Besteht die Möglichkeit ohne 2 Jahre Erfahrung Praxisanleiter zu werden?

KPMS07

Newbie
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12.10.2007
Beiträge
11
Ort
Berlin
Beruf
Krankenpfleger; Praxisanleiter
Akt. Einsatzbereich
Ambulante Palliativpflege
Hallo alle zusammen,

Bin noch neu hier und nutze meine Frage auch gleich als kurze Vorstellung.
Habe Anfang des Jahres meine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger abgeschlossen. Ich arbeite zur Zeit in der HKP und übernehme auch ab und zu die Betreuung von Schülern.
Macht wirklich Spaß.

Und jetzt zu meiner Frage. Ich würde gern die Weiterbildung zum Praxisanleiter machen aber überall heisst es ja dass 2 Jahre Berufserfahrung nötig sind.
Habe auch keine anderen Infos gefunden.

Hat da jemand von euch Erfahrung oder kennt ihr jemanden der die Weiterbildung früher angefangen hat? Und falls ja wo?

Danke schon mal im vorraus!:P
 
Hoffentlich nicht, für meine Begriffe sind 2 Jahre Berufserfahrung die unterste Grenze für PA
 
Bei uns kann man den Kurs mit einem Jahr Berufserfahrung machen, man darf allerdings erst offiziell als zentraler Praxisanleiter arbeiten, wenn man dann 2 Jahre gearbeitet hat. Das eine Jahr dazwischen ist sozusagen dann die Bewährungszeit ;-)
Wie das dann in der häuslichen Pflege aussieht weiß ich nicht.

Mfg
;-)
 
Ich zitere mal aus der KrPflAPrV:

(2)
1.) Die Einrichtungen der praktischen Ausbildung stellen die Praxisanleitung der Schülerinnen und Schüler nach § 4 Abs. 5 Satz 3 des Krankenpflegegesetzes durch geeignete Fachkräfte sicher.

2.) Aufgabe der Praxisanleitung ist es, die Schülerinnen und Schüler schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen und die Verbindung mit der Schule zu gewährleisten.

3.) Hierzu ist ein angemessenes Verhältnis zwischen der Zahl der Schülerinnen und Schüler zu der Zahl der Praxisanleiterinnen und -anleiter in dem jeweiligen Einsatzgebiet entsprechend der Anlage 1 Buchstabe B sicherzustellen.

4.) Zur Praxisanleitung geeignet sind Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes, die über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren sowie eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden verfügen.

5.) Die zuständige Behörde kann bis zu fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung Ausnahmen vom Umfang der berufspädagogischen Zusatzqualifikation zulassen.

6.) Soweit die Ausbildung in Pflegeeinrichtungen gemäß § 71 des Elften Buches Sozialgesetzbuch stattfindet, gilt abweichend von Satz 4 § 2 Abs. 2 Satz 2 der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.
Demnach könntest Du zwar die Fachweiterbildung besuchen, Deine Schülerbetreuungszeiten können aber nicht als Praxisanleitungsstunden gesehen werden, weil Du den Punkt der Berufserfahrung erst mit Vollendung der 2 Jahre erfüllst.

Es schadet ja nichts, die Weiterbildung zu absolvieren. Meist ist diese blockweise. Bei mir hat sich das über ein halbes Jahr hingezogen. Vielleicht findest Du was, wo Du Mitte nächstes Jahr einsteigen kannst, damit Du mit dem 2. Berufsjahr die Weiterbildung abschließen kannst.

Grüße
Michl
 
Vielen Dank für Euer Interesse und die Hilfe. Mir ging es in erster Linie auch wirklich nur um die Frage ob es überhaupt möglich ist die Weiterbildung zu machen. Das die Betreuung von Schülern eine gewisse Erfahrung vorraussetzt ist ja auch vernünftig und verständlich. Da sind 2 Jahre auch wirklich sinnvoll und gerechtfertigt.

Aber die Weiterbildung dann schon absolviert zu haben wäre natürlich schon toll.
Also nochmals Danke!:lol:
 
Es geht... Ich durfte auch nach einem Jahr Berufserfahrung an der Weiterbildung teilnehmen. Mein Pflegedirektor hat sich feedback von meinen ehemaligen Lehrern&Praxisanleiterin geholt und dann zugestimmt. MfG PS: meine Anleitungen wurden immer anerkannt....
 

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