Hallo ihr Lieben!
Vor kurzem habe ich erfahren, dass ich in der 7. Woche schwanger bin. (Arbeitgeber werde ich so bald wie möglich Bescheid geben)
Nun schwirren mir ca 1000 Fragen durch den Kopf, z.B. zum Thema Beschäftigungsverbot:
Laut MuSchuG darf eine werdende Mutter nicht zwischen 20 und 6 Uhr beschäftigt werden.
Unsere Dienste sind aber aufgrund der kleinen Mitarbeiterzahl des Pflegeheims in dem ich arbeite (haben nur 18 Bewohner), ziemlich spärlich besetzt:
- im Frühdienst 1 Fachkraft (Altenpfleger oder Krankenschwester) von 6 - 14:30 Uhr + 1 Pflegehelfer von 6 - 12:30 Uhr
- im Spätdienst 1 Fachkraft von 14:15 - 21:45 Uhr + 1 Pflegehelfer von 14 - 20:30 Uhr
- im Nachtdienst 1 Fachkraft vom 21:30 - 6:15 Uhr
Dass ich keinen Nachtdienst machen darf, ist ja ok. Doch dann würde für mich ja auch gleichzeitig der Spätdienst ausfallen. Eine verkürzte Arbeitszeit nur bis 20 Uhr ist bei uns nämlich nicht möglich, da die Fachkraft bis zur Übergabe mit dem Nachtdienst bleiben muss.
Könnte ich eine Erklärung schreiben, dass ich bereit bin, auch bis 21:45 Uhr zu arbeiten? Würde dies das Beschäftigungsverbot in diesem Zeitraum außer Kraft setzen?
Außerdem habe ich schon oft gehört, dass man als werdende Mutter keine Spritzen geben, keine Medikamente setzen, keine Verbände machen und auch sonst nicht mit Körperflüssigkeiten in Kontakt kommen sollte. (Rede jetzt nicht von Infektionspatienten) Was ist daran dran? Wenn ich oben genanntes erledige, dann trage ich doch sowieso Handschuhe und nötige Schutzkleidung und komme eh nicht in direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten.
Außerdem könnte ich mich da ja auch gleich arbeitsunfähig schreiben lassen, da ich dann in keinem Dienst einsetzbar wäre. Das hätte aber wiederum weniger Lohn zur Folge....
Ach Mist, mache mir halt so meine Gedanken über alles mögliche. Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen lieben Dank im Voraus
Loni.
Vor kurzem habe ich erfahren, dass ich in der 7. Woche schwanger bin. (Arbeitgeber werde ich so bald wie möglich Bescheid geben)
Nun schwirren mir ca 1000 Fragen durch den Kopf, z.B. zum Thema Beschäftigungsverbot:
Laut MuSchuG darf eine werdende Mutter nicht zwischen 20 und 6 Uhr beschäftigt werden.
Unsere Dienste sind aber aufgrund der kleinen Mitarbeiterzahl des Pflegeheims in dem ich arbeite (haben nur 18 Bewohner), ziemlich spärlich besetzt:
- im Frühdienst 1 Fachkraft (Altenpfleger oder Krankenschwester) von 6 - 14:30 Uhr + 1 Pflegehelfer von 6 - 12:30 Uhr
- im Spätdienst 1 Fachkraft von 14:15 - 21:45 Uhr + 1 Pflegehelfer von 14 - 20:30 Uhr
- im Nachtdienst 1 Fachkraft vom 21:30 - 6:15 Uhr
Dass ich keinen Nachtdienst machen darf, ist ja ok. Doch dann würde für mich ja auch gleichzeitig der Spätdienst ausfallen. Eine verkürzte Arbeitszeit nur bis 20 Uhr ist bei uns nämlich nicht möglich, da die Fachkraft bis zur Übergabe mit dem Nachtdienst bleiben muss.
Könnte ich eine Erklärung schreiben, dass ich bereit bin, auch bis 21:45 Uhr zu arbeiten? Würde dies das Beschäftigungsverbot in diesem Zeitraum außer Kraft setzen?
Außerdem habe ich schon oft gehört, dass man als werdende Mutter keine Spritzen geben, keine Medikamente setzen, keine Verbände machen und auch sonst nicht mit Körperflüssigkeiten in Kontakt kommen sollte. (Rede jetzt nicht von Infektionspatienten) Was ist daran dran? Wenn ich oben genanntes erledige, dann trage ich doch sowieso Handschuhe und nötige Schutzkleidung und komme eh nicht in direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten.
Außerdem könnte ich mich da ja auch gleich arbeitsunfähig schreiben lassen, da ich dann in keinem Dienst einsetzbar wäre. Das hätte aber wiederum weniger Lohn zur Folge....
Ach Mist, mache mir halt so meine Gedanken über alles mögliche. Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen lieben Dank im Voraus
Loni.