Bezahlung als Pflegehelfer oder Altenpflegehelfer?

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Winston Smith

Gast
Ein Arbeitskollege von mir ist sich nicht ganz sicher, ob er korrekt bezahlt wird. Er hat 1996 eine Ausbildung zum staatlich exam. Altenpfleger in NRW erfolgreich abgeschlossen (Prüfung bestanden), konnte aber aufgrund eines schweren Unfalls nach der Prüfung das Anerkennungsjahr nicht fristgerecht machen. Ist er damit rechtlich gesehen heute "Pflegehelfer", oder "Altenpflegehelfer", bzw. welchen anderweitigen Status hat er?

Er arbeitet jetzt seit 10 Jahren in einem Altenheim in NRW mit kirchlichem Träger (Katholische Kirchengemeinde). Dieses Haus orientiert sich an der AVR des Caritas. Zu Anfang wurde er nach KR1, nach 6 Jahren nach KR2 bezahlt.

In der AVR wird zwischen "Pflegehelfer" und "Altenpflegehelfer" unterschieden. Als Altenpflegehelfer hätte er soweit wie ich das sehe eigentlich als KR2 einsteigen müssen und nach 6 Jahren in KR4 landen.

Wird er zurecht als Pflegehelfer eingestuft?
 
Hallo,

beide Berufsbezeichnungen benötigen eine Erlaubnis zur Führung. Hat dein Arbeitskollege dies Urkunde? Wenn nicht ist er einfach nur ein ungelernter Helfer.

Sollte er diese nicht haben, würde ich bei der zuständigen Regierung von Schwaben einfach mal einen Antrag stellen, mehr wie nein sagen können die ja auch nicht.

Gruß renje
 
Hallo Renje,

Pflegehelfer ist die männliche Bezeichnung von Schwesternhelferin. Diese endet nicht mit einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung.

Was du meinst ist der Krankenpflegehelfer.

Schönes Wochenende
Narde
 
Hallo,

ja natürlich. Habe Altenpflegehelfer gelesen und gleich dazu obwohl es nicht da steht KP-helfer.

Gruß renje
 
Mir ist leider genaueres nicht bekannt. Gibt es für den Fall keine allgemeingültige Antwort, bzw. eine allgemeingültige Regel, falls man das Anerkennungsjahr nicht gemacht hat? Den schulischen Teil, die Praktikas und die Prüfung hat er. Nur das Anerkennungsjahr nicht.
 
Hallo Winston,

In der AVR wird zwischen "Pflegehelfer" und "Altenpflegehelfer" unterschieden. Als Altenpflegehelfer hätte er soweit wie ich das sehe eigentlich als KR2 einsteigen müssen und nach 6 Jahren in KR4 landen.

Wird er zurecht als Pflegehelfer eingestuft?
was willst du jetzt noch hören.
Wie bereits geschrieben:
Hat er die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung als Altenpflegehelfer ist er falsch eingestuft, hat er diese nicht ist er ungelernte Hilfskraft und die Einstufung geht wohl in Ordnung, soweit ich das von hier aus Beurteilen kann. Konkret ist die örtliche MAV sicherlich der bessere Ansprechpartner bei so wenig Informationen deinerseits.

Gruß renje
 
hallo zusammen,

ich dachte, es geht bei dem thema um die bezahlung.. also häng ich meine frage einfach hier mit dran,bevor ich einen neuen thread mache. ich hoffe, das ist ok.

ich habe vor kurzem einen kurs zur schwesternhelferin gemacht und bin derzeit auf jobsuche. daher hab ich ein paar fragen:
1. kann mir bitte jemand sagen, wieviel man (in bayern) als schwesternhelferin (steuerklasse 1,ende 20, ledig, keine kinder) im schlechtesten und im besten fall verdient?
2. wo verdient man normalerweise mehr, in einem krankenhaus,altenheim oder in der ambulanten pflege?
3. wieviel bekommt man durchschnittlich die stunde, wenn man an feiertagen oder nachts arbeitet?

und last but not least, kriegt man als schwesternhelferin auch urlaubs-und krankengeld, und falls ja, was kriegt ihr da so ungefähr?

sorry, viele (blöde) fragen, aber ich bin halt vollkommen neu auf dem gebiet und weiss nicht, wo bzw. wen ich sonst fragen könnte. ich bin für jede antwort dankbar!:)
lg,Ily
 
Wenn du in einem Haus oder PD anfängst, der an einen Tarifvertrag gebunden ist, dann steht da alles in dem entsprechenden Vertrag drin. (Achtung, die Kirchlichen unterscheiden sich untereinander, wie auch die Staatlichen von Land zu Land sogar unterschiedlich sind).

Wenn dein AG aber nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist, ist alles andere Verhandlungssache. Dann kommt es darauf an, was du verlangst, und ob dein AG damit einverstanden ist.

mein Tipp:
1. Im Internet mal Gehaltsvergleiche aufrufen, und danach abschätzen, was du verlangen kannst.
2. In die Bewerbung bereits die Gehaltsvorstellungen (auf Verhandlungsbasis) mit einschreiben, wenn das dem potienzielen AG zuviel ist, kann man sich Vorstellungsgespräche direkt ersparen und deine Hoffnung zerbricht nicht in diesem Punkt. (Wenn du natürlich Arbeitslos bist und dringend was suchst solltest du den 2 Tipp nicht berücksichtigen, sondern erstmal was annehmen und dann in Ruhe weitersuchen)

viel Erfolg wünsch ich dir.

lg Cassy
 

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