Befristeter Arbeitsvertrag: Kündigungsfrist im TVöD

Stefan4159

Newbie
Registriert
14.03.2012
Beiträge
4
Hallo,

wie im Titel beschrieben geht es um die Kündigungsfrist im Tvöd. Ich weiß das die im Internet nachzulesen sind, doch leider ist es trotzdem für mich nicht nachvollziehbar, zumal sich dort noch ein anderes Problem anschließt.
Ich habe am 1.Mai 2011 einen befristeten AV für 1 Jahr im Tvöd abgeschlossen. Bei meinem jetzigen AG ist es so, dass man einen Vertrag auf Verlängerung dessen oder auf einen unbefristeten Vertrag stellen muss. Ich habe einen Antrag auf einen unbefristeten AV gestellt. Mir wurde jedoch nur ein Vertrag für 1 weiteres Jahr angeboten, diesen habe ich jedoch nicht unterschrieben ( ob meine Stationsleitung das weiß, kann ich nicht sagen, er plant mich weiter, Vertrag liegt seit 1 Monat vor). Aus diesem Grund habe ich mich nach einer neuen Stelle gesucht und mir wurde ein unbefristeter Vertrag angeboten, diesen habe ich mündlich zum 1.5.2012 zugesagt.
Nun zu meiner Frage: Ist allein durch die Antragstellung meinerseits ein Vertragsabschluss zustande gekommen? ( lt. TVÖD müssen befristete Verträge schriftlich geschlossen werden, von AG unterschrieben, von mir nicht)

Auf was bezieht sich die im Tvöd angegebenen Kündigungsfristen? Auf die ursprünglich angelegte Vertragsdauer oder die zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächliche Vertragsdauer? Habe ich 4 oder 6 Wochen Kündigungsfrist? Oder kann ich den Vertrag einfach auslaufen lassen?

Vielen Dank schonmal
 
Dein Vertrag läuft am 30.04 ´2012 aus?
Dann musst du gar nix machen. Der neue Vertrag in dem Haus kommt erst zustande, wenn du den Vertrag unterschrieben hast.
Jedoch solltest du den Vertrag beim neuen Arbeitgeber erst unterschreiben, bevor du deiner jetzigen PDL sagtst, daß du gehst.
 
Und ich fände es anständig, wenn Du nach Vertragsabschluss der SL und PDL mitteilst, dass Du gehst. Wäre nicht nett, wenn sie das am 30.4. erfahren.

Hast Du noch Urlaubstage von 2012? Die musst Du dann nämlich noch bekommen.
 
Möglichkeit 1
du hast ne neue Stelle, gehst zu deiner PDL und sagst
entweder unbefristet (+mehr Geld) oder ich geh
oder
Möglichkeit 2
du lässt deinen Vertrag auslaufen, Kündigung unnötig und bei befristeten Verträgen auch nicht möglich.

Und ich fände es anständig, wenn Du nach Vertragsabschluss der SL und PDL mitteilst, dass Du gehst.
und ich fände es nett, wenn sich der AG Gedanken machen würde, warum der Vertrag nicht unterschrieben zurückkommt.
Wenn er Interesse an seinem AN hat, dann kommt er auf ihn zu
wenn nicht
interessiert mich das auch nicht.

Könnte unter Erziehungsmaßnahmen für AG laufen, bei der jetzigen Situation sollte man das schon ausnützen.
Wenn nicht jetzt - wann dann?
 
Käme auf die Begründung der neuen Befristung an. Wenn es eine Befristung wegen der Erziehungszeit der Kollegin ist o.ä. , könnte ich sie akzeptieren.
 
@Claudia Wirklich? Auch wenn eine gleichwertige Stelle ohne Befristung möglich ist? So sozial wäre ich nicht.

Ich finde den Vorschlag von renje gut.

Ich würde immer eine unbefristete Stelle einer befristeten vorziehen, schon allein weil ich nicht jedes Jahr neue Anträge stellen möchte und auf Gedeih und Verderb auf den Arbeitgeber angewiesen sein möchte. Und da ist es mir vollkommen egal, ob die Befristung wegen einer schwangeren Kollegin wäre oder andere Gründe hätte.
 
Immerhin haben sie frühzeitig den neuen Vertrag geschickt.
Ich bin mal von einem Arbeitgeber wochenlang vertröstet worden. Drei Monate vor Ablauf hatte ich das erste Mal nachgefragt und danach in regelmäßigen Abständen. Jedes Mal hiess es: " Ja natürlich wird der verlängert, demnächst bekommen sie den Vertrag." Da ich mich auf mündliche, telefonische Versprechungen nicht verlassen wollte, habe ich mich anderweitig beworben und auch einen unbefristeten Vertrag bekommen.
Trotz mehrmaliger Nachfrage kam die Verlängerung erst drei Wochen vor Ablauf des alten Vertrages.
Ich habe ihn dann nicht unterschrieben.
Die PDL war total beleidigt. :o (meine direkte Vorgesetzte hatte ich direkt nach Unterzeichnung des neuen Vertrages informiert)

Vielleicht haben sie ja daraus gelernt?
 
Claudia Wirklich? Auch wenn eine gleichwertige Stelle ohne Befristung möglich ist? So sozial wäre ich nicht.
Ach so - nein. Wechseln würde ich wohlmöglich. Aber ich wäre nicht sauer auf meinen alten AG, wenn die Befristung derart begründet wäre. Dann spielt er ja nicht mit mir, sondern hält sich einfach an die Abmachung mit der anderen Kollegin.
 
Ach so. Ja, das könnte ich dann auch verstehen und würde es positiv verbuchen.
 
Na ja, mir kommen die Tränen.

In der heutigen Zeit, mit der hohen Fluktuation und dem Personalmangel, halte ich ne Befristung, zumal ne wiederholte, für ein vorgeschobenes Argument.

Ausnahmen bestätigen die Regel.
Iin strukturschwachen Gebieten und bei kleinen AG, da kann ich mir das schon vorstellen, aber bei großen AG in mittelgroßen bis Großstädten eher nicht.
 
Vielen Dank für die Antworten. Natürlich werde ich meinem alten AG mitteilen, dass ich zum 30.04.2012 gehen werde und auch den Grund nennen. In dem Vorstellungsgespräch bei meinem jetzigen AG ging es damals auch nicht um einen Jahresvertrag, sondern um einen 2 Jahresvertrag oder unbefristet und mir wurde warum auch immer ein Jahresvertrag vorgelegt. Beide befristeten Arbeitsverträge sind ohne Sachgrund und angeblich werden dringend Mitarbeiter benötigt. Viele lassen sich diese Vertragspolitik ja gefallen, aber ich habe da keine lust drauf. Und solange die Arbeitgeber damit durchkommen und sich das alle gefallen lassen, werden sie so weiter machen. Nein es ist ein recht großes Krankenhaus. Warum kann man befristete Arbeitsverträge nicht kündigen? Im TVÖD gibt es doch diesbezüglich Kündigungsfristen?!
 
Warum kann man befristete Arbeitsverträge nicht kündigen? Im TVÖD gibt es doch diesbezüglich Kündigungsfristen?!
Ja aber nicht für befristete Verträge, es sei denn es ist ausdrücklich vereinbart.
 
§ 30 Befristete Arbeitsverträge
(5) 1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
- von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
- von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,
von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Das gilt doch für befristete Verträge oder? Steht zumindest unter dem § für befristete Verträge. Aber du bist auch der Meinung, dass ich den Vertrag einfach auslaufen lassen kann, ohne diesen zu kündigen? Habe zwar nen Antrag auf einen Arbeitsvertrag gestellt, aber in diesem ausdrücklich um einen unbefristeten gebeten. Und mit dem Vertragsangebot vom AG bin ich nicht einevrstanden und habe deshalb ja nicht unterschrieben.
 
@Stefan:

Ich sehe das so, dass befristete Verträge ohne Kündigung zu dem im Vertrag genannten Datum auslaufen, wenn du aber z. B. bei einem Jahresvertrag nach 7 Monaten wechseln willst, hast halt die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. D.h. wenn dein Vertrag bis zum 30.11. läuft und du aber zum 30. Juni gehen möchtest, musst du bis 30.05. kündigen.

Oder was sagen die, die sich in diesem Gebiet besser auskennen? Liege ich richtig?
 
Du hast Recht im TVÖD gibts ne eigene Regelung für befr. Arbvertr. mit mind. 12Monaten Laufzeit.
 
Also brauche ich nicht kündigen und kann den einfach auslaufen lassen?!:-? Hatte zwar nen Antrag auf nen neuen Vertrag gestellt, aber mit den angebotenen Konditionen bin ich ja nicht einverstanden. Mir geht es darum, ob der neue Vertrag ( der von mir nicht unterschrieben wurde) zu dazu gehört, weil ich denn 6 Wochen zum Monatsende Kundigungsfrist habe. Sonst würde ich meinen alten Arbeitsvertrag proforma zum Ablaufdatum kündigen ( 4 Wochenfrist).
 
Noch gelten die Kündigungsfristen des alten Vertrages. Der neue tritt ja erst später in Kraft (bzw. in Deinem Fall gar nicht).
 

Ähnliche Themen