W
Winston Smith
Gast
Ein Arbeitskollege von mir ist sich nicht ganz sicher, ob er korrekt bezahlt wird. Er hat 1996 eine Ausbildung zum staatlich exam. Altenpfleger in NRW erfolgreich abgeschlossen (Prüfung bestanden), konnte aber aufgrund eines schweren Unfalls nach der Prüfung das Anerkennungsjahr nicht fristgerecht machen. Ist er damit rechtlich gesehen heute "Pflegehelfer", oder "Altenpflegehelfer", bzw. welchen anderweitigen Status hat er?
Er arbeitet jetzt seit 10 Jahren in einem Altenheim in NRW mit kirchlichem Träger (Katholische Kirchengemeinde). Dieses Haus orientiert sich an der AVR des Caritas. Zu Anfang wurde er nach KR1, nach 6 Jahren nach KR2 bezahlt.
In der AVR wird zwischen "Pflegehelfer" und "Altenpflegehelfer" unterschieden. Als Altenpflegehelfer hätte er soweit wie ich das sehe eigentlich als KR2 einsteigen müssen und nach 6 Jahren in KR4 landen.
Wird er zurecht als Pflegehelfer eingestuft?
Er arbeitet jetzt seit 10 Jahren in einem Altenheim in NRW mit kirchlichem Träger (Katholische Kirchengemeinde). Dieses Haus orientiert sich an der AVR des Caritas. Zu Anfang wurde er nach KR1, nach 6 Jahren nach KR2 bezahlt.
In der AVR wird zwischen "Pflegehelfer" und "Altenpflegehelfer" unterschieden. Als Altenpflegehelfer hätte er soweit wie ich das sehe eigentlich als KR2 einsteigen müssen und nach 6 Jahren in KR4 landen.
Wird er zurecht als Pflegehelfer eingestuft?