Beschäftigungsverbot im Rahmen des MuSchuG

Loni

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01.12.2003
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73
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Freital
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
stationäre Altenpflege
Funktion
Pflegefachkraft / Hygienebeauftragte
Hallo ihr Lieben!

Vor kurzem habe ich erfahren, dass ich in der 7. Woche schwanger bin. (Arbeitgeber werde ich so bald wie möglich Bescheid geben)

Nun schwirren mir ca 1000 Fragen durch den Kopf, z.B. zum Thema Beschäftigungsverbot:

Laut MuSchuG darf eine werdende Mutter nicht zwischen 20 und 6 Uhr beschäftigt werden.

Unsere Dienste sind aber aufgrund der kleinen Mitarbeiterzahl des Pflegeheims in dem ich arbeite (haben nur 18 Bewohner), ziemlich spärlich besetzt:

- im Frühdienst 1 Fachkraft (Altenpfleger oder Krankenschwester) von 6 - 14:30 Uhr + 1 Pflegehelfer von 6 - 12:30 Uhr
- im Spätdienst 1 Fachkraft von 14:15 - 21:45 Uhr + 1 Pflegehelfer von 14 - 20:30 Uhr
- im Nachtdienst 1 Fachkraft vom 21:30 - 6:15 Uhr

Dass ich keinen Nachtdienst machen darf, ist ja ok. Doch dann würde für mich ja auch gleichzeitig der Spätdienst ausfallen. Eine verkürzte Arbeitszeit nur bis 20 Uhr ist bei uns nämlich nicht möglich, da die Fachkraft bis zur Übergabe mit dem Nachtdienst bleiben muss.

Könnte ich eine Erklärung schreiben, dass ich bereit bin, auch bis 21:45 Uhr zu arbeiten? Würde dies das Beschäftigungsverbot in diesem Zeitraum außer Kraft setzen?

Außerdem habe ich schon oft gehört, dass man als werdende Mutter keine Spritzen geben, keine Medikamente setzen, keine Verbände machen und auch sonst nicht mit Körperflüssigkeiten in Kontakt kommen sollte. (Rede jetzt nicht von Infektionspatienten) Was ist daran dran? Wenn ich oben genanntes erledige, dann trage ich doch sowieso Handschuhe und nötige Schutzkleidung und komme eh nicht in direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten.

Außerdem könnte ich mich da ja auch gleich arbeitsunfähig schreiben lassen, da ich dann in keinem Dienst einsetzbar wäre. Das hätte aber wiederum weniger Lohn zur Folge....

Ach Mist, mache mir halt so meine Gedanken über alles mögliche. Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Vielen lieben Dank im Voraus
Loni.
 
Hallo Loni,
zu deinen Fragen solltest du mal hier im Forum mit Suchen (blaue Leiste oben!) "Mutterschutz" und "schwanger" suchen, es gibt zu deinen Fragen eine Menge Hinweise.

Einen allgemeinen und guten Ratgeber findest du hier: Broschüre Mutterschutzgesetz (.pdf, 409 kB).

Das Mutterschutzgesetz findest du hier: klickmich

Beim Mutterschutzgesetz handelt es sich um zwingende Vorschriften, deren Einhaltung von den Gewerbeaufsichtsämtern in der Praxis ständig überprüft werden. Jeder Arbeitgeber tut gut daran, diese Vorschriften einzuhalten, es wird sonst teuer. Wie er die Einhaltung schafft, ist SEIN Risiko und nicht deines.
 
Hallo Loni,


ich selber bin auch schwanger.
Flexi hat Dir schon einige Gesetzestexte etc. angeboten.
Ich möchte Dir Tipps und Ratschläge aus meiner Sicht geben:

Du bist erst ganz am Anfang der Schwangerschaft. Ich weiß wie das ist, man möchte so weiter machen wie bisher, weil man ja eigentlich nicht krank, sondern "nur" schwanger ist.
Bitte lasse Dich nicht Deinem AG zuliebe auf irgendetwas ein. Möglicherweise trifft in Deinem Falle sogar ein gänzliches Beschäftigungsverbot zu, weil Du teilweise allein auf Station bist.
Ich kann Dir versichern, im Laufe Deiner Schwangerschaft taucht das ein oder andere Wehwehchen auf. Und Du wirst Dir in erster Linie Gedanken um Dein Baby in Dir machen. Und Du wirst es bereuen, wenn es Dir oder Deinem Baby schlecht geht, weil Du Dich nicht etwas mehr geschont hast. Das hört sich vielleicht jetzt krass an, aber glaube mir, Du wirst im Laufe der nächsten Woche und Monate mehr und mehr auf Dich und Dein Baby achten und wirst ohnehin alles dafür tun, dass es Euch beiden gut geht.
Aus diesem Grunde kann ch Dir wirklich nur raten, halte Dich an die Gesetze und sei froh, dass es diese gibt!
In verschiedenen Schwangerschaftsforen im Internet gibt es auch jede Menge hilfreiche Tipps zu diesem Thema.
Alles Gute für Euch ZWEI!

Trisha
 
Hallo,

danke für eure raschen Antworten.

@Flexi: das Mutterschutzgesetz hab ich zu Hause und auch schon mehrmals durchgelesen, aber ich muss zugeben, dass es teilweise n bissl unverständlich ist. Beamtenlatein halt ;)

Außerdem habe ich nun immernoch keine Antwort auf eine meiner Fragen:

Loni schrieb:
Außerdem habe ich schon oft gehört, dass man als werdende Mutter keine Spritzen geben, keine Medikamente setzen, keine Verbände machen und auch sonst nicht mit Körperflüssigkeiten in Kontakt kommen sollte. (Rede jetzt nicht von Infektionspatienten) Was ist daran dran? Wenn ich oben genanntes erledige, dann trage ich doch sowieso Handschuhe und nötige Schutzkleidung und komme eh nicht in direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten.
@Trisha: Das mit den "Wehwechen in der Ss" kenne ich nur zu gut. Bin zur Zeit in der K***-Phase und hoffe, dass das bald vorbei ist.

Habe auch schon überlegt,mich krankschreiben zu lassen während der Ss, aber zum einen würde ich dann nur noch 60 % bekommen und zum anderen würde mir, glaub ich, daheim die Decke auf den Kopf fallen.

Am Dienstag hab ich noch mal Termin bei meinem FA, vielleicht kann der mir noch n bissl weiterhelfen.

Bis dahin liebe Grüße

Loni.
 
...Herzlichen Glückwunsch

... :klatschspring: ...
Also ich bin auch der Meinung das du deinem Arbeitgeber nichts unterschreiben solltest, er muß schauen wie er das geregelt bekommt und du solltest nach Hause um 20.00 Uhr und die Beine hochlegen und dich entspannen.
Ich kenne das nur von den ChemoPat., das man mit Körperflüssigkeiten als werdende Mutter in berührung kommen darf. Bei anderen Pat. ist das ok., kenne nichts was dagegen sprechen würde.

Alles Gute euch ZWEIEN :wink:
 
Kleine.Blume.NRW schrieb:
Ich kenne das nur von den ChemoPat., das man mit Körperflüssigkeiten als werdende Mutter in berührung kommen darf.
da hast du bestimmt das Wörtchen "nicht" vergessen, einzufügen!!
6. Gefahrstoffe
Beim Umgang mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden und
erbgutverändernden Gefahrstoffen wird zwischen werdenden und
stillenden Müttern unterschieden: werdende Mütter dürfen diesen
Stoffen überhaupt nicht ausgesetzt sein; für stillende Mütter gilt,
dass der Grenzwert nicht überschritten werden darf. Hier sind
besonders bei Tätigkeiten mit Zytostatika, in der Gassterilisation
und im Narkosebereich Maßnahmen zu ergreifen.
 
..klar..

Ja, habe natürlich das Wort "NICHT" vergessen. Sorry, war wohl etwas abwesend. :beten:

Schönes Wo.ende
 
Hallo ihr Lieben,

also ich habe mich jetzt noch mal bei meinem Frauenarzt erkundigt und ihm meine berufliche "Zwickmühle" geschildert. Er bot mir an, ein ärztliches Beschäftigungsverbot für die gesamte Schwangerschaft auszustellen.

Habe mich heute noch n bissl dazu belesen. Bisher dachte ich immer, dass so ein Beschäftigungsverbot einer Arbeitsunfähigkeit gleich kommt und dass man dann ab der 6. Woche AU nur noch einen bestimmten Prozentteil des Lohnes als "Krankengeld" bekommt. Aber nein, dem ist ja gar nicht so. :P

So wie's aussieht, muss meine AG dafür sorgen, dass ich auch in der Ss zu den Bedingungen des MuSchuG beschäftigt werden kann. Ist ihm das nicht möglich, wird ein Beschäftigungsverbot wirksam und der AG muss mir - obwohl ich die Arbeitsleistung nicht erbringe - weiter mein Arbeitsentgeld zahlen. Hoffe, dass ich das ganze jetzt auch richtig verstanden hab.:gruebel:

Oh mann, morgen 11 Uhr hab ich ein persönliches Gespräch mit meiner Chefin, bin jetzt schon n bissl aufgeregt und weiß, dass ich die Nacht wahrscheinlich kein Auge zu machen werde. Die hat nämlich Haare auf den Zähnen...:motzen:

Werde euch, wenn ihr wollt, auf dem neuesten Stand halten.

Bis dahin liebe Grüße
Loni + Zwerg.
 
Zuletzt bearbeitet:
...auf jeden Fall...

...informiert werden wollen :smoking:
So wie du das geschrieben hast ist es völlig richtig. Hoffe nur mal das deine Chefin nicht so ein Stress macht. Wie sagt man immer "stell sie dir nackt vor" :rofl: 8O :rofl: . Denk auch daran das du Verantwortung übernehmen mußt für dich und dein Baby (wie soll es eigentlich heißen?) und sie dir nichts anhaben kann, schließlich bist du im Recht. :besserwisser:

Also bis dann. :troesten:
 
Hallihallo,

hatte ja heute besagtes Gespräch mit meiner Chefin und ... hab es mir viel, viel schlimmer vorgestellt.

Meine PDL war mit anwesend (ist immer wie ne Mutti und steht stets hinter uns). Da fiel mir schon ein Stein vom Herzen.

Und dann fing meine Chefin auch gleich von selbst an. Meinte, sie hätte sich mit dem Aufsichtsamt in Verbindung gesetzt und einzige Möglichkeit bliebe ein Beschäftigungsverbot. Das heißt: ich darf nicht mehr arbeiten, bekomme aber volles Geld.

Meine Kollegen haben zwar jetzt ganz schön zu rudern, weil ja noch keine Vertretung für mich da ist, aber mit sowas muss man halt rechnen, wenn man so ne junge Schwester einstellt. :wink1:

Außerdem meinte sie noch, dass mir meine Stelle auch während des Erziehungsurlaubs freigehalten wird und sie sich für mich freut, da ja Kinder das schönste auf der Welt sind. (Ich glaube, sie sah in Gedanken schon ihre Rente gesichert.:)

Am 1.9. muss ich noch mal hin, dann wollen wir das mit meinem Resturlaub klären und ich muss die Bescheinigung von meinem FA über das Beschäftigungsverbot abgeben.

Ich denke aber, dass ich trotzdem noch öfter auf Station gehen werde. Viele der alten Leute sind mir auch sehr ans Herz gewachsen. Habe meiner Chefin angeboten, bei der Beschäftigung mitzumachen, oder mir ab und zu mal wen zum Spaziergang zu schnappen. Sie hat nix dagegen und meine Kollegen wollen ja auch auf dem neusten Stand bleiben. Außerdem fällt mir dann zu Hause auch nicht so "die Decke auf den Kopf".

So, das wars erst mal. (ups, ist n bissl lang geworden, naja...)
Danke noch mal für euer Interesse :P und bis bald

Loni +Zwerg.
 
Zuletzt bearbeitet:
...hab noch eine Frage...

Weißst du wie das ist, wenn man einen befristeten Vertrag hat und dann in Elternzeit geht, bekommt man das Arbeitslosengeld oder gar nix oder wie läuft das???
 
Hallo,

während des Erziehungsurlaubs stehen dir auf jeden Fall Erziehungs- und Kindergeld zu.

Wie es nach dem Erziehungsurlaub ist, wenn man einen befristeten Vertrag hat, weiß ich leider nicht. Sorry.

Liebe Grüße

Loni + Zwerg
 
Begleitung der Chemotherapie in der Schwangerschaft

Hallo zusammen,

wer kann mir sagen, welche Richtlinien es für mich als Krankenschwester in Bezug
auf Chemotherapien in der Schwangerschaft gibt.
Darf ich in der Schwangerschaft gar kein Umgang mit Zytostatika haben oder nur unter bestimmten Auflagen.

Problem ist, daß bei uns in einer großen Arztpraxis nur 2 Schwestern dafür zur Verfügung stehen. Und ich bin eine davon.

Wäre nett, wenn ihr mir einen Link hättet, wo es Richtlinien für unseren Beruf gibt, welche Tätigkeiten in der Schwangerschaft ausgeübt werden dürfen und welche nicht.


Vielen Dank Euch
 
Schwanger:Beschäftigungsverbot?Probezeit?Geld? H I L F E

Hallo zusammen, weiß jemand Rat?

Also, ich bin seit kurzem als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin in einem mobilen Pflegedienst beschäftigt und habe noch bis März Probezeit.
Nun bin ich Schwanger. Es gibt dort keine Ausweichmöglichkeiten wie Büro etc, also hab ich ja dann sobald die PDL das weiß Dauerfrei ;-)
Wie läuft das nun?
Muss ich der PDL ein normales Attest vom Frauenarzt geben oder muss der das Beschäftigungsverbot verhängen?
Da ich ja noch in der Probezeit bin (ich weiß, dass ich als Schwangere Kündigungsschutz habe), aber kann die PDL da nicht irgendwas drehen um mich schnell noch loszuwerden?

Wie ist das mit dem Geld? Bekomme ich dann nach 6 Wochen Krankengeld oder normalen Lohn weiter?

H I L F E ;-)
Mit Dank für eure Antworten im Voraus...
 
Hallo Pflegeapfel,
ich hab dich mal hier drangehängt!
lies doch einfach mal diesen Beitrag von Anfang an.....
wenn du dann noch Fragen hast, immer her damit....
 
Hallo, also das beschäftigungsverbot stellt dir der FA aus. Dein AG hat aber auch die Möglichkeit, dir nur einfache Patienten zu geben. Es heißt nicht, dass man aufgrund der Schwangerschaft automatisch nicht mehr arbeiten brauch. Nur wenn eine gefährdung für Mutter und Kind besteht, kriegst du das. Sprich mit deinem Arzt, meiner hat auch gleich eins ausgestellt. Schöne Schwangerschaft wünsche ich und liebe Grüße Janina
 
Ne, das stimmt nicht...

Arbeiten darf ich auf keinen Fall, denn erstens darfst du nicht alleine fahren, zweitens weder heben, noch Spritzen, noch Wunden versorgen etc...die einzige Möglichkeit in einem mobilen Pflegedienst als Schwangere beschäftigt zu werden, wäre im Büro - alles andere darfst du einfach gar nicht!!! Das weiß ich auch alles schon, mit dem Geld weiß ich nun auch Bescheid - juhu - ich krieg vollen Lohn, kein Krankengeld oder so ;-)
Lg Pflegeapfel
 
Mutterschutzgesetz

Ich bin in der 15 SSW. Mein AG weiß bescheid und hat mich allerdings noch nicht über meine Rechte aufgeklärt
Ich arbeite in einem Altenheim in der Pflege. Lt. Mutterschutzgesetz heißt es, eine Schwangere Frau darf nicht mehr wie 5 kg regelmäßig Tragen und Heben, kein Transfer von Personen und kein Lagern. In der Praxis ist das aber fast nicht möglich, da auch nicht genügend Personal vorhanden ist, die mir diese Tätigkeiten abnehmen könnten. Andererseits ist es allerdings auch so, dass die Arbeit hauptsächlich aus Lagern, Tragen und Transfer besteht. Es gäbe nicht viel was ich noch tun dürfte. Was kann ich denn tun um mich und mein Kind zu schützen.
 
Hallo du! Dein Arbeitgeber ist aufgrund des Gesetzes dazu verpflichtet, dich von "schweren" Dingen, wie z.B. Transfer fern zu halten. Du müsstest also immer zu zweit am bett arbeiten. Auf jeden Fall ist das Aufgabe des AG. Wenn es dadurch nun Ärger geben sollte, was nicht selten ist, und du trotzdem ständig heben musst usw., dann geh zum Arzt und lass dir ein Beschäftigungsverbot geben. Dann bekommst du weiterhin dein volles gehalt und dein AG bekommt es von der Krankenkasse in der regel zurück. Lass dich nicht krankschreiben, denn dann bekommst du nach 6 Wochen krankengeld. Mal abgesehen davon, dass du nicht krank bist....aber auch dazu versuchen AG einen gerne zu überreden! Mach dir also keinen kopf und genieße deine Schwangerschaft! LG, Janina:hippy:
 

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