Monetär nicht, aber evtl. für einen selber, wenn der AG die FWB bezahlt. Dann muß man selbst nur die Lernanstrengung investieren und kann ggf. im Lebenslauf auf die Weiterbildung verweisen.Also für mich macht z.B. eine FWB keinen Sinn (monetär). Und die mir nahe liegende Onko FWB erst recht nicht, da diese nicht nach E9 eingruppiert wird.
Ich muß Dir aber beipflichten, mir wurde damals in der Klinik eine Weiterbildung Neurologie angeboten, da ich aber (außer Wissensgewinn) keinerlei Vorteil für mich darin sah (weder mehr Geld, noch irgendwelche sonstigen dienstlichen Vorzüge) habe ich abgelehnt.
Ich kenne mich da nicht so aus, aber haben fachweitergebildete Intensivpflegekräfte nicht die Berechtigung, i. v. zu spritzen?Leider gibt es keine Vorbehaltsaufgaben für die fachweitergebildeten Intensivpglegekräfte.