Bezahlung der Fachweiterbildung Intensiv/Anästhesie

Unser Betriebsrat ist größtenteils sehr Arbeitgeber pro...
Zu dem Thema wussten sie nichts aber wollten sich wohl auch mal schlau machen.
 
Du schriebst, Dein Vertrag enthalte folgenden Passus
"Die zu zahlende Vergütung wird ohne tätigkeitsbezogene Zulagen und Zuschläge anhand des Durchschnittsgehaltes der letzten 3 Monate berechnet"

Das bedeutet doch, dass die Zulagen und Zuschläge des letzten Quartals in die Berechnung des Durchschnittsgehalts mit einbezogen werden, also eine Pauschalzulage gezahlt wird, als "Ersatz" für die Zulagen und Zuschläge, die Du Dir sonst erarbeitet hättest.

Diese Regelung ist zumindest im TVÖD (und meines Wissens nicht nur dort) nicht ungewöhnlich. Sie wird z.B. beim Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft angewandt. Insofern könnte sie auch bei längeren Weiterbildung rechtens sein.

Lass Dir mal ausrechnen, ob Dich das Ganze nicht sogar finanziell besser da stehen lässt. Du hast doch sicher auch Theorieblöcke ohne Schichtdienst - bei dieser Regelung müsstest Du dann weiterhin das errechnete Durchschnittsgehalt - und das war ja mit Zulage und Zuschlägen - bekommen.
 
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