsverantwortung und der Arzt steht nicht dafür grade wenn wir mist bauen,auch wenn er es angeordnet hat.

Wir haben eine Remonstrationspflicht und müssen deshalb Maßnahmen die wir nicht dürfen oder die wir nach unserem Fachwissen besser wissen ablehnen.

Regressansprüche können ganz schön teuer werden und leider häufen diese sich in letzter Zeit auch noch.
 
Nur weil du es nicht gelernt hast, muss es ja nicht heissen, dass es woanders nicht gelehrt wird...
 
Warum so bissig Maniac? Sagte ja das ich mich gerne eines bessern belehren lasse. In 4 Jahren kann sich schließlich einiges ändern.
Der Ton macht die Musik!!
 
Naja vieleicht habe ich das dann falsch verstenaden.
 
also schön wäre es schon wenn altenpfleger auch blutabnahmen beherrschen würden, hab als exam krankenschwester in nem pflegeheim gearbeitet u durfte es von den PDL´s aus nicht, auch als der notarzt infusion bei einer patientin legte sollte ich umstecken (also i.v.-gabe durchführen) aber die flexüle sollte ich anfangs auch nicht ziehen.
Irgendwie unlogisch oder?
 
Es gibt viele Sachen die wir machen und auch können sollten um eine bessere Zusammenarbeit zu gewährrleisten,leider wird man aber auch in den Tätigkeiten die man kann gebremst .Ich hoffe das sich noch vieles zum wohle des Bewohners verändern wird und wir nicht immer so schnell ins Krankenhaus schicken müssen.
 
Wir werden hier mit dem Widerspruch konfrontiert, auf der einen Seite unsere medizinisch-pflegerischen Fertigkeiten auf ein möglichst hohes Level zu heben und andererseits genügend Zeit zur Ausübung der Tätigkeiten zu haben, für die wir "bezahlt" werden und die in der Pflegestufe Berücksichtigung finden.

Damit einher geht die Problematik, unseren Pflegeberuf in allen Facetten abzudecken und andererseits uns von Nachbardisziplinen abzugrenzen. (Aufgaben des Arztes, des Ergotherapeuten, Krankengymnasten usw.)

Das ist mitunter eine schwierige Gratwanderung. Die schon erwähnte Remonstrationspflicht darf von Seiten der verantwortlichen Pflegefachperson nie aus den Augen verloren werden. Zu schnell begibt man sich sonst in prekäre Situationen.

Meine persönliche Meinung ist, dass Blutentnahme nicht zu den dringlichen Handlungen gehört, die ein Altenpfleger beherrschen soll. Nur in Einzelfällen (wenn der Pflegekunde notwendige Blutentnahmen durch externes "Personal" ablehnt) kann eine solch erworbene Kompetenz bedeutsam sein.
 
"..Blutentnahme nicht zu den dringlichen Handlungen gehört, die ein Altenpfleger beherrschen soll. Nur in Einzelfällen kann eine solch erworbene Kompetenz bedeutsam sein..."

Besser hät ich es nicht sagen können :)

Auch die aussage: "..und wir sie nicht immer so schnell ins Krankenhaus schicken müssen..." ist ein wichtiger fakt.


@ pitti.sa:

Hast du die Ausbildung vor 4Jahren beendet? Sprich hast du die 2oder die 3Jährige Ausbildung absolviert? In der 2jährigen wurde dies tatsächlich nicht gelehrt (gibt es eine weiterbildung für die 2jährigen in der der "fehlende" stoff nachgehollt werden kann.)
In der 3ährigen, die es seit 2003 gibt, ist es im Lehrplan mit drin (sihe seite 2, #14) und müsste unterrichtet worden sein. Es sein den die Schule hat es als überflüssig empfunden. Was ich nicht hoffen möchte.
 
Hi,
ich bin noch nicht sooo lange exam., also bei mir in der Ausbildung war Blustabnahme kein Thema.
Ich weiß aber leider auch nicht ob sich das geändert hat, würd mich aber wundern !:gruebel:
 
Hi, muss mal offtopic werden

:)

In der 3ährigen, die es seit 2003 gibt, ist es im Lehrplan mit drin (sihe seite 2, #14) und müsste unterrichtet worden sein. Es sein den die Schule hat es als überflüssig empfunden. Was ich nicht hoffen möchte.

Habe die 3jährige 1999 begonnen. In Hessen gabs die seit 1998.
War das in den Bundesländern so verschieden?

blubbblubb
 
Bis 2004 gab es bundesweit 17 verschiedene Versionen der Altenpflegeausbildung :eek1:
 
WoW, das wusste ich nicht, also das es Ländersache war, ja. Aber das es so viele unterschiedliche gab. In Sachsen ging sie 2Jahre. Dann müsste ich mich korrigieren und sagen, die 3jährige Bundeseinheitliche Ausbildung die seit 2003 offiziel gesetzl. geregelt ist. :mrgreen:
 
Hallo,
ich weiß eure beiträge sind alt...
nach dem neuen altenpflegeausbildungslehrplan, muss es jedem Schüler theroretisch beigebracht werden.
Ob es nach erfolgreichem abschluss der prüfung gemacht werden darf, liegt ganz allein an dem chef/ chefin und an den standard des hauses.
Viele Heimleiter/PDL sichern sich mit dem einverständniss des arztes ab...

gruß jule
 
Sehr unterschiedlich bzw. garnicht in den Länder-Lehrplänen für die Altenpflegeausbildung vorgegeben, im Regelfall gehts immer um die Mitwirkung bei der Blutentnahme....

Ein Hoch auf unser länderorientiertes Bildungssystem!
 

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