Hallo!
Ich tu mich ein wenig schwer zu verstehen, was ich verdienen werde. Ich werde ab Montag in einer Klinik beginnen und in meinem Arbeitsvertrag steht: Er/Sie ist in Anwendung des Abschnitts I der Anlage1 zu den AVR in die Entgeltgruppe Kr. 4a eingruppiert. Die auszuübende Tätigkeit entspricht derzeit dem Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe Kr. 3 Ziffer 1 der obigen Vergütungsgruppe in der Anlage 31 zu den AVR. So, ich hab mich so viel informiert, sodass ich nun verwirrter bin als zuvor
. Da ich MFA bin, gehöre ich trotzdem zur Anlage 31? Denn die MFA ist in der Anlage 31 unter Kr. 4a nicht genannt, oder zähle ich dann zur Anlage 3 (Mitarbeiter allgemein?) Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.
Vielen Dank im voraus!
Ich tu mich ein wenig schwer zu verstehen, was ich verdienen werde. Ich werde ab Montag in einer Klinik beginnen und in meinem Arbeitsvertrag steht: Er/Sie ist in Anwendung des Abschnitts I der Anlage1 zu den AVR in die Entgeltgruppe Kr. 4a eingruppiert. Die auszuübende Tätigkeit entspricht derzeit dem Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe Kr. 3 Ziffer 1 der obigen Vergütungsgruppe in der Anlage 31 zu den AVR. So, ich hab mich so viel informiert, sodass ich nun verwirrter bin als zuvor

Vielen Dank im voraus!