Beschäftigungsverbot trotz Ausbildung

Wende Dich an den Betriebsrat oder die JAV und versuch das mit denen zu klären. In manchen Bereichen dürfen Schwangere nicht oder nur begrenzt eingesetzt werden. Vielleicht kann man Dich aber auf einem anderen Bereich einsetzen.

Wenn Dir der Arbeitgeber aufgrund der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erteilt, verletzt er damit nicht seinen Vertrag.


ist ja nur es wären noch 6 wochen praktikum und 4 wochen schule dann hätte ich mein 2 lehrjahr geschafft.

und was ist wenn ich die 4 wochen schule mache und die 6 wochen praktikum die mir jetzt fehlen wieder früher anfange bekomme ich dann trotzdem mein zeugnis???
 
Wenn sich das Beschäftigungsverbot nicht umgehen lässt, dann besprich das mit der Schule. Wüsste aber nicht, was dagegen spräche. Schwangerschaftsbedingt lässt sich eine Ausbildung auch innerhalb des Lehrjahres unterbrechen.
 
Und was hättest Du davon? Kannst die sechs Wochen doch nachmachen.
 
meinst du???
ich weiss es eben nicht, da ich ja von meiner schule keine antwort bekomme.
dachte mir auch ich hänge sie vorne oder hinten wenn ich anfange ran.

danke erst mal für eure ratschläge
 
Natürlich geht das. In anderen Ausbildungen arbeitest Du bis zum Mutterschaftsurlaub. Der beginnt ja auch nicht immer am ersten des Monats.
 
Wer kann mir helfen? Bin 5 Wochen plus sechs Tage Schwanger und befinde mich derzeit in der Altenpflegeausbildung! Ich würde laut errechnetem Termin am 11. Juli in Mutterschutz gehen und würde bis dahin gerne noch meine Prüfungen beenden. Praktisch ist im Mai, mündlich im Juni und schriftliche am 2.,3. und 4. Juli. Während meiner praktischen Ausbildung bin ich in einem stationären Pflegeheim wo es von den Aufgaben her eig kein Problem sein dürfte die Ausbildung zu beenden weil immer mehrere im Dienst sind und wir uns gegenseitig helfen. Jetzt zu meinem Problem habe der Frau des Heimleiters erzählt dass ich schwanger bin und die hat gesagt dass ich sobald ich die Bestätigung vom Arzt habe und es im Betrieb gesagt habe aus der Pflege raus muss. Des weiteren hat sie mich gefragt wann ich meinen Arzttermin habe welcher am 2. Januar ist und mich aus dem Dienstplan gestrichen. Gibt es irgend eine Möglichkeit gegen das Beschäftigungsverbot anzugehen? Schreibt mir bitte eure Erfahrungen!
 
Hallo Bia,

fakt ist, dass die Frau des Heimleiters dich nicht ins Beschäftigungsverbot schicken kann....das kann nur ein Arzt!
Sie kann dich nicht vom Dienstplan streichen, sondern der Heimleiter muss dir einen geschützten Arbeitsplatz anbieten.Raus aus der Pflege am Bett ja, aber es gibt ja nicht nur schwere Pflege im Altenheim.Essen anreichen dürfte möglich sein, Begleitung zum Arzt etc.
Sie möchte dies natürlich gern, da dann keine Kosten für den Arbeitgeber anfallen.
Kein Arzt kann dich in der knapp sechsten Woche ins Arbeitsverbot schicken. Mit welcher Begründung?
Risikoschwangerschaft?
Ab wann musst du wieder arbeiten?
LG
joe
 
Hallo zusammen!
Klingt das nicht etwas paradox?
Da nimmt ein Arbeitgeber seine Pflichten nach den Mutterschutzbestimmungen wahr und schon will man dagegen angehen....

Auch ein AG kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn er keine den Mutterschutzbestimmungen zuwiderlaufende Tätigkeiten anbierten kann, siehe auch an anderer Stelle dieses Forums mit den Suchworten wie Beschäftigungsverbot und ähnliche...
Deine Ausbildung wird sich folgedessen entsprechend verlängern müssen, solange bis du die gesetzlich vorgeschrieben praktischen Ausbildungszeiten erfüllt hast. Es spricht ja nichts dagegen an den Theoretischen Anteilen teilzunehmen.
 
Ich muss am Freitag und am Montag früh arbeiten! Montag Nachmittag habe ich dann einen Termin bei meiner FA und dann soll ich laut der WBL ( Frau vom HL) die Bestätigung auf der Arbeit abgeben! Mir geht es soweit aber gut und ich habe keine SSB ( hatte ich beim ersten Kind auch nicht) und möchte bis zum Mutterschutz weiter arbeiten.
 
Zu so einer umsichtigen WBL kann ich nur gratulieren! Gerade im Heim ist es kein Zucker schlecken zu arbeiten...
 

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