- Registriert
- 14.03.2012
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Hallo,
wie im Titel beschrieben geht es um die Kündigungsfrist im Tvöd. Ich weiß das die im Internet nachzulesen sind, doch leider ist es trotzdem für mich nicht nachvollziehbar, zumal sich dort noch ein anderes Problem anschließt.
Ich habe am 1.Mai 2011 einen befristeten AV für 1 Jahr im Tvöd abgeschlossen. Bei meinem jetzigen AG ist es so, dass man einen Vertrag auf Verlängerung dessen oder auf einen unbefristeten Vertrag stellen muss. Ich habe einen Antrag auf einen unbefristeten AV gestellt. Mir wurde jedoch nur ein Vertrag für 1 weiteres Jahr angeboten, diesen habe ich jedoch nicht unterschrieben ( ob meine Stationsleitung das weiß, kann ich nicht sagen, er plant mich weiter, Vertrag liegt seit 1 Monat vor). Aus diesem Grund habe ich mich nach einer neuen Stelle gesucht und mir wurde ein unbefristeter Vertrag angeboten, diesen habe ich mündlich zum 1.5.2012 zugesagt.
Nun zu meiner Frage: Ist allein durch die Antragstellung meinerseits ein Vertragsabschluss zustande gekommen? ( lt. TVÖD müssen befristete Verträge schriftlich geschlossen werden, von AG unterschrieben, von mir nicht)
Auf was bezieht sich die im Tvöd angegebenen Kündigungsfristen? Auf die ursprünglich angelegte Vertragsdauer oder die zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächliche Vertragsdauer? Habe ich 4 oder 6 Wochen Kündigungsfrist? Oder kann ich den Vertrag einfach auslaufen lassen?
Vielen Dank schonmal
wie im Titel beschrieben geht es um die Kündigungsfrist im Tvöd. Ich weiß das die im Internet nachzulesen sind, doch leider ist es trotzdem für mich nicht nachvollziehbar, zumal sich dort noch ein anderes Problem anschließt.
Ich habe am 1.Mai 2011 einen befristeten AV für 1 Jahr im Tvöd abgeschlossen. Bei meinem jetzigen AG ist es so, dass man einen Vertrag auf Verlängerung dessen oder auf einen unbefristeten Vertrag stellen muss. Ich habe einen Antrag auf einen unbefristeten AV gestellt. Mir wurde jedoch nur ein Vertrag für 1 weiteres Jahr angeboten, diesen habe ich jedoch nicht unterschrieben ( ob meine Stationsleitung das weiß, kann ich nicht sagen, er plant mich weiter, Vertrag liegt seit 1 Monat vor). Aus diesem Grund habe ich mich nach einer neuen Stelle gesucht und mir wurde ein unbefristeter Vertrag angeboten, diesen habe ich mündlich zum 1.5.2012 zugesagt.
Nun zu meiner Frage: Ist allein durch die Antragstellung meinerseits ein Vertragsabschluss zustande gekommen? ( lt. TVÖD müssen befristete Verträge schriftlich geschlossen werden, von AG unterschrieben, von mir nicht)
Auf was bezieht sich die im Tvöd angegebenen Kündigungsfristen? Auf die ursprünglich angelegte Vertragsdauer oder die zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächliche Vertragsdauer? Habe ich 4 oder 6 Wochen Kündigungsfrist? Oder kann ich den Vertrag einfach auslaufen lassen?
Vielen Dank schonmal